Raumordnungs-/Bauleitplan Große Kreisstadt Freital Öffentliche Auslegung

Lärmaktionsplanung der Stadt Freital

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.09.2018 bis 12.10.2018
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes in der Fassung vom 20.08.2018 wird öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen beinhalten einen Textteil mit Konfliktanalyse und Maßnahmenkonzept sowie umfangreiche Anlagen mit Kartendarstellungen zur Lärmbelastung und dem Maßnahmenkatalog. Gegenstand der kommunalen Lärmaktionsplanung sind die gemäß EU-Umgebungsrichtlinie 2002/49/EG kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraßen.

Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 17. September 2018 bis zum 12. Oktober 2018 im Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung Freital, Dresdner Str. 56, 3. Etage, Raum 301 zu folgenden Sprechzeiten:

Montag und Freitag                8.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag      8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch                                geschlossen

Darüber hinaus ist der Planentwurf hinterlegt im Beteiligungsportal der Stadtverwaltung unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/freital/startseite

Während der öffentlichen Auslegung wird allen Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Im weiteren Verlauf der Lärmaktionsplanung erfolgt eine sachgerechte Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen sowie eine angemessene Berücksichtigung bei er Überarbeitung des Planentwurfes.

Information zum Stand der Lärmaktionsplanung in der 3. Umsetzungsstufe

Auf der Grundlage der EU-Umgebungsrichtlinie 2002/49/EG sowie den §§ 47 a - f Bundes-Immissonsschutzgesetz (BlmSchG) wurde die landeszentrale Lärmkartierung vom LfULG (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie) im Zeitraum 2016/2017 durchgeführt.

Die Lärmkartierung bezieht sich auf das kartierungspflichtige Straßennetz, d. h. auf Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeuge pro Jahr. In der Stadt Freital betrifft das die Staatsstraßen S 194 Dresdner Str./ Tharandter Str. und S 36 Wilsdruffer Str./ Kesselsdorfer Str. sowie die Bundesautobahn A 17 (siehe Abbildung).

Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2017 sind einsehbar unter dem Link:
https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/p/laerm

Die Auswertung der Kartierungsergebnisse macht deutlich, dass für die Anwohner der kartierten Hauptverkehrsstraßen eine starke Beeinträchtigung durch Verkehrslärm vorliegt. Entsprechend der Rechtslage nach BImSchG ist daraus die Notwendigkeit einer Lärmaktionsplanung abzuleiten.

Die grundsätzliche Zielstellung der Lärmaktionsplanung ist die Vermeidung bzw. Minderung von Umgebungslärm sowie die Verhinderung lärmbedingter gesundheitsschädlicher Auswirkungen. Durch nachhaltige Lärmminderung ist die Lebensqualität der Bewohner zu sichern bzw. zu erhöhen.

Auf Basis einer Konfliktanalyse der Verkehrsinfrastruktur und der Verkehrsorganisation sowie einer Auswertung der Kartierungsergebnisse wurden kurz-, mittel- und langfristige Strategien zur Lärmvermeidung und Lärmminderung entwickelt. Das Ergebnis der Fachplanung ist ein Maßnahmenkatalog mit entsprechenden Angaben zu Wirkungen und Prioritäten der Maßnahmen.

Freital, 30. August 2018

gez. Rumberg

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtplanungsamt Freital

Dresdner Straße 56

01705 Freital

Frau Richter

Tel.: (0351) 6476-252

E-mail: anja.richter@freital.de

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