Auslegung 1. Entwurf zur 6. Änderung Bebauungsplan "Rumburger Straße" in 02730 Ebersbach-Neugersdorf gem.§ 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 16.04.2018 bis 18.05.2018
Nach Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes "Rumburger Straße" wurde mit Datum vom 30.01.2018 eine Planfassung im Entwurf erstellt. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Der § 4c BauGB wird nicht angewendet.
Ziel und Zweck der Planänderung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung des Firmenstandortes Caravan Zinke herzustellen. Die Baufelder, welche auf den Flurstücken 2293/55 und 2293/84 liegen und durch öffentliches Grün und einen öffentlichen Gehweg getrennt werden, sollen vereinigt werden. Die öffentliche Grünfläche und der öffentliche Gehweg sollen in westlicher Richtung an die Flurstücksgrenze vom Flurstück 2293/84 verlegt werden.
Der Stadtrat der Stadt Ebersbach-Neugersdorf hat nun in seiner Sitzung am 26.02.2018 die Billigung und Auslegung des 1. Entwurfs zur 6. Änderung des Bebauungsplanes "Rumburger Straße" in 02730 Ebersbach-Neugersdorf beschlossen.
Amtsleiter Bauamt, Herr Matthias Lachmann
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