Bebauungsplan Gemeinde Lichtenau Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Mischgebiet „Werkstatt und Wohnbebauung am Glösaer Weg“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.04.2020 bis 17.05.2020
  • Stellungnahmen 4 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Lichtenau

Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Mischgebiet „Werkstatt und Wohnbebauung am Glösaer Weg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Gemeinderat der Gemeinde Lichtenau hat in seiner Sitzung am 02.03.2020 mit Beschluss B2020-17 den Planentwurf zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Mischgebiet "Werkstatt und Wohnbebauung am Glösaer Weg“, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (Text) in der Fassung 02/2020 beschlossen, die dazugehörige Begründung und den Umweltbericht in der Fassung 02/2020 gebilligt und die vollständigen Planunterlagen zusammen mit den unten aufgelisteten umweltbezogenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Werkstatt und Wohnbebauung am Glösaer Weg“ befindet sich im Ortsteil Auerswalde der Gemeinde Lichtenau. Das Plangebiet erstreckt sich mittig in der Ost-West-Ausdehnung von Auerswalde und östlich des Glösaer Weges. Das Plangebiet, mit einer Fläche von ca. 1,05 ha, umfasst das Flurstück 676/3 und Teile der Flurstücke 207/1, 676/2 und 676/4 der Gemarkung Auerswalde.

Die Entwurfsplanunterlagen zum Bebauungsplan in der Fassung 02/2020 bestehend aus

Teil A - Planzeichnung im Maßstab 1 : 500,

Teil B - Text,

Begründung mit Umweltbericht und 4 Anlagen sowie die unten aufgeführten nach Einschätzung der Gemeinde Lichtenau wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie Gutachten zum Bebauungsplan liegen in der Zeit vom 14.04.2020 bis zum 17.05.2020 in der Gemeindeverwaltung Lichtenau, Auerswalder Hauptstraße 2, 09244 Lichtenau im Erdgeschoss – Bürgerservice zu jedermanns Einsicht während nachfolgend genannter Dienstzeiten öffentlich aus.

Montag           13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag     13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können zum Planentwurf von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift unter oben genannter Adresse vorgebracht werden. Die Mitteilung kann auch elektronisch an die E-Mail-Adresse post@gemeinde-lichtenau.de übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 4a Abs. 4 Satz I BauGB werden diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über die Internetpräsenz der Gemeinde Lichtenau (https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/gemeinde-lichtenau/startseite) zugänglich gemacht und in das Zentrale Landesportal Bauleitplanung (www.bauleitplanung.sachsen.de) eingestellt.

DIN-Normen und andere technische Regeln können in der in zumutbarer Nähe gelegenen DIN-Auslegestelle der Universitätsbibliothek der Technischen Universität Chemnitz, Normen-Infopoint mit DIN-Normen und VDI -Richtlinien, Straße der Nationen 62, 09111 Chemnitz, eingesehen werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Eine Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), Stand 14.06.2017, liegt vor.

Ein Teil der Fläche ist intensiv landwirtschaftliche Ackerfläche.

Gesetzlich geschützte Biotope sind nicht betroffen.

Seltene, streng geschützte Amphibien- und Reptilienarten sind nicht zu erwarten.

Es sind Baumhöhlen und Nester im Baumbestand vorhanden. Bäume und Nistkästen sollen erhalten bleiben.

Bei Bauarbeiten und Gehölzfällungen können sich Risiken für Vögel und Fledermäuse ergeben. Deshalb sind diese nur außerhalb der Brutzeit zulässig.

Eine Grunddienstbarkeit (Begehung des Grundstückes für Kompensationsflächen) wird in das Grundbuch eingetragen.

Boden und Fläche

Bei Durchführung der Planung wird vor allem Ackerland dauerhaft entzogen und es erfolgt eine Zunahme der versiegelten Flächen.

Das Plangebiet liegt in einem Vorbehaltsgebiet der Landwirtschaft.

Ertüchtigung der öffentlichen Straße „Glösaer Weg“ wird notwendig.

Zunahme der Flächenversiegelung infolge der Planung, wodurch insbesondere der Austausch zwischen Atmosphäre und Bodenschicht verringert wird.

