Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 alle geeigneten Verwaltungsleistungen online anzubieten. Was bedeutet das für die Kommunen? Wie wird Digitalisierung im kommunalen Bereich zum Erfolg? Sie sind in Ihrer Kommune für die Gestaltung von Verwaltungsabläufen, die Entwicklung von Onlineangeboten oder den Betrieb der IT verantwortlich? Dann sind Sie herzlich eingeladen, an einem unserer drei Regionalforen zur „OZG-Umsetzung“ teilzunehmen.
zur Beteiligung