Auslegung Änderungsentwurf in der Planfassung vom April 2018 zum Bebauungsplan "Goethestraße-Unterer Kirchweg" in der Zeit vom 08.05.2018 bis 25.05.2018 (gem. § 4 a Abs. 3 BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Ebersbach-Neugersdorf hat in seiner Sitzung am 23.04.2018 den Änderungsentwurf in der Planfassung April 2018 gebilligt und die Auslegung beschlossen.
Für eine abwägungsfähige Planfassung beinhaltet der Änderungsentwurf, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes auf die Fläche des Sondergebietes einschließlich der notwendigen Erschließungsflächen zu begrenzen.
Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Da diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt, ist eine nochmalige zeitlich beschränkte Auslegung und Beteiligung der betroffenen TÖB ausreichend.
Amtsleiter Bauamt
Herr Matthias Lachmann
Tel. 03586/763 250
E-Mail: bauamt@ebersbach-neugersdorf.de