Gemeinde Ellefeld VOGTLANDKREIS Außenbereichssatzung „Am Steinberg“, Gemeinde Ellefeld gemäß §35 Abs.6 BauGB
Die Aufstellung der Außenbereichssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Dementsprechend wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach
§ 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Der siedlungsstrukturell eigenständige Planbereich „Am Steinbruch“ liegt westlich der Gemeinde im Außenbereich. Das Satzungsgebiet befindet sich in einer Höhenlage um ca. 580 m ü. NHN.
Südwestlich grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an, nordöstlich befinden sich der ehemalige Steinbruch und eine Gartenanlage.
Mit dieser Außenbereichssatzung will die Gemeinde unter Beachtung der städtebaulichen Voraussetzungen sowie vorteilhafter Erschließungsbedingungen Zulässigkeitsvoraussetzungen schaffen, um einzelnen konkreten Bauabsichten Rechnung tragen zu können. Für den Bereich „Am Steinbruch“ wird damit gleichzeitig die abschließende städtebauliche Lösung fixiert.
E-Mail: bauleitplanung@ellefeld.de.