Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Lichtenau Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung „Fabrikstraße im OT Krumbach“ gem. §34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.03.2018 bis 16.04.2018
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Ortübliche Bekanntmachung:

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, den 05.02.2018, mit Beschluss-Nr. B 2018-11, den Entwurf zur Ergänzungssatzung "Fabrikstraße im OT Krumbach" gem. §34 Abs.4 Nr.3 BauGB in der Fassung vom 25.01.18 einstimmig gebilligt sowie zur Auslegung und Beteiligung nach §3 Abs.(2) und §4 Abs.(2) BauGB beschlossen.

1. Der vom Gemeinderat billigt Entwurf der Ergänzungssatzung „Fabrikstraße im OT Krumbach“ Gemeinde Lichtenau gem. §34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Fassung vom 25.01.2018 bestehend aus

- Deckblatt A4

- Planteil A (1:1000, DIN A4) - Entwurfsplan

- Planteil B - Textliche Festsetzungen mit Anlage 1 (Kompensationsfläche auf

  Flurkartenauszug), Anlage 2 (Kompensationsfläche auf Luftbilddarstellung) sowie

  Anlage 3 (Immissionsprognose für Geruch, Ammoniak und Staub in der Umgebung

  der Milchviehanlage Krumbach)

- Städtebauliche Begründung

2. Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Fabrikstraße im OT Krumbach“ Gemeinde Lichtenau in der unter 1. genannten Fassung, ist entsprechend BauGB § 3 (2) für die Dauer von mind. 30 Tagen öffentlich auszulegen sowie gem. BauGB §4a (4) im Internet über das „Zentrales Landesportal Bauleitplanung“ des Freistaates Sachsen allgemein zugänglich zu machen.

Diese öffentliche Auslegung erfolgt im Zeitraum vom 15.03.2018 bis zum 16.04.2018 zu jedermanns Einsicht in der

Gemeinde Lichtenau, in 09244 Lichtenau, Auerswalder Hauptstraße 2 Bauverwaltung im Zimmer 3.05 während der nachfolgend genannten Dienststunden:

Montag

13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch

9:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

9:00 - 12:00 Uhr

Im gleichen Zeitraum erfolgt die Zugänglichkeit im Beteiligungsportal im Internet.

3. Ort und Dauer der Auslegung sind im Amtsblatt vom 01.03.2018 sowie im Internet über „Zentrales Landesportal Bauleitplanung“ des Freistaates Sachsen am 01.03.2018 bekannt zu machen.

4. Von dieser Auslegung nach § 3 (2) BauGB sind die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu unterrichten und durch Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb von 30 Tagen entsprechend § 4 (2) BauGB, vom 15.03.2017 bis zum 16.04.2018 zu beteiligen.

Kontaktperson

Hr. Kersten Pilz - Leiter der Bauverwaltung der Gemeinde Lichtenau

Gegenstände

Übersicht
  • Ergänzungssatzung mit allen Anlagen

Informationen

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