Bebauungsplan Große Kreisstadt Freital Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Parkplatz Schloss Burgk"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.02.2019 bis 18.03.2019
  • Stellungnahmen 35 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Parkplatz Schloss Burgk“ nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 

 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital hat in seiner Sitzung am 10. Januar 2019 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes „Parkplatz Schloss Burgk“ betreffend die Flurstücke T.v. 51/8, 52/7, 52/8, 52/9 und T.v. 52/67 der Gemarkung Großburgk, in der Planfassung vom November 2018, gefasst. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt.

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einschließlich Begründung und der bereits vorliegenden umweltrelevanten Informationen findet entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 18. Februar 2019 bis einschließlich 18. März 2019

während der nachfolgend genannten Sprechzeiten im Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung Freital, Dresdner Straße 56, 3. Etage, Zimmer 301 zu jedermanns Einsicht statt:

                                   Montag und Freitag                8.00 bis 12.00 Uhr

                                   Dienstag und Donnerstag      8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

                                   Mittwoch                                geschlossen

Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2a BauGB) sowie von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Mit dem Bebauungsplan sollen folgende Ziele angestrebt werden:

  • Nachhaltige Schaffung geordneter Parkmöglichkeiten für die touristischen Nutzungen im Schloss Burgk sowie
  • Barrierefreier Zugang vom Parkplatz zum Schlossareal.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen (Gutachten) liegen vor:

  • Schallschutzgutachten ABD 42591-02/18 (Akustik Bureau Dresden GmbH vom November 2018) sowie
  • Baugrund- und Deklarationsuntersuchungen (rabal - Ingenieurgesellschaft für Baustoffprüfungen mbH vom November 2018).

Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Freital während desselben Zeitraums unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/freital/startseite mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme einsehbar.
 
Während der Zeit der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Freital, Stadtplanungsamt, Dresdner Straße 56, 3. Etage, Zimmer 301 vorzubringen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Freital, 24.01.2019

gez. Rumberg

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtplanungsamt Freital

Dresdner Straße 56 - 58

01705 Freital

Frau Richter

Tel.: (0351) 6476-252

E-mail: anja.richter@freital.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Schalltechnisches Gutachten
  • Baugrunduntersuchungen

Informationen

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