Schutzgut Wasser

Das Anfallende Schmutzwasser ist dem vorhandenen Schmutzwasserkanal DN 200 im Glösaer Weg zuzuführen.

Es ist keine Regenwasserkanalisation vorhanden. Die schadlose Regenwasserbeseitigung wurde durch Einarbeitung eines Entwässerungskonzeptes für Regenwasser, Stand 05/2019, sichergestellt.

Zunahme der Flächenversiegelung infolge der Planung, wodurch insbesondere die Infiltration von Wasser in Boden und die Grundwasserneubildung verringert werden.

Luft und Klima

Zunahme der Flächenversiegelung infolge der Planung, wodurch insbesondere die Verdunstungsleistung im Plangebiet verringert wird.

Erhebliche Überwärmungseffekte sind nicht zu erwarten.

Die Luftqualität erheblich beeinflussende Verkehrsströme sind nicht zu erwarten.

Landschaft

Das Plangebiet liegt teilweise in einem regionalen Grünzug. Es erfolgt eine Ausformung des regionalen Grünzuges durch die Einordnung der Baugrenze entlang der bereits bestehenden Hauptgebäude.

Es erfolgt die Anlage einer Randeingrünung entlang der Grenze des Geltungsbereiches.

Mensch, Bevölkerung und Gesundheit

In der Nähe des Plangebietes befindet sich Wohnbebauung. Eine Beeinträchtigung der Wohnbevölkerung wurde durch Einarbeitung von schalltechnischen Berechnungen. Stand 15.05.2018. ausgeschlossen.

Die Luftqualität erheblich beeinflussende Verkehrsströme sind nicht zu erwarten.

Erhebliche Überwärmungseffekte sind nicht zu erwarten.

Anhaltspunkte für radiologisch relevante Hinterlassenschaften liegen nicht vor. Wahrscheinlich ist die Konzentration von Radon in der Bodenluft erhöht.

Die schadlose Beseitigung des Regenwassers wurde durch Einarbeitung eines Entwässerungskonzeptes für Regenwasser, Stand 05/2019. sichergestellt.

Das Plangebiet befindet sich in einem Bereich, in dem Altbergbau vorkommen kann.

Kultur und Sachgüter

Eine Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen im Rahmen des Eingriffsausgleiches findet statt.

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Dazu gehören auch folgende Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

Landesdirektion Sachsen, Referat Raumordnung, Stellungnahme vom 09.12 2015,

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Stellungnahme vom 07.12.2015.

Landesamt für Archäologie, Stellungnahme vom 19.11.2015,

Sächsisches Oberbergamt, Stellungnahme vom 03.02.2016,

Planungsverband Region Chemnitz. Stellungnahme vom 17.11.2015.

Landratsamt Mittelsachsen. diverse Referate, Stellungnahme vom 07.12.2015.

Zweckverband Kommunale Wasserversorgung/Abwasserentsorgung mittleres Erzgebirgsvorland, Stellungnahme vom 07.12.2015,

Regionaler Zweckverband Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau, Stellungnahme vom 01.12.2015

Regionalbauernverband Mittelsachsen e.V., Stellungnahme vom 02.12.2015.

Bürgerstellungnahme 03, Stellungnahme vom 14.12.2015

Bürgerstellungnahme 05, Stellungnahme vom 30.11.2015

Bürgerstellungnahme 05, Stellungnahme vom 04.12.2015

Bürgerstellungnahme 06, Stellungnahme vom 30.11.2015

Bürgerstellungnahme 07, Stellungnahme vom 03.12.2015

Bürgerstellungnahme 09, Stellungnahme vom 05.11.2015

Bürgerstellungnahme 10, Stellungnahme vom 27.11.2015

Bürgerstellungnahme 11, Stellungnahme vom 24.11.2015

Im auszulegenden Umweltbericht zum Bebauungsplan in der Fassung 02/2020 sind Ausführungen zu den Planauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch. Boden. Tiere, Pflanzen, Wasser, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie zu Maßnahmen zur Kompensation erheblicher Umweltauswirkungen enthalten.

