Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 3015 Dresden-Altstadt II Nr. 29, Ehemaliger Kohlebahnhof-Schulstandort Altstadt West

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.04.2021 bis 07.05.2021
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 8. Juni 2016 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss Nr. V1005/16 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3015, Dresden-Altstadt II Nr. 29, Ehemaliger Kohlebahnhof-Schulstandort Altstadt West, beschlossen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 10. März 2021 mit Beschluss Nr. V0730/20 die Änderung des Geltungsbereiches des o. g. Bebauungsplanes beschlossen und den Entwurf gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Umweltprüfung wurde im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes durchgeführt und ein Umweltbericht ist erstellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung wurden in den Bebauungsplan übernommen.

Im Wesentlichen werden mit dem Bebauungsplan folgende Planungsziele angestrebt:

Entwicklung einer Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Schule ergänzt mit Sportfreiflächen

Weiterentwicklung des „Grünzuges Weißeritz“, Verbindung und Ergänzung des Grünzuges mit qualitätsvollen Grün- und Aufenthaltsflächen des Schulgebäudes

Einbindung des Schulstandortes in das stadträumliche Umfeld und Sicherung der Erschließung

Berücksichtigung der Umweltbelange, u. a. Hochwasserschutz, Altlasten, Schallschutz, Artenschutz

Berücksichtigung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes 2030 – Dresden auf dem Weg zur energieeffizienten Stadt

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3015 wurde gegenüber dem räumlichen Geltungsbereich zu dem Aufstellungsbeschluss erweitert und um weitere Flächen ergänzt. Nordöstlich gelegene Teilflächen des sich im städtischen Eigentum befindlichen Flurstückes Nr. 560/15 Gemarkung Dresden Altstadt II wurden in das Plangebiet einbezogen.

Die Grenze des geänderten räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500.

Hingewiesen wird darauf, dass außerhalb des zeichnerisch festgesetzten Geltungsbereiches   Zuordnungsfestsetzungen nach § 9 Abs. 1a BauGB erfolgt sind:

Den Gemeinbedarfsflächen, Teilflächen 1 und 2, ist eine externe Maßnahmenfläche mit einer Größe von 3.180 m² auf dem Flurstück 534/3 Gemarkung Friedrichstadt und den Teilflächen der Flurstücke 534/1 und 587 Gemarkung Friedrichstadt sowie Flurstück 560/b Gemarkung Altstadt II und der Bezeichnung „Rückbau und Entsiegelung der Garagenanlage Floßhofstraße“ zugeordnet worden. Innerhalb der Garagenanlage ist insgesamt eine Fläche von 1.336 m² mit baulichen Anlagen und Flächenbefestigungen abzubrechen und zu entsiegeln. Angelegt werden soll eine naturnahe gestaltete Freifläche mit öffentlichen Spielangeboten. Die Fläche ist mit Rasen und Sträuchern zu begrünen sowie 12 Großbäumen zu bepflanzen. Eine punktuelle Neuversiegelung durch Fundamente zum Einbau von Spielgeräten ist bis zu einer Flächengröße von insgesamt 136 m2 zulässig (Beiplan 2).

Den Gemeinbedarfsflächen, Teilflächen 1 und 2, ist im Zug der ökologischen Baubegleitung und unter Voraussetzung einer Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG das bestehende Ersatzhabitat für Zauneidechsen im Gewerbegebiet Coschütz-Gittersee zugeordnet worden. Die Maßnahmenfläche befindet sich auf der nördlichen Teilfläche des Flurstückes Nr. 202/3 der Gemarkung Coschütz und hat eine Größe von 2.150 m2 (Beiplan 3).

Den Gemeinbedarfsflächen sind im Zug der ökologischen Baubegleitung und unter Voraussetzung einer Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG die bestehenden Strukturen des Weißeritz-Grünzuges als Ersatzhabitatfläche für Mauereidechsen auf dem Flurstück Nr. 560/10 der Gemarkung Altstadt II und einer Teilfläche des Flurstückes 623/1 der Gemarkung Friedrichstadt mit einer Größe von ca. 4000 m2 zugeordnet worden (Beiplan 4).

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3015 liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben vom 6. April bis einschließlich 7. Mai 2021 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

Landesdirektion Sachsen, Schreiben vom 12. Januar 2018 Belang: Hochwasserschutz (Lage des Plangebietes im überschwemmungefährdeten Gebiet und im ausgewiesenen Vorbehaltsgebiet der Vereinigten Weißeritz)

Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Schreiben vom 17. Dezember 2017, Belang des Hochwasserschutzes (Lage des Plangebietes im ausgewiesenen Vorbehaltsgebiet der Vereinigten Weißeritz)

Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, Schreiben vom 11. Januar 2018, Belange der Grünflächen, versickerungsfähige Gestaltung von befestigten Flächen, Altlasten und Straßenbaumpflanzungen

Naturschutzbund, Landesverband Sachsen e. V., Schreiben vom 10. Januar 2018, Belange Artenschutz und Hochwasserschutz (Lage im Überschwemmungsbereich und Vereinbarkeit der Planung mit Normierungen des Wasserhaushaltsgesetzes)

Landeshauptstadt Dresden Eigenbetrieb Stadtentwässerung, Schreiben vom 2. Januar 2018, Belange des überschwemmungsgefährdeten Gebietes in Verbindung mit dem Erfordernis für Rückstausicherungen auf dem Grundstück und von Versickerungs- und/oder Rückhalteanlagen

Landeshauptstadt Dresden, Gesundheitsamt, Schreiben vom 21. Dezember 2017, Belang Schallschutz

Landeshauptstadt Dresden, Ortsamt Altstadt, Schreiben vom 4. Januar 2018, Belang Lärmbelästigung durch Gewerbe und Berücksichtigung von Immissionsschutzmaßnahmen

Landeshauptstadt Dresden, Klimaschutzstab Schreiben vom 1. Januar 2018, Photovoltaikanlagen, Dachbegrünung und Fernwärmeversorgung

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Naturhaushalt und Landschaftsbild (Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Eingriffsregelung), Mensch und seine Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Klimawandel und zu Altlasten.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

Flächenrisikodetailuntersuchung Kohlebahnhof; CWH Ingenieurgesellschaft mbH, September 2009

Spezielle Artenschutzfachliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 103, MEP Plan GmbH – Gesellschaft für Naturschutz, Forst- und Umweltprüfung mbH, Mai 2013

Faunistische Kartierung, