Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Ebersbach-Neugersdorf Öffentliche Auslegung

"Einzelhandelskonzept für die Stadt Ebersbach-Neugersdorf"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.09.2020 bis 09.10.2020
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Planzeichnung

Beschlussfassung und öffentliche Auslegung "Einzelhandelskonzept für die Stadt Ebersbach-Neugersdorf"

1. Der Stadtrat der Stadt Ebersbach- Neugersdorf hat in seiner Sitzung am 27.02.2020 das "Einzelhandelskonzept für die Stadt Ebersbach-Neugersdorf" als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

Die Zuständigkeit für bauplanungsrechtliche Belange liegt in der kommunalen Planungshoheit der Stadt. Mit dem Einzelhandelskonzept ist ein Instrument zur Einzelhandelsentwicklung im Stadtgebiet geschaffen worden, welches die Ist-Situation im Stadtgebiet analysiert und Aussagen zu Standortsicherungen sowie zur Entwicklung von Flächen als potenzielle Einzelhandelsstandorte trifft.

2. Das "Einzelhandelskonzept für die Stadt Ebersbach-Neugersdorf" in der Fassung vom 27.02.2020 liegt öffentlich vom 07.09.2020 bis 09.10.2020 bei der Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf, Verwaltungsgebäude, Weberstraße 22, 2. OG, Bauamt, Zi. 3.02, 02730 Ebersbach-Neugersdorf während der Sprechzeiten Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr sowie Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit.

Parallel dazu kann gem. § 4 Abs. 4 BauGB auf der Internetseite der Stadt Ebersbach-Neugersdorf unter www.ebersbach-neugersdorf.de das Konzept eingesehen werden.

Ebersbach-Neugersdorf, 29.08.2020

Verena Hergenröder

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf

Herr Lachmann

Reichsstraße 1

02730 Ebersbach-Neugersdorf

Tel. 03586/763 250

E-Mail: matthias.lachmann@ebersbach-neugersdorf.de

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