Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 3046 Dresden-Hellerau Nr. 15 Rähnitz-Nord

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.11.2021 bis 31.12.2021
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 3. November 2021 mit Beschluss-Nr. V1129/21 die Änderung des Geltungsbereiches beschlossen sowie den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Umweltprüfung wurde im Aufstellungsverfahren durchgeführt und ein Umweltbericht ist erstellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung wurden in den Bebauungsplan übernommen.

Der Bebauungsplan hat die Entwicklung des Gebietes als Industrie- und Gewerbeflächen zum Ziel. Dabei liegt der Schwerpunkt der gewerblichen Nutzung auf produzierendem Gewerbe und Handwerksbetrieben. Planungsziel ist die Reglementierung konkurrierender und die gewerbliche Entwicklung einschränkender Nutzungsarten (z. B. Einzelhandel, Beherbergungsbetriebe oder Wohnnutzungen) um die Entwicklung von Industrie- und Störfallbetrieben abzusichern.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Vorentwurfs befinden sich planfestgestellte Flächen der Bundesstraßenbauverwaltung. Eine bauplanungsrechtliche Festsetzung über diese Flächen ist nicht erforderlich. Das Flurstück 210/1 und Teile der Flurstücke 258/11, 974/1 und 974/2 der Gemarkung Dresden-Hellerau werden daher aus dem Geltungsbereich ausgenommen.

Die Grenze des neuen räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan im Maßstab 1 : 1000.

Hingewiesen wird darauf, dass - außerhalb des zeichnerisch festgesetzten Geltungsbereichs – für das Flurstück 200/41 (Gemarkung Dresden-Übigau) und das Flurstück 1750/11 (Dresden-Kaditz) eine Zuordnungsfestsetzung nach § 9 Abs. 1a BauGB erfolgt ist. Die Maßnahme M1 dient zur Entsiegelung einer versiegelten Fläche von circa 1,4 ha und Anlage mit anschließender dauerhaften Pflege einer extensiven Grünfläche.

Ebenfalls außerhalb des zeichnerisch festgesetzten Geltungsbereichs ist für die Flurstücke 283 (teilweise), 284, 285/1, 285/2 und 286 der Gemarkung Volkersdorf eine Zuordnungsfestsetzung (Maßnahme M2) nach § 9 Abs. 1a BauGB erfolgt. Die Fläche für Maßnahmen zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft CEF 2 dient der Schaffung von Lebensraum für das Rebhuhn.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3046 liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben vom 19. November bis einschließlich 31. Dezember 2021 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus:  Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

Naturschutz/Artenschutz/Grünordnung

  • Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Referat 34 Raumordnung, Stadtentwicklung, Schreiben vom 06.09.2019
  • Regionaler Planungsverband „Oberes Elbtal / Osterzgebirge“, Schreiben vom 09.09.2019
  • Landeshauptstadt Dresden, GB 7 / Amt 86, Umweltamt, Schreiben vom 11.10.2019
  • Landeshauptstadt Dresden, GB 7 / Amt 67, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft,
  • Schreiben vom 23.09.2019
  • Bund für Umwelt und Naturschutz, (BUND) Sachsen e. V., Landesverband Sachsen, Schreiben vom 13.11.2019
  • Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Sachsen e. V., Schreiben vom 24.09.2019
  • Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V., Schreiben vom 26.09.2019
  • Flughafen Dresden GmbH, Schreiben vom 06.09.2019
  • Schreiben Öffentlichkeit vom 13.09.2019
  • Schreiben Öffentlichkeit vom 24.09.2019

Immissionsschutz

  • Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Referat 34 Raumordnung, Stadtentwicklung, Schreiben vom 06.09.2019
  • Regionaler Planungsverband „Oberes Elbtal / Osterzgebirge“, Schreiben vom 09.09.2019
  • Landeshauptstadt Dresden, GB 7 / Amt 86, Umweltamt, Schreiben vom 11.10.2019

