Umfrage Erzgebirgskreis Moderne Verwaltung

Antragstellung: Fördermittel SächsKomPauschVO - Kommunales Ehrenamtsbudget 2025

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 15.10.2025 bis 21.10.2025
  • Teilnehmer 138 Teilnehmer
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***Wichtiger Hinweis***

Aufgrund des außergewöhnlich hohen Antragseingangs und der Tatsache, dass das für das Jahr 2025 bereitgestellte Förderbudget von 50.000 Euro bereits ausgeschöpft ist, wurde das Antragsportal am 21. Oktober 2025 um 23:59 Uhr geschlossen.

Bereits eingegangene Anträge werden weiterhin geprüft und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel berücksichtigt.  Eine Antragstellung nach dem genannten Zeitpunkt ist nicht mehr möglich.

Wir danken für das große Interesse und die beeindruckende Resonz auf das Kommunale Ehrenamtsbudget 2025. sie zeigt eindrucksvoll, wie vielfältig und engagiert das Ehrenamt im Erzgebirgskreis gelebt wird.

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Mit dem Kommunalen Ehrenamtsbudget stellt der Freistaat Sachsen Mittel bereit, damit Landkreise und Kreisfreie Städte das bürgerschaftliche Engagement würdigen, anerkennen und weiterentwickeln können.

Der Erzgebirgskreis setzt dieses Ziel durch die Förderung geeigneter Vorhaben um, die die Vielfalt des Ehrenamts sichtbar machen, Engagement honorieren und stärken sowie weitere Menschen für ehrenamtliche Tätigkeiten gewinnen. Gefördert werden Vorhaben, die der Wertschätzung und Weiterentwicklung des Ehrenamts dienen – etwa Ehrenamtsveranstaltungen, Prämierungen/Auszeichnungen ehrenamtlich Tätiger, Aktivierungs- und Gewinnungsmaßnahmen für neue Freiwillige, Sachkostenzuschüsse, Fort- und Weiterbildungen sowie Personalausgaben. 

Die Auswahl der Vorhaben erfolgt nach dem Windhundprinzip. Voraussetzung dafür ist, dass die Vorhaben formell förderfähig sind. Teilkürzungen sind möglich, wenn nicht förderfähige Positionen enthalten sind, Höchstbeträge überschritten werden oder zur Haushaltsbewirtschaftung eine quotale Kürzung erforderlich ist. Teilkürzungen werden begründet; der Zuwendungszweck muss weiterhin erreichbar sein.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Beiblatt  „Hinweise zur Antragstellung Kommunales Ehrenamtsbudget 2025".

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Landratsamt Erzgebirgskreis
Büro des Landrates / Fachstelle Ehrenamt
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

1. Antragsteller

Angaben zum Projektträger:

Antragsberechtigt sind ausschließlich Organisationen mit Sitz im Erzgebirgskreis:

  • Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege,
  • örtliche Träger der freien Wohlfahrtspflege,
  • Kirchengemeinden, Stiftungen sowie andere Verbände und Vereine, sofern gemeinnützig anerkannt (aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamtes ist als Anlage im Antrag beizufügen).

Vertretungsberechtigte Person

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • des juristischen Vertreters des Projektträgers (Unterzeichner)
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: E-Mail

2. Angaben zur Maßnahme/ geplanten Projekt

Projektbereich
  • Pflichtangabe
  • Bitte kreuzen Sie an, in welche Sparte sich Ihr Vorhaben am ehesten einordnen lässt.
  • Pflichtangabe
  • Bitte geben Sie hier den Monat der Verausgabung an. Bitte beachten Sie, dass die Kosten im laufenden Haushaltsjahr entweder bereits verausgabt wurden oder noch zu verausgaben sind.
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Bitte beschreiben Sie hier kurz und prägnant, was genau umgesetzt werden soll. Bei Veranstaltungen geben Sie bitte die geplante Teilnehmerzahl an.
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Ganzzahl; minimaler Wert: 0; maximaler Wert: 2000

Angaben zur Ansprechperson (falls abweichend von vertretungsberechtigter Person)

  • Datenformat: E-Mail

4. Bankverbindung

Seit dem 09.10.2025 sind Banken und Sparkassen dazu verpflichtet, vor der Freigabe einer SEPA-Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abzugleichen.

