Verfahren Gemeinde Lichtenau Verkehr und Mobilität

Bekanntmachung der Gemeinde Lichtenau zur Widmung einer Wegefläche nach §§ 3, 6 und 14 des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.04.2018 bis 01.05.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Lageplan zur Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges

1. Straßenbeschreibung

Bezeichnung: Wirtschaftsweg Gewerbegebiet

Flurstück: Teilflächen 448/3, 448/7, 448/9, Gemarkung Auerswalde

Anfangspunkt: Wendehammer Auerswalder Höhe, Flurstück 448/4

Endpunkt: Bahnbegleitweg, Flurstück 464/a

Länge: ca. 280 m

Widmung als: sonstige öffentliche Straße

Widmungsbeschränkung: beschränkt – öffentlicher Weg, Verbot für Kraftfahrzeuge,

Betriebs- und Versorgungsfahrzeuge frei

Baulastträger: Gemeinde Lichtenau

2. Verfügung / Absichtserklärung

Die unter 1. näher bezeichnete Wegefläche wird nach §§ 3, 6 und 14 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) mit einer Länge von 280 m beschränkt – öffentlicher Weg gewidmet. Die Widmung der Straße wird einen Tag nach der Veröffentlichung wirksam.

Die Baulastträgerschaft trägt die Gemeinde Lichtenau.

3. Einsichtnahme/Bekanntmachung

Die Verfügung kann während der Öffnungszeit der Gemeindeverwaltung Lichtenau in der Bauverwaltung, Auerswalder Hauptstraße 2, Zimmer 3.03 eingesehen werden.

Die Offenlage ist im Amtsblatt ortsüblich sowie im Internet im Beteiligungsportal der Gemeinde Lichtenau im Landesportal Sachsen unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/gemeinde-lichtenau/startseite

bekannt gemacht. Die auszulegenden Unterlagen sind im Beteiligungsportal einsehbar.

4. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann gemäß § 70 der Verwaltunggerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats bzw. 30 Tagen nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle- Gemeindeverwaltung Lichtenau, Bauverwaltung, Auerswalder Hauptstraße 2, 09244 Lichtenau, einzulegen.

Ihre Stellungnahme können Sie auch nach Nutzeranmeldung im Beteiligungsportal der Gemeinde Lichtenau im Internet direkt zu Niederschrift bringen.

Lichtenau, den 15.03.2018

Andreas Graf

Bürgermeister

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