Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 3046 Dresden-Hellerau Nr. 15 Rähnitz-Nord

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.07.2022 bis 05.08.2022
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

In den oben genannten Bebauungsplan wurden nach seiner öffentlichen Auslegung Änderungen und Ergänzungen aufgenommen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren. Der Bebauungsplan wurde insbesondere in folgenden Punkten geändert und ergänzt: 

Planzeichnung

  • Die festgesetzte Fläche CEF 1 liegt innerhalb der privaten Grünanlage, Zweckbestimmung „Lebensraum – Zauneidechse“ und nicht innerhalb der öffentlichen Grünanlage „Ilschengraben“. Dies wurde korrigiert.
  • Es wurden drei weitere Flächen, die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belasten sind, festgesetzt.
  • Die Umgrenzung der Wasserfläche Rähnitzteich wurde im westlichen Uferbereich entsprechend der Bestandssituation korrigiert.
  • Die Bauverbotszone der Bundesautobahn sowie die Bauverbotszone und die Anbaubeschränkungszone der Staatsstraße wurden nachrichtlich übernommen; die Signatur der Planzeichen wurde entsprechend aktualisiert.
  • Die Begrenzungslinie zweier, als Fläche für Regenwasserentsorgung festgesetzter Vorklärbecken wurde in ihrem Verlauf korrigiert.
  • Die zeichnerische Festsetzung des ÖRW 46 als öffentliche Verkehrsfläche wurde entsprechend der öffentlichen Widmung geringfügig erweitert. 

Textfestsetzungen

Festsetzung I.1.2.2 Ausschluss von nach § 9 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen

  • In der Rechtsgrundlage wurde „BauNVO“ ergänzt.

Festsetzung I.1.3 Sonstiges Sondergebiet

  • Ergänzung der Liste Kernsortiment gemäß der Dresdner Sortimentsliste um Brenn- und Treibstoffe, sowie Kamine und Öfen.

 Festsetzung I.3.2 Einschränkung der Zulässigkeit von Nebenanlagen und –einrichtungen

  • Die Rechtsgrundlage wurde korrigiert auf § 14 Abs. 2 und § 23 Abs. 5 BauNVO.
  • Der Ausschluss von Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO wurde in einer separaten Festsetzung I.3.3 geregelt.

Festsetzung I.3.3 Ausschuss oder Einschränkung der Zulässigkeit von Nebenanlagen und -einrichtungen

  • Die Festsetzung wurde aus der ursprünglichen Festsetzung I.3.2 herausgenommen und eine separate Festsetzung auf der Grundlage des § 23 Abs. 5 BauNVO getroffen.

Festsetzung I.3.4 Zulässigkeit von Nebenanlagen auf nach § 9 Abs. Nr. 4 BauGB festgesetzten Flächen für Stellplätze

  • Im Sonstigen Sondergebiet wurde die Zulässigkeit von untergeordneten Nebenanlagen und -einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO innerhalb der festgesetzten Flächen für Stellplätze aufgenommen. 

Festsetzung I.4.1 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, Artenschutzmaßnahmen „Lebensraum für das Rebhuhn CEF 2

  • Die Festsetzung wurde dahingehend ergänzt, dass der zu schaffende Lebensraum spätestens bis zum Eingriffszeitpunkt (Beginn Baufeldfreimachung) hergestellt sein muss und die Maßnahme für eine Dauer von 25 Jahren ab Herstellung dauerhaft zu erhalten ist. 

Festsetzung I.4.2 Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen

  • Die Pflanzliste 3 wurde um zwei Pflanzenarten ergänzt.
  • Die Formulierung der Festsetzung zur Fassadenbegrünung war missverständlich; dies wurde nun eindeutig formuliert. 

Festsetzung I.5 Flächen, die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belasten sind

  • Es wurden drei Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zugunsten der Stadtentwässerung Dresden GmbH ergänzt. 

Festsetzung II.1.2 Fassadengestaltung

  • Die Festsetzung der Fassadenfarbtöne wurde auf das Gewerbe- und Industriegebiet beschränkt. 