Auf Grund dessen bitten wir Sie, uns die genaue Bezeichnung ihrer Kontoverbindung (Name des Kontoinhabers) – so wie diese bei Ihrer Hausbank hinterlegt ist – mitzuteilen.

Bitte überweisen Sie den festgesetzten Betrag im Falle einer Bewilligung auf folgendes Konto:

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • 22-stellig
  • Pflichtangabe

5. Erklärung der Antragstellerin/ des Antragstellers

Es wird versichert, dass

  • alle gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen,
  • das beantragte Vorhaben im Erzgebirgskreis umgesetzt wird und der Antragsteller seinen Sitz dort hat,
  • der Antragsteller gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung tätig ist (Nachweis durchaktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamts),
  • keine Doppelförderung des Vorhabens durch andere öffentliche Förderprogramme erfolgt,
  • alle Antragsunterlagen vollständig, fristgerecht und entsprechend den Förderbedingungen des Kommunalen Ehrenamtsbudgets 2025 eingereicht werden,
  • ausschließlich förderfähige Ausgaben (keine investiven Maßnahmen wie der Erwerb unbeweglicher Sachen oder Fahrzeuge) geltend gemacht werden,
  • bei Kooperationen mit nicht antragsberechtigten Gruppen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung über Aufgaben, Mittelverwendung und Abrechnung besteht,
  • der Projektträger sich in der Ehrenamtsdatenbank des Erzgebirgskreises unter www.ehrenamt.erzgebirgskreis.de/ehrenamtsdatenbank registriert hat (nur für Organisationen),
  • für Projekte, Vorhaben oder Anschaffungen, die über den Förderzeitraum hinaus Bestand haben, eine nachhaltige Pflege, Nutzung und Instandhaltung sichergestellt ist.

Zusätzlich zum Antragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • bei Vereinen: aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamts (Nachweis der Gemeinnützigkeit)
  • ggf. Kosten- bzw. Finanzierungsplan (falls vorhanden)
  • ggf. Rechnungen / Kostenvoranschläge 
  • ggf. ein aussagekräftiges Bild zum geplanten Projekt 
  • bei Kooperationen: kurze Kooperationsvereinbarung (Rollen, Aufgaben, Mittelverwendung, Abrechnung, Öffentlichkeitsarbeit)
  • Pflichtangabe

 

 

* Unterschrift / ggf. Stempel                        __________________________________

* Bitte laden Sie die Datei nach dem Senden herunter und drucken Sie diese aus. Nach rechtsverbindlicher Unterzeichnung senden Sie den Antrag binnen einer Woche nach digitaler Antragstellung bitte auf dem Postweg an:

Landratsamt Erzgebirgskreis
Büro des Landrates / Fachstelle Ehrenamt
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

Die Unterschriften müssen exakt Ihrer Vertretungsberechtigung entsprechen, wie sie z.B. Ihr Vereinsregisterauszug regelt. 
Erst nach Erhalt kann Ihr Antrag abschließend bearbeitet werden.

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Kontakt

Landratsamt Erzgebirgskreis
Büro des Landrates / Fachstelle Ehrenamt
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

Telefon: 03733 831- 1021 / -1022 
Telefax: 03733 831-1027
E-Mail: Ehrenamt@kreis-erz.de
Internet: www.ehrenamt.erzgebirgskreis.de

Datenschutzerklärung

Stand: 14.10.2025

Beantragung des „Kommunalen Ehrenamtsbudgets 2025“ bei der Fachstelle Ehrenamt

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Landratsamt Erzgebirgskreis
Landrat Rico Anton
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: info@kreis-erz.de
Telefon: +49 3733 / 831 - 0

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Dienstliche Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des behördlichen

Datenschutzbeauftragten:

Landratsamt Erzgebirgskreis
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: datenschutz@kreis-erz.de
Telefon: +49 3733 / 831 - 1313

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

a) Zwecke der Verarbeitung:

Im Haushaltsjahr 2025 stehen im Rahmen der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKom-PauschVO) für den Bereich Ehrenamt nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 i. V. m. § 13 SächsKomPauschVO Mittel für das Kommunale Ehrenamtsbudget 2025 zur Verfügung.

Der Erzgebirgskreis reicht im Jahr 2025 insgesamt 50.000 Euro aus.

Ziel der Förderung durch das Kommunale Ehrenamtsbudget ist die Unterstützung der Landkreise und Kreisfreien Städte bei der Würdigung, Anerkennung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements.

