Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Ebersbach-Neugersdorf Öffentliche Auslegung

Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.06.2018 bis 22.06.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Ergebnisse der Lärmkartierung 2017 für die Stadt Ebersbach-Neugersdorf

Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Rahmen der EU -Umgebungslärmrichtlinie wurde nur die S 148, bei der es sich um eine Hauptverkehrsstraße mit einem Verkehrsaufkommen >3 Mio. Kfz/Jahr handelt, und die das Stadtgebiet von Ebersbach-Neugersdorf durchquert, einer Lärmkartierung unterzogen.

Der Lärmaktionsplan enthält die kartierten Straßenabschnitte der S 148 und die Kartendarstellung der ausgewiesenen Lärmpegel im Tagesdurchschnitt (LDEN 24h-Pegel); im Nachtzeitraum (LNIGHT 8h-Pegel, 22:00 bis 06:00 Uhr) und aus der Hotspot-Analyse in der Fassung vom 30.06.2017.

Die pflichtgemäßge turnusmäßige Überprüfung erfolgt im 5-Jahres-Rhythmus mit der Auswertung der Ergebnisse der Lärmkartierung aus dem Jahr 2017.

Wie schon in der Lärmkartierung 2012 dargestellt, sind nur geringe Überschneidungen mit der vorhanden Wohnbebauung entlang der S 148 vorhanden. Durch die offene Bauweise und dünne Besiedlung ist nur eine sehr geringe Bewohnerzahl direkt betroffen. Hinzu kommt wegen der örtlichen Lage ein äußerst begrenztes Aktionsfeld. Infolge dessen stehen für den 5-Jahres-Zeitraum seitens der Stadt keine Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Der Stadtrat der Stadt Ebersbach-Neugersdorf hat in seiner Sitzung am 28.05.2018 die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ohne Maßnahmen beschlossen und den Bericht 2018 einschließlich der Karten zur Lärmkartierung 2017 zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Unterlagen liegen vom 01.06.2018 bis 22.06.2018 in der Stadt Ebersbach-Neugersdorf, Verwaltungsgebäude Weberstraße 22, 2. OG, Zi. 3.02, 02730 Ebersbach-Neugersdorf während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme bereit sowie im Internet unter www.ebersbach-neugersdorf.de

Wir bitten die betroffenen Bürger, sich mit den Ergebnissen der Lärmkartierung 2017 zu befassen und Ihre Hinweise und Anregungen bis zum 22.06.2018 schriftlich an die Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf bzw. per Mail an bauamt@ebersbach-neugersdorf.de zu richten.

Zum besseren Verständnis der Thematik Lärmkartierung können in der Anlage der "Handlungsleitfaden für Lärmaktionsplanung" sowie die Broschüre "Schritt für Schritt zum Lärmaktionsplan" des Freistaates Sachsen eingesehen werden.

Kontaktperson

Stadt Ebersbach-Neugersdorf

Amtsleiter  Bauamt

Herr Matthias Lachmann

Tel. 03586/763 250

E-Mail: bauamt@ebersbach-neugersdorf.de

Gegenstände

Übersicht
  • Lärmkartierung 2017 Hotspot-Analyse LDEN
  • Lärmkartierung Tag 2017 Pegel LDEN
  • Lärmkartierung Nacht 2017 Pegel LNIGHT
  • Handlungsleitfaden
  • Schritt für Schritt zum Lärmaktionsplan
  • Ergebnisbericht zur Lärmkartierung 2017

Informationen

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