Bebauungsplan Große Kreisstadt Freital Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan „Stadtzentrum - Areal Sächsischer Wolf“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.06.2021 bis 23.07.2021
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Stadtzentrum - Areal Sächsischer Wolf“ der Stadt Freital nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital hat in seiner Sitzung am 06. Mai 2021 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes  „Stadtzentrum – Areal Sächsischer Wolf“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der zugehörigen Begründung, in der Planfassung vom 24. Februar 2021, gefasst.

Das ca. 22.360 m2 große Plangebiet umfasst die Flurstücke 298/1, 299/10, 299/11, 313/2, 313/4, 318/2, 318/3, 318/4, 317/1 sowie 317/2 der Gemarkung Deuben.

Der Planbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die Dresdner Straße, Leßkestraße und TTH-Technikhandel GmbH Dresden,
  • im Süden durch die Poisentalstraße und die Vereinigte Weißeritz,
  • im Westen durch die Dresdner Straße,
  • im Osten durch die Vereinigte Weißeritz und das Umspannwerk der Enso Netz GmbH.

Mit dem Bebauungsplan „Stadtzentrum - Areal Sächsischer Wolf“ soll ein wichtiger Baustein des geplanten künftigen Stadtzentrums von Freital geschaffen werden. Ziel ist es, eine innerstädtische Brachfläche in ein lebendiges, urbanes Stadtgebiet mit unterschiedlichen Nutzungen umzuwandeln.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt.

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen, einschließlich Begründung und der bereits vorliegenden umweltrelevanten Informationen bzw. Gutachten, findet entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 21. Juni bis einschließlich 23. Juli 2021

während der nachfolgend genannten Sprechzeiten im Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung Freital, Dresdner Straße 56, 3. Etage, Zimmer 306 zu jedermanns Einsicht statt:

            Montag und Freitag                8.00 bis 12.00 Uhr

            Dienstag und Donnerstag      8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

            Mittwoch                                geschlossen

Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2a BauGB) sowie von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen (Gutachten) liegen vor:

  • Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG / BauGB, Schulz UmweltPlanung, Pirna, vom 24. Februar 2021
  • Schadstoffuntersuchung, Erdbaulaboratorium Dresden - Ingenieurbüro für Geotechnik und Umwelt GmbH, vom 20. Januar 2020
  • Baugrunduntersuchung, Erdbaulaboratorium Dresden - Ingenieurbüro für Geotechnik und Umwelt GmbH, vom 29. Januar 2020
  • Radiologische Erkundung, IAF – Radioökologie GmbH, Radeberg, vom 11. September 2018
  • Artenschutzrechtliche Prüfung, Landschaftsökologie Moritz, Kreischa, vom 09. Juli 2018
  • Leitungsplan, WERKplan GmbH, Freital
  • Schallimmissionsprognose Akustik * Bureau * Dresden - Ingenieurgesellschaft mbH, Dresden, vom 09. Januar 2021

Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Freital während desselben Zeitraums unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/freital/startseite mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme einsehbar.

Während der Zeit der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Freital, Stadtplanungsamt, Dresdner Straße 56, 01705 Freital, 3. Etage, Zimmer 306 vorzubringen.

In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) - Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie zur Anwendung kommen. Es gilt folgende Regelung:

Muss die Stadtverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, erfolgt die Einsichtnahme in die Planungsunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung bei der zuständigen Sachbearbeiterin, Frau Richter-Haase (Tel.: 0351 6476-262, E-Mail: stadtplanung@freital.de).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis zu den Stellungnahmen nur erfolgen, wenn die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt wurde. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital.

Freital, 28. Mai 2021

 gez. Rumberg

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Claudia Richter-Haase

Sachbearbeiterin Bauleitplanung/Stadtentwicklung

Tel.: 0351 - 6476-262

E-Mail: stadtplanung@freital.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Vorprüfung
  • Schadstoffuntersuchung
  • Baugrunduntersuchung
  • Radiologische Untersuchungen
  • Artenschutzrechtliche Prüfung
  • Leitungsplan
  • Lärmimmissionsprognose

Informationen

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