Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Erneute Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6024 Dresden-Neustadt Albertstadt Ost Jägerpark

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.12.2022 bis 17.02.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Hinweis: Die öffentliche Bekanntmachung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6024, Dresden-Neustadt, Albertstadt Ost Jägerpark im Dresdner Amtsblatt 44/2022, vom 04. November 2022, Seite 15-17, wird für rechtsungültig erklärt, da die kompletten Planungsunterlagen auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden durch einen technischen Fehler nicht korrekt eingestellt wurden. Maßgebend ist diese erneute öffentliche Bekanntmachung.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2016 nach § 2 Absatz 1 i. V. m. § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V1004/16 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6024, Dresden-Neustadt, Albertstadt Ost Jägerpark, beschlossen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 12. Oktober 2022 mit Beschluss-Nr. V1661/22 die Änderung des Geltungsbereiches beschlossen sowie den Entwurf des o. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Des Weiteren hat der Ausschuss beschlossen, dass in Zusammenarbeit mit der unteren Forstbehörde Ersatzflächen zu prüfen sind, die näher am Vorhabenstandort liegen und, dass die Oberflächen der Plätze und Wege in verschiedenen Farben zu gestalten sind.

Die Umweltprüfung wurde im Aufstellungsverfahren durchgeführt und ein Umweltbericht ist erstellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung wurden in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan übernommen.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden folgende Ziele verfolgt:

  • Konversion und Revitalisierung einer ehemals u. a. militärisch genutzten Fläche am Rand der Äußeren Neustadt und ihre Entwicklung zu einem attraktiven Wohnstandort mit ergänzenden Angeboten für Handel, nicht störendes Gewerbe und eine Bildungseinrichtung,
  • Errichtung eines Wohnquartiers mit über 800 Wohnungen (davon etwa 28 % als Sozialwohnungen) in fünfgeschossigen Mehrfamilienhäusern in durchgrünter offener Bauweise einschließlich der notwendigen Infrastruktur,
  • Schaffung von Baurecht für den östlichen Teil der Planstraße Ost als Voraussetzung für die verkehrliche und stadttechnische Erschließung des Vorhabengebietes,
  • Abrundung des östlichen Teilgebietes nach Norden, Osten und Westen durch breite Grünzonen in Form von begrünten Wällen, die als Reptilienhabitate entwickelt wurden und zugleich den Lärmschutz zum angrenzenden Sport- und Bundeswehrgelände unterstützen,
  • Ausbildung einer lokalklimatisch wirksamen Durchgrünung im Übergang zur Dresdner Heide und Herstellung einer öffentlich nutzbaren Wegeverbindung von der Planstraße Ost in Richtung Heide,
  • besondere Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange durch Schaffung bzw. Weiterentwicklung von Ersatzhabitaten innerhalb und außerhalb des Plangebietes für die nachgewiesenen besonders geschützten Arten.

Der Geltungsbereich wurde gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 18. Mai 2016 um die für die Errichtung der Planstraße Ost benötigten Flurstücke 1963/56, 1963/59 und 1963/84 sowie Teile des Flurstücks 1963/58 der Gemarkung Neustadt erweitert. Damit soll das Baurecht für den östlichen Teil der Planstraße Ost als Voraussetzung für die verkehrliche und stadttechnische Erschließung des Vorhabengebietes geschaffen werden.

Die Grenze des neuen räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Maßstab 1 : 1000.

Hingewiesen wird darauf, dass - außerhalb des zeichnerisch festgesetzten Geltungsbereichs -eine externe Ersatzfläche für die Artenschutzmaßnahme „Neuntöter'' zugeordnet wird sowie nachfolgend aufgeführte externe Sammelkompensationsmaßnahmen anteilig zugeordnet werden und somit eine Zuordnungsfestsetzung nach § 9 Abs. 1a BauGB erfolgt:

