Verfahren Gemeinde Lichtenau Verkehr und Mobilität

Bekanntmachung der Gemeinde Lichtenau über die Einziehung einer Wegefläche nach § 8 des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.04.2018 bis 30.06.2018
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Lageplan zur Einziehung des Wirtschaftsweges

1.Straßenbeschreibung

Straßenname: Wirtschaftsweg Gewerbegebiet

Bezeichnung: beschränkt–öffentliche Wege und Plätze

(Flurstück 448/8, 448/9, Gemarkung Auerswalde)

Länge: 390 m

Baulastträger: Gemeinde Lichtenau

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2. Absichtserklärung

Die Gemeinde Lichtenau beabsichtigt, die unter 1. bezeichneten beschränkt-öffentlichen Weg „Wirtschaftsweg Gewerbegebiet“ gemäß § 8 SächsStrG einzuziehen.

Mit der Einziehung § 8 (5) SächsStrG entfallen

- Gemeingebrauch § 14 SächsStrG und - Sondernutzung § 18 SächsStrG.

3. Einsichtnahme/Bekanntmachung

Nach § 8 (4) SächsStrG wurde die Absicht der Einziehung im Amtsblatt April 2018 der Gemeinde Lichtenau öffentlich bekannt gemacht. Einwendungen dagegen können innerhalb von 3 Monaten bei der Gemeinde Lichtenau, Auerswalder Hauptstraße 2, 09244 Lichtenau vorgebracht werden.

Die Unterlagen/Flurkarte liegen zur Einsichtnahme in der Bauverwaltung, 2 OG, Zi. 3.03 aus.

Die Offenlage ist im Amtsblatt ortsüblich sowie im Internet im Beteiligungsportal der Gemeinde Lichtenau im Landesportal Sachsen unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/gemeinde-lichtenau/startseite

bekannt gemacht. Die auszulegenden Unterlagen sind im Beteiligungsportal einsehbar.

Lichtenau, d. 14.03.2018

Andreas Graf

Bürgermeister

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