Festsetzung II.1.3 Werbeanlagen

  • Entlang der Staatsstraße S 96 wurde die Zulässigkeit von Werbeanlagen an den Zufahrten auf Hinweisschilder ohne Werbebotschaften beschränkt.
  • Im Sonstigen Sondergebiet wurde eine Überschreitung der Attika durch Werbeanlagen im Bereich des Haupteingangs der zulässigen Bau- und Gartenmärkte um maximal 2,5 m zugelassen.

 Es wurden kleinere redaktionelle Änderungen und Rechtschreibkorrekturen vorgenommen.

 III Hinweise

Es folgt eine Ergänzung um Hinweise zu

  • Belangen der Bundesfernstraßen und Staatsstraßen
  • Belangen der Grünordnung
  • Belangen des Artenschutzes
  • Belangen des Bodenschutzes
  • Belangen der Geologie
  • Belangen der Versickerung
  • Belangen des Überflutungsschutzes. 

Begründung

  • Im Kapitel 2 wurden drei fehlende Flurstücke ergänzt.
  • Im Kapitel 6.4 wurden der Absatz zur Löschwasserversorgung korrigiert.
  • Im Kapitel 7.1.2 Punkt Sonstiges Sondergebiet wurde die Abweichung von der Obergrenze für Randsortimente ausführlicher begründet.
  • Im Kapitel 7.1.4 wurde die Zulässigkeit von Nebenanlagen innerhalb der festgesetzten Flächen für Stellplätze im Sonstigen Sondergebiet begründet. Darüber hinaus wurde ausgeführt, dass Mulden, Muldenrigolen oder Rigolen, die einem konkreten Baugrundstück dienen, nicht zu den Nebenanlagen nach § 14 Abs. 2 BauNVO zählen.
  • Im Kapitel 7.1.5 wurde ergänzt, dass mit der Entwidmung der betroffenen Verkehrsflächen nicht zwangsläufig die Fällung der dort bestehenden Gehölze verbunden ist.
  • Im Kapitel 7.1.6 wurde korrigiert, dass es sich um eine „Anpassung der wasserrechtlichen Genehmigung“ der Regenrückhaltebecken handelt.
  • Im Kapitel 7.1.7 wurde der Zustand der bereits hergestellten und festgesetzten Brach- und Offenlandflächen BOF ausführlicher erläutert. Darüber hinaus wurde richtiggestellt, dass die Unterhaltung und Pflege des Ilschengrabens dem Umweltamt unterliegt. Für die Ergänzung der Baumreihe entlang der Radeburger Straße und der Straße An der Bartlake wurden Erläuterungen zur Umsetzung der Pflanzgebote ergänzt.
  • Im Kapitel 7.2 wurde die Ausführung zur Fassadengestaltung im Bezug auf die jeweilig betroffenen Baugebiete korrigiert. Die Ausführung zu Werbeanlagen wurde um die Begründung der Festsetzung entlang der Staatsstraße S 96 und der Festsetzung für das Sonstige Sondergebiet ergänzt. Darüber hinaus wurde ein Hinweis auf die generelle Verwendung insektenfreundlicher Leuchtmittel aufgenommen.
  • Im Kapitel 7.3 wurden die in der Planzeichnung neu aufgenommen nachrichtlichen Übernahmen ergänzt.
  • Im Kapitel 7.4 wurden die auf Blatt 4 neu aufgenommenen Hinweise ergänzt.
  • Im Kapitel 9.2.2 wurden die Kosten für die Ausgleichsmaßnahme M1 um die Kosten für eine 3-jährige Anwuchspflege ergänzt.
  • Die Anzahl der Regenrückhaltebecken war an mehreren Stellen der Begründung und des Umweltberichtes mit „fünf“ falsch benannt; dies wurde auf „vier“ korrigiert.
  • Im „Teil C: Liste der Gutachten und Quellen“ wurden die Ergänzung einer Untersuchung und eine neu beauftragte Machbarkeitsstudie zur Löschwassersicherung in die Liste aufgenommen.
  • Es wurden kleinere redaktionelle Änderungen und Fehlerkorrekturen vorgenommen.