Wasserrecht/Hochwasserschutz

  • Landeshauptstadt Dresden, GB 7 / Amt 86, Umweltamt, Schreiben vom 11.10.2019
  • Landeshauptstadt Dresden, GB 7 / Amt 67, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft,
  • Schreiben vom 23.09.2019
  • Landeshauptstadt Dresden, Eigenbetrieb Stadtentwässerung, Schreiben vom 02.10.2019
  • Stadtverwaltung Radeburg, Schreiben vom 28. August 2019 und 18.09.2019

Radon/Geologie

  • Landeshauptstadt Dresden, GB 7 / Amt 86, Umweltamt, Schreiben vom 11.10.2019

Störfallvorsorge

  • Landeshauptstadt Dresden, GB 7 / Amt 86, Umweltamt, Schreiben vom 11.10.2019

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Landschaftsschutzgebiete, Naturhaushalt und Landschaftsbild (Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Eingriffsregelung), Mensch und Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Klimawandel und zu Störfällen

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  • „Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung Bebauungsplan 3046 Dresden-Hellerau Nr.15, Rähnitz-Nord“, Naturschutzinstitut (NSI), Region Dresden e.V., Weixdorfer Str. 15, 01129 Dresden, 09.12.2019.
  • „Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zu Ertüchtigungsmaßnahmen an den Regenrückhaltbecken in Dresden-Rähnitz/ Airportpark“, Naturschutzinstitut (NSI), Region Dresden e.V., Weixdorfer Str. 15, 01129 Dresden, 27.11.2020.
  • „Bebauungsplan 3046 Dresden-Hellerau Nr. 15, Rähnitz-Nord, Teilbereich Südwest – Artenschutzbeitrag“, MEP Plan GmbH, Naturschutz-, Forst- und Umweltplanung, Hofmühlenstraße 2, 01187 Dresden, 28.09.2020.
  • Auswertung und Zusammenführung der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen für das Gewerbe-/Industriegebiet DD-Rähnitz/Airportpark – B-Plan 3046, Dresden-Hellerau Nr. 15 mit den aus artenschutzrechtlicher Sicht bereits umgesetzte Vorhaben BOSCH und PMI und dem Entwässerungssystem des Ilschengrabens, Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, 08.12.2021
  • Bebauungsplan Nr. 3046, Dresden-Hellerau Nr. 15, Rähnitz Nord, Grünordnungsplan in der Fassung vom 09.06.2021
  • Anpassung Niederschlagsbewirtschaftungskonzept B-Plan 3046: Erläuterungsbericht, itwh GmbH, Niederlassung Dresden, Am Waldschlösschen 4, 01099 Dresden, Stand: 24.11.2020
  • Nachweisführung Beckenkette Gewerbegebiet Rähnitz, itwh- Projekt-Nr. 41433, Dresden, 27.08.2020, Auftraggeber Stadtentwässerung Dresden GmbH
  • Schalltechnische Untersuchung, Bericht Nr. M156996/02, Müller-BBM GmbH, Niederlassung Dresden, Lessingstr. 10, 01465 Dresden-Langebrück, Stand: 20.05.2021.

Die Untersuchungen und Gutachten können während der Sprechzeiten im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4331 (4. Obergeschoss) eingesehen werden. Es wird um eine Voranmeldung bei der zuständigen Bearbeiterin, Frau Theiß, per Telefon (4 88 35 59) oder per E-Mail (ATheiß@dresden.de) gebeten. 

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes und in die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zu nehmen und Stellungnahmen an das Amt für Stadtplanung und Mobilität der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4331 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Es wird um eine Voranmeldung bei der zuständigen Bearbeiterin, Frau Theiß, per Telefon (4 88 35 59) oder per E-Mail (ATheiß@dresden.de) gebeten. 

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden,  05.11.2021

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis:  Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr.3046 im Stadtbezirksamt Klotzsche, 1. Obergeschoss, Zimmer 210, Kieler Straße 52, 01109 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich. Etwaige Änderungen der Sprechzeiten werden im Internet unter www.dresden.de/erreichbar veröffentlicht.
 

Kontaktperson

Stadtplanungsamt
Abteilung StadtpAlanung Stadtgebiet
Frau Theiß

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4331
Telefon:  0351-4883559
Fax: 0351-4883456
E-Mail ATheiss@dresden.de

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