  • Externe Ersatzfläche für die Artenschutzmaßnahme „Neuntöter'': Als Ersatzhabitat für die nachgewiesene besonders und streng geschützte Art Neuntöter wird dem Vorhabengebiet eine bereits realisierte externe Maßnahmenfläche im Umfang von 2,0 ha auf dem Flurstück Nr. 252 der Gemarkung Seitenhain, Gemeinde Liebstadt zugeordnet.
  • Maßnahme E1 - ,,Entsiegelung Parkplatz Lothringer Weg" (Zuordnung Planstraße Ost): Abbruch der Flächenbefestigung und anschließende Wiederbegrünung einer als Parkplatz genutzten Fläche mit Wiederherstellung eines parkartigen Charakters und der Blickbeziehung zu den Elbschlössern auf dem Flurstück 232/2 der Gemarkung Dresden-Blasewitz auf einer Flächengröße von 1.100 m".
  • Maßnahme E2 - „Umwandlung intensiv genutzter Acker zu extensivem Auegrünland in Meußlitz (anteilige Zuordnung Vorhabengebiet 16.300 m², Planstraße Ost 2.000 m², Gemeinbedarfsfläche 2.000 m²): Umwandlung von ehemals intensiv ackerbaulich genutzten Flächen zu artenreichem Auegrünland auf den Flurstücken Nr. 22/1, 116 und 117 der Gemarkung Dresden-Meußlitz mit einer Flächengröße von insgesamt 20.300 m².
  • Maßnahme E3 - „Entsiegelung und Renaturierung einer ehemaligen gewerblich genutzten sowie als Baulagerplatz genutzten Fläche {inklusive Zuwegung) in Laubegast" (Zuordnung Vorhabengebiet): Rückbau befestigter Flächen und nachfolgende Begrünung zur Wiederherstellung der lokalen Klimafunktion Kaltluftentstehung auf Teilen des Flurstücks 703 der Gemarkung Dresden-Laubegast mit einer Flächengröße von 5.600 m².
  • Maßnahme E4(1) - „Abbruch und Renaturierung der ehemaligen Schweineställe Schönfeld - Stall 1" (Zuordnung Vorhabengebiet): Abbruch, Renaturierung und extensive Grünlandnutzung des Standortes Stall 1 auf Teilen der Flurstücke 654 und 653 der Gemarkung Dresden-Schönfeld mit einer Flächengröße von 485 m².
  • Maßnahme E4(2) - „Abbruch und Renaturierung der ehemaligen Schweineställe Schönfeld - Nebenflächen 3" (Zuordnung Gemeinbedarfsfläche): Abbruch, Beräumung, Renaturierung und extensive Grünlandnutzung des Standortes Nebenflächen 3 (Umgebung von Stall 1) auf Teilen der Flurstücke 654 und 653 der Gemarkung Dresden-Schönfeld mit einer Flächengröße von 355 m² sowie pauschal 200 m² direkt angrenzende Bereiche.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6024 liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben vom 30. Dezember 2022 bis einschließlich 17. Februar 2023 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, aus.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

Stellungnahmen der Öffentlichkeit

  • Schreiben vom 14. Oktober 2017 - Thema: Dresdner Heide
  • Schreiben vom 16. November 2017 - Thema: Schallschutz

Stellungnahmen der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange:

  • Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Dresden Schreiben vom 20. Oktober 2017 - Thema: Wald
  • Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Schreiben vom 3. November 2017 - Thema: Schallschutz
  • Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft der Landeshauptstadt Dresden Schreiben vom 15. November 2017 - Thema: Grünordnung, Wald
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Schreiben vom 14. November 2017 - Thema: Radonschutz
  • Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden Schreiben vom 16. Januar 2018 - Thema: Altlasten, Boden, Radonschutz, Wasser, Luft, Schallschutz, Natur- und Artenschutz, Begrünung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Umweltbericht
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Schreiben vom 7. August 2019 - Thema: Schallschutz, Lichtimmissionsschutz und Schreiben vom 7. August 2019 - Thema: Schallschutz, Lichtimmissionsschutz, Umweltbericht

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Naturhaushalt und Landschaftsbild (Pflanzen, Tiere, Boden, Altlasten, Wasser, Luft, Klima, Landschaftsbild), Mensch und Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Klimawandel und zu Eingriffsregelung.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  • Müller-BBM GmbH Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung zum VB-Plan Nr. 6024, Bericht Nr. 154815/08, Planegg bei München, 24. Februar 2022
  • Müller-BBM GmbH Ergänzung zu Bericht Nr. M 154815/03 vom 21.09.2020, Notiz M154815/04 Müller-BBM GmbH vom 22.09.2020
  • BITC Sachsen GmbH Lichttechnische Untersuchung Albertstadt Ost / Jägerpark Sportplatz Bundeswehr und Sportstätte SC Borea Dresden Radeberg, 1. März 2022
  • LandschaftsARCHITEKTURbüro von Gagern Grünordnungsplan und Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung zum VB-Plan Nr. 6024 Dresden, 30. Juni 2021, mit Aktualisierung vom 25. November 2021
  • Ventury GmbH Energie- und Klimaschutzkonzept für den VB-Plan Nr. 6024
    Dresden, 18. November 2019
  • Baugrund Dresden Ingenieurgesellschaft mbH Geotechnischer Bericht für das Planungsgebiet Jägerpark Hauptuntersuchung zur Beurteilung der Baugrund- und Gründungverhältnisse Dresden, 23. November 2018

Die Untersuchungen und Gutachten können während der folgenden Sprechzeiten: Montag 9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung, Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach  Vereinbarung Mittwoch, Freitag nach Vereinbarung im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4352 (4. Obergeschoss) eingesehen werden. 

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und in die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zu nehmen und Stellungnahmen an das Amt für Stadtplanung und Mobilität der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der vorgenannten Sprechzeiten im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4352 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 14.12.2022

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6024, im Stadtbezirksamt Neustadt, Hoyerswerdaer Straße 3, 01099 Dresden     2. OG, Flurbereich, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtplanung Innenstadt
Frau Gloger

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4352
Telefon:  0351-4883282

E-Mail:  EGloger@Dresden.de

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