Außenbereichssatzung Gemeinde Ellefeld Beschluss

Außenbereichssatzung Am Steinbruch 08236 Ellefeld

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 01.06.2016 bis 31.05.2017
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Lage im Flächennutzungsplan

Gemeinde Ellefeld
VOGTLANDKREIS

Außenbereichssatzung „Am Steinberg“,
Gemeinde Ellefeld
gemäß §35 Abs.6 BauGB

Die Aufstellung der Außenbereichssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Dementsprechend wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach

§ 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der siedlungsstrukturell eigenständige Planbereich „Am Steinbruch“ liegt westlich der Gemeinde im Außenbereich. Das Satzungsgebiet befindet sich in einer Höhenlage um ca. 580 m ü. NHN.

Südwestlich grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an, nordöstlich befinden sich der ehemalige Steinbruch und eine Gartenanlage.

Mit dieser Außenbereichssatzung will die Gemeinde unter Beachtung der städtebaulichen Voraussetzungen sowie vorteilhafter Erschließungsbedingungen Zulässigkeitsvoraussetzungen schaffen, um einzelnen konkreten Bauabsichten Rechnung tragen zu können. Für den Bereich „Am Steinbruch“ wird damit gleichzeitig die abschließende städtebauliche Lösung fixiert.

Gegenstände

Übersicht
  • Plan zur Außenbereichssatzung
  • Begründung Außenbereichssatzung am Steinbruch

Informationen

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