Bebauungsplan Große Kreisstadt Freital Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Gewerbegebiet Wurgwitz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.07.2018 bis 10.08.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Wurgwitz“ in Freital-Wurgwitz nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 

 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital hat am 31. Mai 2018 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes  „Gewerbegebiet Wurgwitz“ betreffend T. v. Flurstück 184/3 der Gemarkung Wurgwitz, in der Planfassung vom April 2018, gefasst.  

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einschließlich Begründung, Erläuterungen zur Grünordnung, Umweltbericht und der bereits vorliegenden umweltrelevanten Informationen findet entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 9. Juli 2018 bis einschließlich 10. August 2018

während der nachfolgend genannten Sprechzeiten im Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung Freital, Dresdner Straße 56, 3. Etage, Zimmer 301 zu jedermanns Einsicht statt:

                                   Montag und Freitag                8.00 bis 12.00 Uhr

                                   Dienstag und Donnerstag      8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

                                   Mittwoch                                geschlossen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • ein Umweltbericht und die Erläuterungen zur Grünordnung mit Bestandsaufnahme und Bewertung des Naturhaushaltes (Geologie und Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima, Arten und Biotope, Siedlungsbild und Erholung, Schutzgebiete und –objekte, Kultur- und Sachgüter), Konfliktbenennung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Eingriffen sowie einem Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum
  • Zuarbeit zum Bebauungsplan Flurstück 184/3 – Zusammenstellung der Unterlagen für die Medien Schmutzwasser, Regenwasser und Trinkwasser (Dr. Born – Dr. Ermel GmbH – Ingenieure - Dresden vom 28. Februar 2018) einschließlich hydrogeologisches Gutachten (Ingenieurbüro Maik Wähner vom 16. Februar 2018)
  • Schallschutzgutachten ABD 42611-01/18 (Akustik Bureau Dresden vom 28. Februar 2018)

Folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage von Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs.1 BauGB eingegangen sind, stehen zur Verfügung:

Art der Stellungnahme

Schutzgut

Art der vorhandenen Informationen

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Landratsamt (16. August 2017)

Mensch

Hinweis auf Erstellung schalltechnisches Gutachten

Tiere und Pflanzen

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

Wasser

Wasserrechtliche Regelung Abwasserentsorgung

Boden

Bewertung des Bodens und Hinweis auf Altlastenverdachtsfläche

Kultur- und sonstige Sachgüter

Hinweis auf archäologischen Relevanzbereich

Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge (4. August 2017)

Fläche

Hinweis auf 1. Gesamtfortschreibung des Regionalplans für die Region Oberes Elbtal/Osterzgebirge (Vorranggebiet Nr. 68)

Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (10. August 2017)

Hinweis natürliche Radioaktivität

Wasser

Hinweis zur Hydrogeologie (Versickerung Niederschlagswasser)

Sächsisches Oberbergamt

(27. Juli 2017)

Fläche

Hinweis auf Rahmenbetriebsplan Steinbruch Wurgwitz

Technische Werke Freital GmbH (8. August 2017)

Wasser

Hinweis zur Entwässerung des Standortes

Große Kreisstadt Freital, Stadtbauamt, SG Grünflächen/ Umwelt (21. August 2017)

Tiere und Pflanzen

Hinweise zur Grünordnung

Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Freital während desselben Zeitraums unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/freital/startseite einsehbar mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.

Während der Zeit der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Freital, Stadtplanungsamt, Dresdner Straße 56, 3. Etage, Zimmer 301 vorzubringen.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Freital, 15. Juni 2018

gez. Rumberg

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtplanungsamt Freital

Dresdner Straße 56

01705 Freital

Frau Richter

Tel.: (0351) 6476-252

E-mail: anja.richter@freital.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Unterlagen für die Medien Schmutzwasser, Regenwasser und Trinkwasser
  • Schallschutzgutachten
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

Übersicht
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