Bebauungsplan Große Kreisstadt Freital Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Sondergebiet private Gartenanlage"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.03.2018 bis 27.04.2018
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Sondergebiet private Gartenanlage“ in Freital - Zauckerode nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital hat am 08.02.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet private Gartenanlage“ betreffend die Flurstücke 188/221 und T. v. 202/2 der Gemarkung Zauckerode, in der Fassung vom 20.12.2017, gebilligt.

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen wie die Stellungnahmen des Landratsamtes, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und des Sächsischen Oberbergamtes findet entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 26.03.2018 bis einschließlich 27.04.2018

während der üblichen Dienstzeiten im Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung Freital, Dresdner Straße 56, 3. Etage, Zimmer 301 zu jedermanns Einsicht statt.

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes werden folgende Dokumente ausgelegt, die weitere umweltbezogene Informationen enthalten:

Art der vorhandenen Information

Verfasser

Thematischer Bezug

2 Stellungnahmen von Behörden

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Landratsamt (16.08.2016)

Kompensationserfordernis von 20 Obstgehölzen, Biotopfläche Flurstück 408 - Gemarkung Döhlen

 

Sächsisches Oberbergamt (27.07.2016)

Planfeststellungsbeschluss, Ersatzpflanzungen von Obstbäumen

Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Freital während desselben Zeitraums unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/freital/startseite einsehbar mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.

Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Während der Zeit der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Freital, Stadtplanungsamt, Dresdner Straße 56, 3. Etage, Zimmer 301 vorzubringen.

Darüber hinaus kann sich die Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13 a BauGB Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung Freital, Dresdner Straße 56, 3. Etage, Zimmer 301 während der üblichen Dienststunden informieren und sich zu der Planung äußern.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Freital, 16. März 2018

gez. Rumberg

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtplanungsamt Freital

Dresdner Straße 56-58

01705 Freital

Frau Richter

Tel.: (0351) 6476-252

E-mail: anja.richter@freital.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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