Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 1. April 2020 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V3136/19 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79.5, Dresden-Altstadt II Nr. 1, Johannstadt Nord, Fiedlerstraße beschlossen und nach § 13 BauGB ein vereinfachtes Verfahren durchzuführen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 27. April 2022 mit Beschluss-Nr. V1370/22 beschlossen und in Anwendung von § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abzusehen. Gleichzeitig hat der Ausschuss den Entwurf zum Bebauungsplan gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 13 Absatz 2 Nr. 2 Alternative 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt. Des Weiteren hat der Ausschuss folgendes beschlossen:
Mit der beabsichtigten Änderung des o. g. Bebauungsplanes werden die Grundzüge der bestehenden Planung nicht berührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 13 Absatz 3 BauGB von einer Umweltprüfung (§ 2 Absatz 4 BauGB), von dem Umweltbericht (§ 2 a BauGB) und von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10 a Abs. 1 BauGB) abgesehen wird. Der Bebauungsplan hat als Zielsetzung, die planungsrechtliche Voraussetzung für den Neubau einer Klinik auf der derzeit brachliegenden Fläche zwischen Blasewitzer Straße und Fiedlerstraße westlich der Fetscherstraße zu schaffen. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Maßstab 1 : 500 im Bebauungsplan.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79.5 liegt mit seiner Begründung vom 30. Mai bis einschließlich 01. Juli 2022 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, aus. Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:
Die Gutachten können während folgender Sprechzeiten: Montag 9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung, Mittwoch, Freitag nach Vereinbarung im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4359 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen an das Amt für Stadtplanung und Mobilität der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4359 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.
Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).
Dresden, 11. Mai 2022
gez. Dirk Hilbert
Dirk Hilbert Der Oberbürgermeister
Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 79.5 im Stadtbezirksamt Altstadt, 3. Obergeschoss, Zimmer 349, Theaterstraße 11, 01067 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.