Kontakt
Landratsamt Erzgebirgskreis
Büro des Landrates / Fachstelle Ehrenamt
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
Telefon: 03733 831- 1021 / -1022
Telefax: 03733 831-1027
E-Mail: Ehrenamt@kreis-erz.de
Internet: www.ehrenamt.erzgebirgskreis.de
Datenschutzerklärung
Stand: 14.10.2025
Beantragung des „Kommunalen Ehrenamtsbudgets 2025“ bei der Fachstelle Ehrenamt
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Landratsamt Erzgebirgskreis
Landrat Rico Anton
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
E-Mail: info@kreis-erz.de
Telefon: +49 3733 / 831 - 0
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Dienstliche Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des behördlichen
Datenschutzbeauftragten:
Landratsamt Erzgebirgskreis
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
E-Mail: datenschutz@kreis-erz.de
Telefon: +49 3733 / 831 - 1313
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
a) Zwecke der Verarbeitung:
Im Haushaltsjahr 2025 stehen im Rahmen der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKom-PauschVO) für den Bereich Ehrenamt nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 i. V. m. § 13 SächsKomPauschVO Mittel für das Kommunale Ehrenamtsbudget 2025 zur Verfügung.
Der Erzgebirgskreis reicht im Jahr 2025 insgesamt 50.000 Euro aus.
Ziel der Förderung durch das Kommunale Ehrenamtsbudget ist die Unterstützung der Landkreise und Kreisfreien Städte bei der Würdigung, Anerkennung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements.
Der Erzgebirgskreis setzt dieses Ziel durch die Förderung geeigneter Vorhaben um, die die Vielfalt des Ehrenamts sichtbar machen, Engagement honorieren und stärken sowie weitere Menschen für ehrenamtliche Tätigkeiten gewinnen. Gefördert werden insbesondere Ehrenamtsveranstaltungen, Auszeichnungen ehrenamtlich Tätiger, Aktivierungsmaßnahmen für neue Freiwillige, Sachkostenzuschüsse, Fort- und Weiterbildungen sowie Personalausgaben. Nicht förderfähig sind der Erwerb unbeweglicher Sachen sowie der Erwerb von Fahrzeugen.
Für die Beantragung der Fördermittel und den verpflichtenden Verwendungsnachweis nutzt das Landratsamt Erzgebirgskreis das Beteiligungsportal Sachsen.
Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen und darüber hinaus gehenden Daten ist erforderlich, um eine recht- und sachgemäße Abwicklung des Fördermittelverfahrens sicher zu stellen.
Die auf Basis dieses Verfahrens gewonnen personenbezogenen Daten werden nicht veröffentlicht. Darüberhinausgehende Daten werden nur zu statistischen Zwecken erhoben und ggf. kumuliert und anonymisiert veröffentlicht. Sie dienen dem Landratsamt Erzgebirgskreis zur Evaluierung der Mittelverwendung.
b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Die Verarbeitung beruht auf §§ 1 Sächsisches Kommunaleigenverantwortungsstärkungsgesetz (SächsKomEigVStärkG) i. V. m. §§ 2 Absatz 1 Nr. 1, 13 Sächsische Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO) i. V. m. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DS-GVO.
4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Im Landratsamt Erzgebirgskreis erhalten diejenigen Stellen (z. B. Fachabteilung, Finanzverwaltung, Rechnungswesen) Zugriff auf die Daten, die diese für den Zweck der Bearbeitung und Prüfung der Anträge im Rahmen des Kommunalen Ehrenamtsbudgets, der Mittelvergabe, der Prüfung zur Mittelverwendung und Evaluierung der Fördermittelvergabe benötigen. Die Daten werden zudem an übergeordnete staatliche Stellen im Freistaat Sachsen sowie deren Erfüllungsgehilfen, insbesondere die Sächsische Aufbaubank (SAB), weitergegeben.
5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es findet keine Übermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen statt.
6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Das Landratsamt verarbeitet und speichert die Daten solange es für die Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist, gemäß § 14 (1) S. 1 Nr. 2 SächsKomPauschVO für eine Dauer von 5 Jahren.
7. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DS-GVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertag zur Datenverarbeitung
besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.
Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte ist die Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 51 (1) DS-GVO. Sie überwacht gemäß § 14 (1) des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) bei den öffentlichen Stellen gemäß § 2 Absatz 1 und 2 die Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz.
8. Pflicht zur Bereitstellung Ihrer Daten
Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben.
Bei Nichtangabe von Daten die als Pflichtangaben deklariert sind (Pflichtfeld), ist keine Beantragung der Fördermittel möglich.
9. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch den Verantwortlichen durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung gegenüber dem Verantwortlichen jederzeit für die Zukunft beim Verantwortlichen widerrufen.
Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft; das heißt, durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitungen nicht berührt (vgl. Art. 7 (3) S. 1 DS-GVO). Ein Widerruf kann sich förderschädlich auswirken und gegebenenfalls die Rückforderung der Zuwendung zur Folge haben.
10. Weiterverarbeitung zu anderen Zwecken
Es ist nicht beabsichtigt, Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den sie im Antragsverfahren erhoben wurden. Die recht- und sachgemäße Abwicklung des Fördermittelverfahrens schließt auch die Information der Öffentlichkeit zu den bewilligten Fördervorhaben ein. Für die begleitende Berichterstattung in landkreiseigenen Medien (Landkreis-Kurier, Homepage, Youtube-Kanal) sowie für die Pressearbeit bereitgestelltes Text- und Bildmaterial werden durch das Landratsamt Erzgebirgskreis unter Beachtung geltender Urheber- und Verwendungsrechte genutzt. Darüberhinausgehende Daten werden nur zu statistischen Zwecken erhoben und ggf. kumuliert und anonymisiert veröffentlicht. Sie dienen dem Landratsamt Erzgebirgskreis zur Evaluierung der Mittelverwendung.