In den oben genannten Bebauungsplan wurden nach seiner öffentlichen Auslegung Änderungen und Ergänzungen aufgenommen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren. Der Entwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung wurde gegenüber dem Bebauungsplan-Entwurf in folgenden Punkten geändert bzw. redaktionell angepasst:
Die Stellungnahmen haben sich nur auf geänderte und ergänzte Teile des Bebauungsplanes zu beziehen.
Die Umweltprüfung wurde im Aufstellungsverfahren durchgeführt und ein Umweltbericht ist erstellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung wurden in den Bebauungsplan übernommen.
Der Bebauungsplan hat unter anderem die zeitgemäße und ortsverträgliche Weiterentwicklung der vorhandenen Bebauungsstruktur des Gebietes als auch die Sicherung öffentlicher Grün- und Freiflächen zum Ziel.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.
Hingewiesen wird darauf, dass den Flächen, deren Art der baulichen Nutzung als Allgemeines oder Reines Wohngebiet festgesetzt ist, folgende externe Sammelkompensationsmaßnahmen anteilig nach § 9 Abs. 1a BauGB zugeordnet werden:
CEF-Maßnahme 2 „Feldlerchen- und Waldohreulengerechte Landbewirtschaftung“ Auf den Flurstücken 35, 37/2, 40 und 42/8 der Gemarkung Mockritz ist in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde auf 1,5 ha eine naturschutzgerechte Landbewirtschaftung für Vögel der Feldflur, insbesondere für Bodenbrüter, in Anlehnung an die Maßnahmen des Sächsischen Agrarumwelt- und Naturschutzprogrammes für einen Zeitraum von 25 Jahren durchzuführen und rechtlich zu sichern.
CEF-Maßnahme 3 „Waldohreulengerechte Landbewirtschaftung“ Auf den Flurstücken 1071 und 1072 der Gemarkung Leubnitz-Neuostra sind in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde östlich der Energietrasse auf 1,5 ha eine Blühwiese/ Weidefläche anzulegen und zehn hochstämmige Obstbäume zu pflanzen. Die Maßnahme ist für einen Zeitraum von 25 Jahren rechtlich zu sichern.
Die CEF-Maßnahmen 2 und 3 müssen mindestens eine Vegetationsperiode (April bis Anfang Oktober) vor Verlust der Habitate im Plangebiet hergestellt sein.
Maßnahme M1: „Offenlegung/Renaturierung Kirchweggraben in Dresden-Weißig (nördlich B6) Offenlegung/Renaturierung des naturfern ausgebauten Gewässerverlaufs des Kirchweggrabens und Anlage von extensiv bewirtschafteten Grünflächen auf dem Flurstück Nr. 1318/3 der Gemarkung Dresden-Weißig auf einer Flächengröße von 8.310 m².
Maßnahme M2: „Renaturierung ehemaliger gewerblich genutzter Flächen sowie Parkplatzflächen in Dresden-Gorbitz (nördlich Kesselsdorfer Straße)“ Rückbau von ehemalig gewerblich genutzten Flächen sowie Parkplatzflächen auf den Flurstücken Nr. 583 und 584/2 der Gemarkung Dresden-Gorbitz mit einer Flächengröße von 22.394 m².
Maßnahmen M3 und M4: „Renaturierung einer ehemalig gewerblich genutzten sowie als Müll- und Bauschuttlagerplatz genutzten Fläche in Dresden-Gorbitz (Uthmannstraße)“ Rückbau eines Müll- und Bauschuttlagerplatzes inklusive Zuwegung und nachfolgende Bepflanzung der Flächen auf Teilen von Flurstück Nr. 690/4 der Gemarkung Dresden-Gorbitz mit einer Flächengröße von 1.125 m² (M3) bzw. 2.250 m² (M4).
Maßnahme M5 und M6: „Renaturierung ehemals gewerblich genutzter Flächen am „Radeburger Dreieck“ in Dresden-Hellerberge und Dresden-Trachenberge Abbruch von Gebäuden, Entsiegelung, Müll-/Bauschuttberäumung und nachfolgende Bepflanzung ehemals gewerblich genutzten Flächen auf den Flurstücken Nr. 162/3; 162/4; 162/7; 162/8; 162/b; 162/c; 162/l; 162/m; 162/n; 162/14; 162/16; 162/18 der Gemarkung Dresden-Trachenberge und auf dem Flurstück Nr. 30/28 der Gemarkung Dresden-Hellerberge mit einer Flächengröße von 4.040 m² (M5) bzw. 39.400 m² (M6).
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben vom 20. Dezember 2021 bis einschließlich 21. Januar 2022 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.
Ab dem 1. Januar 2022 gelten folgende neue Öffnungszeiten für den Ausstellungsraum des Stadtmodells: Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr
Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Zu den unten aufgeführten Belangen liegen folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor:
Bodenschutz/Altlasten (geogene Bodenbelastung durch Radon, Geologie, natürliche Radioaktivität, Kampfmittelbelastung, Schutz des Bodens/Archivfunktion, Bodenerosion)
Wasser (Niederschlagswasserbewirtschaftung)
Klima (Kaltluftentstehung, Durchlüftung/Luftleitbahn, Überwärmung/Bioklima, Energie- und Klimaschutzkonzept), Klimaschutz
Immissions-/Schallschutz (Verkehr, Gewerbe)
Naturschutz/Landschaft/Erholung (Grünordnungsplan, Artenschutz, Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Grünzug/Grünflächen, Baumpflanzungen, Landwirtschaft)
ÖPNV-Erschließung/-Anbindung
Archäologische Kulturdenkmale
Folgende umweltbezogene Belange wurden seitens der Öffentlichkeit benannt:
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Naturhaushalt und Landschaftsbild (Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Eingriffsregelung), Mensch und Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Klimawandel und zu Altlasten.
Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:
Die Untersuchungen und Gutachten können während der Sprechzeiten im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4302 (4. Obergeschoss) eingesehen werden. Es wird um eine Voranmeldung bei dem zuständigen Bearbeiter, Herrn Breitbach, per Telefon (4 88 32 77) oder per E-Mail: TBreitbach@Dresden.de gebeten.
Ab 1. Januar 2022 gelten folgende neue Sprechzeiten: Montag 9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 nach Vereinbarung Mittwoch, Freitag nach Vereinbarung
Während der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Absatz 3 Satz 4 Baugesetzbuch hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplanes an das Amt für Stadtplanung und Mobilität der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der oben aufgeführten Sprechzeiten im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4302 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Es wird um eine Voranmeldung bei dem zuständigen Bearbeiter, Herrn Breitbach, per Telefon (4 88 32 77) oder per E-Mail (TBreitbach@dresden.de) gebeten.
Bitte beachten Sie die neuen Sprechzeiten ab 1. Januar 2022.
Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).
Dresden, 24. November 2021
Dirk Hilbert
Oberbürgermeister
Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 im Stadtbezirksamt Prohlis, 3. Obergeschoss, Zimmer 312, Prohliser Allee 10, 01239 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.