1.Straßenbeschreibung
Straßenname: Wirtschaftsweg Gewerbegebiet
Bezeichnung: beschränkt–öffentliche Wege und Plätze
(Flurstück 448/8, 448/9, Gemarkung Auerswalde)
Länge: 390 m
Baulastträger: Gemeinde Lichtenau
.
2. Absichtserklärung
Die Gemeinde Lichtenau beabsichtigt, die unter 1. bezeichneten beschränkt-öffentlichen Weg „Wirtschaftsweg Gewerbegebiet“ gemäß § 8 SächsStrG einzuziehen.
Mit der Einziehung § 8 (5) SächsStrG entfallen
- Gemeingebrauch § 14 SächsStrG und - Sondernutzung § 18 SächsStrG.
3. Einsichtnahme/Bekanntmachung
Nach § 8 (4) SächsStrG wurde die Absicht der Einziehung im Amtsblatt April 2018 der Gemeinde Lichtenau öffentlich bekannt gemacht. Einwendungen dagegen können innerhalb von 3 Monaten bei der Gemeinde Lichtenau, Auerswalder Hauptstraße 2, 09244 Lichtenau vorgebracht werden.
Die Unterlagen/Flurkarte liegen zur Einsichtnahme in der Bauverwaltung, 2 OG, Zi. 3.03 aus.
Die Offenlage ist im Amtsblatt ortsüblich sowie im Internet im Beteiligungsportal der Gemeinde Lichtenau im Landesportal Sachsen unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/gemeinde-lichtenau/startseite
bekannt gemacht. Die auszulegenden Unterlagen sind im Beteiligungsportal einsehbar.
Lichtenau, d. 14.03.2018
Andreas Graf
Bürgermeister