Bebauungsplan Große Kreisstadt Freital Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "F2_A Freitaler Technologiepark - Erweiterung"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.11.2017 bis 22.12.2017
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „F2_A Freitaler Technologiepark - Erweiterung“ in Freital - Döhlen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital hat am 22.06.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes „F2_A Freitaler Technologiepark - Erweiterung “ betreffend die Flurstücke Teil von 85/36, 448/52, 448/51, 276/9, 276/15, 81/15 und 81/18 der Gemarkung Döhlen, in der Fassung vom Mai 2017, gebilligt.

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einschließlich Begründung, Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13a BauGB vom Dezember 2016, Schalltechnische Kontingentierung vom 21.03.2017 und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Endbericht vom 31.05.2017) findet entsprechend § 3 Abs. 2 BauBG in der Zeit

vom 20.11.2017 bis einschließlich 22.12.2017

während der üblichen Dienstzeiten im Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung Freital, Dresdner Straße 56, 3. Etage, Zimmer 301 zu jedermanns Einsicht statt.

Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Freital während desselben Zeitraums unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/freital/startseite einsehbar mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.

Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Während der Zeit der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Freital, Stadtplanungsamt, Dresdner Straße 56, 3. Etage, Zimmer 301 vorzubringen.

Darüber hinaus kann sich die Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13 a BauGB Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung Freital, Dresdner Straße 56, 3. Etage, Zimmer 301 während der üblichen Dienststunden informieren und sich zu der Planung äußern.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Freital, 27. Oktober 2017

gez. Rumberg

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtplanungsamt Freital

Dresdner Straße 56-58

01705 Freital

Frau Richter

Tel.: (0351) 6476-252

E-mail: richtera@freital.de

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Schalltechnischer Bericht
  • Artenschutzrechtliche Prüfung
  • Vorprüfung des Einzelfalls

Informationen

Übersicht
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