1. Straßenbeschreibung
Bezeichnung: Wirtschaftsweg Gewerbegebiet
Flurstück: Teilflächen 448/3, 448/7, 448/9, Gemarkung Auerswalde
Anfangspunkt: Wendehammer Auerswalder Höhe, Flurstück 448/4
Endpunkt: Bahnbegleitweg, Flurstück 464/a
Länge: ca. 280 m
Widmung als: sonstige öffentliche Straße
Widmungsbeschränkung: beschränkt – öffentlicher Weg, Verbot für Kraftfahrzeuge,
Betriebs- und Versorgungsfahrzeuge frei
Baulastträger: Gemeinde Lichtenau
2. Verfügung / Absichtserklärung
Die unter 1. näher bezeichnete Wegefläche wird nach §§ 3, 6 und 14 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) mit einer Länge von 280 m beschränkt – öffentlicher Weg gewidmet. Die Widmung der Straße wird einen Tag nach der Veröffentlichung wirksam.
Die Baulastträgerschaft trägt die Gemeinde Lichtenau.
3. Einsichtnahme/Bekanntmachung
Die Verfügung kann während der Öffnungszeit der Gemeindeverwaltung Lichtenau in der Bauverwaltung, Auerswalder Hauptstraße 2, Zimmer 3.03 eingesehen werden.
Die Offenlage ist im Amtsblatt ortsüblich sowie im Internet im Beteiligungsportal der Gemeinde Lichtenau im Landesportal Sachsen unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/gemeinde-lichtenau/startseite
bekannt gemacht. Die auszulegenden Unterlagen sind im Beteiligungsportal einsehbar.
4. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann gemäß § 70 der Verwaltunggerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats bzw. 30 Tagen nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle- Gemeindeverwaltung Lichtenau, Bauverwaltung, Auerswalder Hauptstraße 2, 09244 Lichtenau, einzulegen.
Ihre Stellungnahme können Sie auch nach Nutzeranmeldung im Beteiligungsportal der Gemeinde Lichtenau im Internet direkt zu Niederschrift bringen.
Lichtenau, den 15.03.2018
Andreas Graf
Bürgermeister