Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6050 Dresden-Altstadt I Verwaltungsquartier Kleine Packhofstraße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.06.2021 bis 30.07.2021
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2021 nach § 2 Absatz 1 i. V. m. § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss zu V0631/20 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6050, Dresden-Altstadt I, Verwaltungsquartier Kleine Packhofstraße, beschlossen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen, demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat nach § 3 Absatz 1 BauGB in der Fassung vom 20. März 2020 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 27. April 2020 bis einschließlich 12. Juni 2020 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, 4. Obergeschoss, Raum 4358, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, öffentlich ausgelegen. Im Amtsblatt 16/2020 erfolgte die entsprechende Bekanntmachung. Während dieser Frist konnten Äußerungen vorgebracht werden. Sie wurden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und flossen in den Entwurf des Bebauungsplanes ein.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 19. Mai 2021 mit Beschluss zu V0631/20 den Entwurf des o. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 Alternative 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt.

Im Bebauungsplan soll eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20 000 m² festgesetzt werden. Der Schwellenwert der zulässigen Grundfläche i. S. des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung von insgesamt 20 000 m² (§ 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB) wird nicht erreicht. Des Weiteren wird durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben nicht begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter besteht nicht.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan hat die Errichtung eines Büro- und Verwaltungsstandortes mit Integration von kulturellen und sonstigen ergänzenden Nutzungen zum Gegenstand.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6050 wird begrenzt:

im Nordosten                 - durch die Devrientstraße (Straßenmitte bzw. Parallele im Abstand 

                                        von 12 m zum westlichen Fahrbahnrand),

im Südosten                 - durch die Kleine Packhofstraße (südlicher Fahrbahnrand) im 

                                      Südosten,

im Westen                   - die nordöstliche Gebäudeseite auf den Flurstücken Nr. 2225/5 und

                                      2225/19 sowie

im Nordwesten            - die Verlängerung der nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke

                                     Nr. 2224/15, 2225/20 und 2225/19.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6050 liegt mit seiner Begründung  und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 28. Juni bis einschließlich 30. Juli 2021 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgendes Gutachten liegt vor:

  • Akustik Bureau Dresden Ingenieurgesellschaft mbH, Schallimmissionsprognose ABD 43172-01/20 zum VB-Plan Nr. 6050, Dresden, Mai 2021

Folgende wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange liegen vor:

  • Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/ Osterzgebirge, Schreiben vom 23. April 2020, Themenbereich: Hochwasserschutz
  • Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Schreiben vom 26. Juni 2020, Themenbereiche: Altlasten, Hochwasserschutz, Grundwasserschutz, Stadtklima, Schallschutz, Gehölze
  • Stadtentwässerung Dresden GmbH, Schreiben vom 14. Mai 2020, Themenbereich: Regenwasserbewirtschaftung

Das Gutachten kann während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4365 (4. Obergeschoss) nach vorheriger Anmeldung bei der zuständigen Bearbeiterin, Frau Holz, telefonisch unter 4 88 34 64 oder per E-Mail: sholz@dresden.de, eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu nehmen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4365 (4. Obergeschoss), nach vorheriger Anmeldung bei der zuständigen Bearbeiterin, zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 27.05.2021

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6050 im Stadtbezirksamt Altstadt, 3. Obergeschoss, Zimmer 347, Theaterstraße 11, 01067 Dresden, während o. g. Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung (telefonisch unter 4 88 60 01 oder per E-Mail unter stadtbezirksamt-altstadt@dresden.de) möglich. Etwaige Änderungen der Sprechzeiten werden im Internet unter www.dresden.de veröffentlicht.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden Stadtplanungsamt

Abteilung Stadtplanung Innenstadt

Frau Holz

Postanschrift: 

Postfach 12 00 20, 01001 Dresden

Besucheranschrift:

Freiberger Straße 39, 01067 Dresden,

4. Etage, Zimmer 4365

Telefon:  0351-4883464

Fax: 0351-4883213

E-Mail:  sholz@dresden.de

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