Bebauungsplan Stadt Freiberg Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 044 "Wohnbebauung Am Kunstgraben" Stadtteil Zug

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.04.2018 bis 09.05.2018
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Freiberg hat in der öffentlichen Sitzung am 01.03.2018 mit Beschluss-Nr. 2018/019 den Entwurf des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 44 „Wohnbebauung Am Kunstgraben“ in der Fassung vom 22.01.2018 samt Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der vorliegende Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung erstellt.

Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, BauGB von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a BauGB und § 10 a BauGB abgesehen.

Der Planentwurf mit Begründung liegt vom

06.04.2018 bis zum 09.05.2018

in der Stadtverwaltung Freiberg, Foyer des Stadthauses II, Heubnerstraße 15 in 09599 Freiberg während folgender Zeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag von 9.00 - 16.00 Uhr

Dienstag, von 9.00 - 18.00 Uhr

Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von Jedem Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 044 „Wohnbebauung Am Kunstgraben“ Stadtteil Zug, schriftlich an die Stadtverwaltung Freiberg, Stadtentwicklungsamt, Heubnerstraße 15 in 09599 Freiberg eingereicht oder zur Niederschrift zu folgenden Zeiten: montags, mittwochs von 9.00 – 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr, dienstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr, sowie donnerstags von 9.00 -12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr und freitags von 9.00 - 12.00 Uhr im Stadtentwicklungsamt der Stadtverwaltung Freiberg, Stadthaus II, Heubnerstraße 15, Zimmer 306 oder 304, vorgebracht werden.

Für Rückfragen steht Ihnen das Stadtentwicklungsamt Freiberg, Telefon (0 37 31) 273 430, Fax (0 37 31) 273 73 431, E-Mail stadtentwicklungsamt@freiberg.de zur Verfügung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

gez. Sven Krüger

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Freiberg

Stadtentwicklungsamt

Heubnerstraße 15

09599 Freiberg

Tel.: (03731) 273 430

E-Mail: Stadtentwicklungsamt@Freiberg.de

Fax: (03731) 273 73 431

Gegenstände

Übersicht
  • Übersichtsplan
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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