Verfahren Große Kreisstadt Freital Haushalt und Finanzen

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Freital für das Haushaltsjahr 2021

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.04.2021 bis 16.04.2021
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Foto: pixabay.de

Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital in der Sitzung am 04.03.2021 die Haushaltssatzung (Anlage 1) für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen. Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt.

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2021 erfolgt mit dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und den Anlagen in der Zeit vom 10.04.2021 bis 16.04.2021 (einschließlich Mittwoch dem 14.04.2021) im Rathaus Freital-Deuben, Dresdner Straße 212, Zimmer 207 in 01705 Freital öffentlich zur Einsicht durch jedermann ausliegt. Einwände gegen die Bestimmungen der Haushaltssatzung können jedoch nicht mehr erhoben werden. Aufgrund der Beschränkungen durch die COVID-19-Pandemie ist zur Einsichtnahme eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich (Tel.: 0351 6476-560, E-Mail: finanzverwaltung@freital.de)

Zusätzlich kann die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Großen Kreisstadt Freital für das Haus­haltsjahr 2021 im vorgenannten Zeitraum über das Beteiligungsportal der Stadt Freital eingesehen werden.

gez. RumbergOberbürgermeister

Wichtiger Hinweis:Freitaler Bürger*innen hatten in der Zeit vom 15.02.2021 bis 04.03.2021 über dieses Bürgerbeteiligungsportal die Möglichkeit, Anmerkungen bzw. Hinweise zum Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Großen Kreisstadt Freital für das Haushaltsjahr 2021 zu machen. Nunmehr erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2021. Die Erhebung von Einwendungen sowie auch das Verfassen von Stellungnahmen im Bürgerbeteiligungsportal ist damit nicht mehr möglich. Die Auslegung der Haushaltsunterlagen hier im Bürgerbeteiligungsportal stellt ein zusätzliches Angebot zur Einsichtnahme in die Haushaltsunterlagen und damit zur Informationsbeschaffung dar.

Kontaktperson

Verantwortlich für den Inhalt: 

Große Kreisstadt Freital

Finanzverwaltung

Amtsleiter: Andreas Funk

Tel.: 0351 6476560

E-Mail: finanzverwaltung@freital.de

Technische Betreuung:

Große Kreisstadt Freital

Büro des Oberbürgermeisters, Öffentlichkeitsarbeit

Bearbeiter: Matthias Weigel

Tel.: 0351 6476193

E-Mail: Matthias.Weigel@freital.de

Datenschutzerklärung

Es werden im Zuge der Veröffentlichung hier keine personenbezogenen Daten seitens der Stadt Freital erhoben. Alle weiteren Hinweise entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf der Webseite der Stadt Freital abrufbar unter: www.freital.de/datenschutz 

Das im Zuge der Veröffentlichung hier genutzte Beteiligungsportal stellt ein Angebot des Freistaatses Sachsen, Staatskanzlei, dar. Die dafür geltenden Datenschutzrichtlinien finden Sie hier: Datenschutz - sachsen.de.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.