Über die Abhandlung der Schutzgüter im Umweltbericht hinaus liegen neben allgemein gültigen und verfügbaren Merkblättern des Landratsamtes Mittelsachsen zu Gehölzpflanzungen folgende standortkonkrete Umweltinformationen als Anlage zur Begründung öffentlich aus:

Entwässerungskonzept Regenwasser, Stand 05/2019.

Schalltechnische Berechnungen, Stand 15.05.2018.

Artenschutzfachliche Risikoabschätzung. Stand 08.06.2017.

Lichtenau, den  10.03.2020

Andreas Graf

Bürgermeister

Kontaktperson

Hr. Kersten Pilz

Leiter der Bau- und Ordnungsverwaltung

Email: kersten.pilz@gemeinde-lichtenau.de

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1. Name und Anschrift des Verantwortlichen

Gemeinde Lichtenau

Auerswalder Hauptstraße 2, 09244 Lichtenau

Telefon: +49 (0) 37208 800 10, E-Mail: post@gemeinde-lichtenau.de

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  • Datenschutzbeauftragter der Gemeinde Lichtenau
  • Auerswalder Hauptstraße 2, 09244 Lichtenau
  • E-Mail: datenschutz@gemeinde-lichtenau.de

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3. Homepage der Gemeinde

Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf das Internet-Angebot der Gemeinde und bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang vorübergehend in einer Protokolldatei gespeichert und verarbeitet. Vor der Speicherung wird jeder Datensatz durch Veränderung der IP-Adresse anonymisiert.

Im Einzelnen werden über jeden Zugriff/Abruf folgende Daten gespeichert:

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4. Verarbeitungstätigkeiten der Gemeindeverwaltung mit Bezug auf personenbezogene

    Daten.

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Ihre personenbezogenen Daten werden bei der Gemeinde Lichtenau unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) sowie unterschiedlicher fachspezifischer Gesetze für vielfältige Aufgaben verarbeitet und bereitgehalten. Außerdem gibt es Fälle, in denen wir Ihre Daten aufgrund Ihrer Einwilligung verarbeiten.

Weitergehende Informationen erhalten Sie von den jeweils fachlich zuständigen Stellen der Gemeinde Lichtenau.

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann.

Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen kann sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

5. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DSGVO dient der Gemeinde Lichtenau als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei Sie sind, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DSGVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen.

Unterliegt die Gemeinde Lichtenau einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DSGVO.

In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unseren Einrichtungen verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DSGVO beruhen.

Außerdem kann die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich sein, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Gemeinde Lichtenau übertragen wurde. Diese Verarbeitungstätigkeiten erfolgen dann auf Grundlage Art. 6 I lit. e DSGVO.

Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DSGVO beruhen.

Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses der Gemeinde Lichtenau oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen.

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

In der Regel werden personenbezogene Daten, die Sie uns zu Ihrer Person mitteilen, nur durch die Gemeinde verarbeitet. Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es aber erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen gegenüber offenlegen bzw. weitergeben.

Für weitergehende, einzelfallbezogene Informationen können Sie sich an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt Sie einzelfallbezogen darüber auf an wen die Daten weitergegeben werden.

7. Speicherdauer

Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

8. Rechte der betroffenen Person

Als Betroffener bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben Sie nach der DS-GVO verschiedene Rechte, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 18, 21 DS-GVO ergeben:

a. Recht auf Auskunft:

Sie können Auskunft gem. Art. 15 DS-GVO über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht unter bestimmten Umständen gemäß der gesetzlichen Vorschriften eingeschränkt sein kann.

b. Recht auf Berichtigung:

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DS-GVO eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

c. Recht auf Löschung:

Sie können unter den Bedingungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

d. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:

Sie haben im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DS-GVO das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

e. Recht auf Widerspruch:

Sie haben nach Art. 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z. B. wenn uns Rechtsvorschriften im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung zur Verarbeitung verpflichten.

f. Recht auf Beschwerde:

Sie haben nach Art. 77 DS-GVO außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Devrientstraße 5

01067 Dresden.

9. E-Mail-Sicherheit

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