Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 3012 Dresden-Trachau Nr. 5 Wohnbebauung Galileistraße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.01.2023 bis 03.03.2023
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 30. November 2022 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V1819/22 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3012, Dresden-Trachau Nr. 5, Wohnbebauung Galileistraße beschlossen sowie den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Des Weiteren wurde der Oberbürgermeister beauftragt, die Kleingartennutzung im Bereich des Leitungsrechtes zugunsten der SachsenEnergie AG möglichst zu erhalten und im Zuge des Bebauungsplanes Nr. 3011 die bestehende Kleingartenanlage bauplanungsrechtlich zu sichern.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3012, Dresden-Trachau Nr. 5, Wohnbebauung Galileistraße wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die nördliche Grenze der Flurstücke 322/a, 321/a, 320/6, 321/b, 320/1, 319/a, 317/c, 317/b, 315/1, 315/d, 313/b, 312/a, 300/b der Gemarkung Trachau sowie eine das Flurstück 310/a schneidende Linie,
  • im Osten durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 321/b, 320/4, 310/a, 300/b, 313 der Gemarkung Trachau, sowie durch eine das Flurstück 296/a schneidende Linie
  • im Süden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 323/a, 321, 320/c, 319, 314, 300/b der Gemarkung Trachau sowie durch eine die Flurstücke 317/e, 313 und 314 schneidende Linie
  • im Westen durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 323/a, 322/a, 320/5, 321/2 und 300/b der Gemarkung Trachau, sowie durch eine das Flurstück 332/2 schneidende Linie.

Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches in der Planzeichnung im Maßstab 1:1000.

Der räumliche Geltungsbereich ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt.

Die Umweltprüfung wurde im Aufstellungsverfahren durchgeführt und ein Umweltbericht ist erstellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung wurden in den Bebauungsplan übernommen. Der Bebauungsplan dient der Entwicklung von Wohnbauflächen für Eigenheime im Bereich Trachau. Unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 5 und Abs. 6 BauGB werden mit der Aufstellung des Bebauungsplanes folgende Planungsziele angestrebt:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur angemessene Verdichtung und Abrundung vorhandener Bebauungsstrukturen,
  • Sicherung des wertvollen Bestandes an Großgrün,
  • Sicherung der Erschließung des Baugebietes.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan im Maßstab 1 : 1000.

Hingewiesen wird darauf, dass - außerhalb des zeichnerisch festgesetzten Geltungsbereichs – für das Flurstück 198/2 der Gemarkung Cunnersdorf eine Zuordnungsfestsetzung nach § 9 Abs. 1a BauGB erfolgt ist. Somit wurde den Baugrundstücken in den Baugebieten WR1 und WR2 des Bebauungsplanes Nr. 3012 die Ausgleichsmaßnahme "Renaturierung des Gewässerverlaufs einschließlich der Aue des Weißiger Keppbachs mit Rückbau der vorhandenen Verrohrung“ auf den Flurstücken 198/2 der Gemarkung Cunnersdorf mit einem Flächenanteil von 3680 m² zugeordnet.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3012 liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben vom 30. Januar bis einschließlich 3. März 2023 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden aus.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

Naturschutz/Artenschutz/Grünordnung

  • Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Referat 34 Raumordnung, Stadtentwicklung, Schreiben vom 06.11.2017
  • Regionaler Planungsverband „Oberes Elbtal / Osterzgebirge“, Schreiben vom 08.11.2017
  • Landeshauptstadt Dresden, GB 7 / Amt 86, Umweltamt, Schreiben vom 17.11.2017
  • Landeshauptstadt Dresden, GB 7 / Amt 67, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft,
  • Schreiben vom 08.11.2017
  • Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Sachsen e. V., Schreiben vom 14.11.2017
  • GRÜNE LIGA Sachsen e.V., Schreiben vom 20.12.2017
  • Landeshauptstadt Dresden, GB 6 / Amt 61, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Abteilung Stadtentwicklungsplanung, Schreiben vom 12.10.2017
  • Landeshauptstadt Dresden, GB 7 / Klimaschutzstab, Schreiben vom 15.11.2017
  • Schreiben Öffentlichkeit vom 15.11.2017
  • Schreiben Öffentlichkeit vom 12.11.2017
  • Schreiben Öffentlichkeit vom 16.11.2017
  • Schreiben Öffentlichkeit vom 10.11.2017
  • Schreiben Öffentlichkeit vom 09.11.2017

Immissionsschutz

  • Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Referat 34 Raumordnung, Stadtentwicklung, Schreiben vom 06.11.2017
  • Regionaler Planungsverband „Oberes Elbtal / Osterzgebirge“, Schreiben vom 08.11.2017
  • Landeshauptstadt Dresden, GB 7 / Amt 86, Umweltamt, Schreiben vom 17.11.2017
  • Schreiben Öffentlichkeit vom 15.11.2017
  • Schreiben Öffentlichkeit vom 16.11.2017
  • Schreiben Öffentlichkeit vom 10.11.2017

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Naturhaushalt und Landschaftsbild (Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Eingriffsregelung), Mensch und Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Klimawandel und zu Altlasten.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  • „Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum B-Plan Nr. 3012 Dresden-Trachau Nr. 5, Wohnbebauung Galileistraße“, Naturschutzinstitut (NSI), Region Dresden e.V., Weixdorfer Str. 15, 01129 Dresden, Stand: 27.11.2017.
  • Bebauungsplan Nr. 3012, Dresden-Trachau Nr. 5, Wohnbebauung Galileistraße, Grünordnungsplan in der Fassung vom 03.05.2021
  • „Erschließungskonzept zum B-Plan Nr. 3012 Dresden-Trachau Nr. 5, Wohnbebauung Galileistraße“, Schade, Wolf und Kollegen – Verkehrsplaner – Ingenieure SWK Verkehrsplanung GmbH & Co. KG, Gartenstraße 50, 01445 Radebeul, Stand: 28.02.2020
  • „Schallimmissionsprognose, Bericht Nr. 17-3654 / 01“, cdf Schallschutz, Alte Dresdner Straße 54, 01108 Dresden, Stand: 12.03.2018 (angepasst 20.10.2020)

Die Untersuchungen und Gutachten können während der folgenden Sprechzeiten: Montag 9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung, Dienstag, Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung, Mittwoch, Freitag nach Vereinbarung im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4420 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes und in die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zu nehmen und Stellungnahmen an das Amt für Stadtplanung und Mobilität der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der vorgenannten Sprechzeiten im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4420 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 06.01.2023

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden

i.V. Jan Donhauser

Beigeordneter

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden

Amt für Stadtplanung und Mobilität

Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet

Frau Luisa Göhlert
Telefon: 0351-4883572
E-Mail: LGoehlert@Dresden.DE

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