Bekanntmachung der Stadt Freiberg
über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. V 025 „Forschungs- und Technologiezentrum am Meißner Tor“
Der Stadtrat der Stadt Freiberg hat in der öffentlichen Sitzung am 07.11.2019 mit Beschluss-Nr. 7-3/2019 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. V 025 „Forschungs- und Technologiezentrum am Meißner Tor“ in der Fassung vom 25. September 2019 samt Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der vorliegende Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung erstellt.
Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a BauGB und § 10 a BauGB abgesehen.
Der Planentwurf mit Begründung liegt vom
09.12.2019 bis zum 24.01.2020
in der Stadtverwaltung Freiberg, Foyer des Stadthauses II, Heubnerstraße 15 in 09599 Freiberg während folgender Zeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag von 9.00 - 16.00 Uhr
Dienstag, von 9.00 - 18.00 Uhr
Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.
Stadt Freiberg
Stadtentwicklungsamt Freiberg
Telefon (0 37 31) 273 430
Fax (0 37 31) 273 73 431
E-Mail stadtentwicklungsamt@freiberg.de