Der Erzgebirgskreis setzt dieses Ziel durch die Förderung geeigneter Vorhaben um, die die Vielfalt des Ehrenamts sichtbar machen, Engagement honorieren und stärken sowie weitere Menschen für ehrenamtliche Tätigkeiten gewinnen. Gefördert werden insbesondere Ehrenamtsveranstaltungen, Auszeichnungen ehrenamtlich Tätiger, Aktivierungsmaßnahmen für neue Freiwillige, Sachkostenzuschüsse, Fort- und Weiterbildungen sowie Personalausgaben. Nicht förderfähig sind der Erwerb unbeweglicher Sachen sowie der Erwerb von Fahrzeugen.

Für die Beantragung der Fördermittel und den verpflichtenden Verwendungsnachweis nutzt das Landratsamt Erzgebirgskreis das Beteiligungsportal Sachsen.

Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen und darüber hinaus gehenden Daten ist erforderlich, um eine recht- und sachgemäße Abwicklung des Fördermittelverfahrens sicher zu stellen.

Die auf Basis dieses Verfahrens gewonnen personenbezogenen Daten werden nicht veröffentlicht. Darüberhinausgehende Daten werden nur zu statistischen Zwecken erhoben und ggf. kumuliert und anonymisiert veröffentlicht. Sie dienen dem Landratsamt Erzgebirgskreis zur Evaluierung der Mittelverwendung.

b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Die Verarbeitung beruht auf §§ 1 Sächsisches Kommunaleigenverantwortungsstärkungsgesetz (SächsKomEigVStärkG) i. V. m. §§ 2 Absatz 1 Nr. 1, 13 Sächsische Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO) i. V. m. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DS-GVO.

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Im Landratsamt Erzgebirgskreis erhalten diejenigen Stellen (z. B. Fachabteilung, Finanzverwaltung, Rechnungswesen) Zugriff auf die Daten, die diese für den Zweck der Bearbeitung und Prüfung der Anträge im Rahmen des Kommunalen Ehrenamtsbudgets, der Mittelvergabe, der Prüfung zur Mittelverwendung und Evaluierung der Fördermittelvergabe benötigen.  Die Daten werden zudem an übergeordnete staatliche Stellen im Freistaat Sachsen sowie deren Erfüllungsgehilfen, insbesondere die Sächsische Aufbaubank (SAB), weitergegeben.

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen statt.

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Das Landratsamt verarbeitet und speichert die Daten solange es für die Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist, gemäß § 14 (1) S. 1 Nr. 2 SächsKomPauschVO für eine Dauer von 5 Jahren.

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DS-GVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertag zur Datenverarbeitung

besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte ist die Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 51 (1) DS-GVO. Sie überwacht gemäß § 14 (1) des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) bei den öffentlichen Stellen gemäß § 2 Absatz 1 und 2 die Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz.

8. Pflicht zur Bereitstellung Ihrer Daten

Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben.

Bei Nichtangabe von Daten die als Pflichtangaben deklariert sind (Pflichtfeld), ist keine Beantragung der Fördermittel möglich.

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch den Verantwortlichen durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung gegenüber dem Verantwortlichen jederzeit für die Zukunft beim Verantwortlichen widerrufen.

Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft; das heißt, durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitungen nicht berührt (vgl. Art. 7 (3) S. 1 DS-GVO). Ein Widerruf kann sich förderschädlich auswirken und gegebenenfalls die Rückforderung der Zuwendung zur Folge haben.

10. Weiterverarbeitung zu anderen Zwecken

Es ist nicht beabsichtigt, Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den sie im Antragsverfahren erhoben wurden. Die recht- und sachgemäße Abwicklung des Fördermittelverfahrens schließt auch die Information der Öffentlichkeit zu den bewilligten Fördervorhaben ein. Für die begleitende Berichterstattung in landkreiseigenen Medien (Landkreis-Kurier, Homepage, Youtube-Kanal) sowie für die Pressearbeit bereitgestelltes Text- und Bildmaterial werden durch das Landratsamt Erzgebirgskreis unter Beachtung geltender Urheber- und Verwendungsrechte genutzt. Darüberhinausgehende Daten werden nur zu statistischen Zwecken erhoben und ggf. kumuliert und anonymisiert veröffentlicht. Sie dienen dem Landratsamt Erzgebirgskreis zur Evaluierung der Mittelverwendung.

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