 Untersuchungen/Gutachten

  • Die vorliegende Untersuchung zur „Nachweisführung Beckenkette Gewerbegebiet Rähnitz, itwh- Projekt-Nr. 41433, Dresden, 27.08.2020, Auftraggeber Stadtentwässerung Dresden GmbH“ wurde um einen Abschlussbericht ergänzt:
  • „Nachweisführung Beckenkette Gewerbegebiet Rähnitz, itwh- Projekt-Nr. 41433, Dresden, 27.08.2020, ergänzt 30.06.2022, Auftraggeber Stadtentwässerung Dresden GmbH“
  • Es wurde folgende Untersuchung beauftragt: B-Plan 3046 – Dresden-Hellerau, Machbarkeitsstudie zur Löschwassersicherung, iKD Ingenieur-Consult GmbH, Zur Wetterwarte 50, Haus 337/G, 01109 Dresden, Projekt-Nr. 472223, Stand: 30.06.2022

Die Stellungnahmen haben sich nur auf geänderte und ergänzte Teile des Bebauungsplanes zu beziehen.

Die Umweltprüfung wurde im Aufstellungsverfahren durchgeführt und ein Umweltbericht ist erstellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung wurden in den Bebauungsplan übernommen.

Der Bebauungsplan hat die Entwicklung des Gebietes als Industrie- und Gewerbeflächen zum Ziel. Dabei liegt der Schwerpunkt der gewerblichen Nutzung auf produzierendem Gewerbe und Handwerksbetrieben. Planungsziel ist die Reglementierung konkurrierender und die gewerbliche Entwicklung einschränkender Nutzungsarten (z. B. Einzelhandel, Beherbergungsbetriebe oder Wohnnutzungen) um die Entwicklung von Industrie- und Störfallbetrieben abzusichern.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Hingewiesen wird darauf, dass - außerhalb des zeichnerisch festgesetzten Geltungsbereichs – für das Flurstück 200/41 (Gemarkung Dresden-Übigau) und das Flurstück 1750/11 (Dresden-Kaditz) eine Zuordnungsfestsetzung nach § 9 Abs. 1a BauGB erfolgt ist. Die Maßnahme M1 dient zur Entsiegelung einer versiegelten Fläche von circa 1,4 ha und Anlage mit anschließender dauerhaften Pflege einer extensiven Grünfläche.

Ebenfalls außerhalb des zeichnerisch festgesetzten Geltungsbereichs ist für die Flurstücke 283 (teilweise), 284, 285/1, 285/2 und 286 der Gemarkung Volkersdorf eine Zuordnungsfestsetzung (Maßnahme M2) nach § 9 Abs. 1a BauGB erfolgt. Die Fläche für Maßnahmen zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft CEF 2 dient der Schaffung von Lebensraum für das Rebhuhn.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3046 liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben vom 25. Juli 2022 bis einschließlich 5. August 202montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, aus.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

Naturschutz/Artenschutz/Grünordnung

  • Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Referat 34 Raumordnung, Stadtentwicklung, Schreiben vom 06.09.2019
  • Regionaler Planungsverband „Oberes Elbtal / Osterzgebirge“, Schreiben vom 09.09.2019 und vom 23.11.2021
  • Landeshauptstadt Dresden, GB 7 / Amt 86, Umweltamt, Schreiben vom 11.10.2019 und vom 27.12.2021
  • Landeshauptstadt Dresden, GB 7 / Amt 67, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft,
  • Schreiben vom 23.09.2019 und vom 23.12.2021
  • Bund für Umwelt und Naturschutz, (BUND) Sachsen e. V., Landesverband Sachsen, Schreiben vom 13.11.2019 und vom 29.12.2021
  • Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Sachsen e. V., Schreiben vom 24.09.2019
  • Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V., Schreiben vom 26.09.2019
  • Flughafen Dresden GmbH, Schreiben vom 06.09.2019
  • Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM), Schreiben vom 22.12.2021
  • Schreiben Öffentlichkeit vom 13.09.2019 und vom 23.11.2021
  • Schreiben Öffentlichkeit vom 24.09.2019
  • Schreiben Öffentlichkeit vom 28.12.2021

 Immissionsschutz

  • Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Referat 34 Raumordnung, Stadtentwicklung, Schreiben vom 06.09.2019
  • Regionaler Planungsverband „Oberes Elbtal / Osterzgebirge“, Schreiben vom 09.09.2019 und vom 23.11.2021
  • Landeshauptstadt Dresden, GB 7 / Amt 86, Umweltamt, Schreiben vom 11.10.2019

 Wasserrecht/Hochwasserschutz

  • Landeshauptstadt Dresden, GB 7 / Amt 86, Umweltamt, Schreiben vom 11.10.2019 und vom 27.12.2021
  • Landeshauptstadt Dresden, GB 7 / Amt 67, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft,
  • Schreiben vom 23.09.2019 und vom 23.12.2021
  • Landeshauptstadt Dresden, Eigenbetrieb Stadtentwässerung, Schreiben vom 02.10.2019
  • Stadtverwaltung Radeburg, Schreiben vom 28. August 2019, vom 18.09.2019 und vom 23.12.2021

 Radon/Geologie

  • Landeshauptstadt Dresden, GB 7 / Amt 86, Umweltamt, Schreiben vom 11.10.2019 und vom 27.12.2021

 Störfallvorsorge

  • Landeshauptstadt Dresden, GB 7 / Amt 86, Umweltamt, Schreiben vom 11.10.2019
  • Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM), Schreiben vom 22.12.2021

 Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Landschaftsschutzgebiete, Naturhaushalt und Landschaftsbild (Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Eingriffsregelung), Mensch und Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Klimawandel und zu Störfällen. 

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  • „Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung Bebauungsplan 3046 Dresden-Hellerau Nr.15, Rähnitz-Nord“, Naturschutzinstitut (NSI), Region Dresden e.V., Weixdorfer Str. 15, 01129 Dresden, 09.12.2019 
  • „Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zu Ertüchtigungsmaßnahmen an den Regenrückhaltbecken in Dresden-Rähnitz/ Airportpark“, Naturschutzinstitut (NSI), Region Dresden e.V., Weixdorfer Str. 15, 01129 Dresden, 27.11.2020 
  • „Bebauungsplan 3046 Dresden-Hellerau Nr. 15, Rähnitz-Nord, Teilbereich Südwest – Artenschutzbeitrag“, MEP Plan GmbH, Naturschutz-, Forst- und Umweltplanung, Hofmühlenstraße 2, 01187 Dresden, 28.09.2020 
  • Auswertung und Zusammenführung der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen für das Gewerbe-/Industriegebiet DD-Rähnitz/Airportpark – B-Plan 3046, Dresden-Hellerau Nr. 15 mit den aus artenschutzrechtlicher Sicht bereits umgesetzte Vorhaben BOSCH und PMI und dem Entwässerungssystem des Ilschengrabens, Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, 08.12.2021 
  • Bebauungsplan Nr. 3046, Dresden-Hellerau Nr. 15, Rähnitz Nord, Grünordnungsplan in der Fassung vom 09.06.2021 
  • Anpassung Niederschlagsbewirtschaftungskonzept B-Plan 3046: Erläuterungsbericht, itwh GmbH, Niederlassung Dresden, Am Waldschlösschen 4, 01099 Dresden, Stand: 24.11.2020 
  • Nachweisführung Beckenkette Gewerbegebiet Rähnitz, itwh- Projekt-Nr. 41433, Dresden, 27.08.2020, ergänzt 30.06.2022, Auftraggeber Stadtentwässerung Dresden GmbH 
  • Schalltechnische Untersuchung, Bericht Nr. M156996/02, Müller-BBM GmbH, Niederlassung Dresden, Lessingstr. 10, 01465 Dresden-Langebrück, Stand: 20.05.2021 
  • B-Plan 3046 – Dresden-Hellerau, Machbarkeitsstudie zur Löschwassersicherung, iKD Ingenieur-Consult GmbH, Zur Wetterwarte 50, Haus 337/G, 01109 Dresden, Projekt-Nr. 472223, Stand: 30.06.2022

Die Untersuchungen und Gutachten können während der folgenden Sprechzeiten: 

Montag 9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung, Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung Mittwoch, Freitag nach Vereinbarung im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4331 (4. Obergeschoss) eingesehen werden. 

Während der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Absatz 3 Satz 4 Baugesetzbuch hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplanes an das Amt für Stadtplanung und Mobilität der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der oben aufgeführten Sprechzeiten im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4331 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 07.07.2022

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr.3046 im Stadtbezirksamt Klotzsche, 1. Obergeschoss, Zimmer 210, Kieler Straße 52, 01109 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet
Frau Teiß

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4331
Telefon:  0351-4883559
E-Mail  ATheiss@dresden.de

 

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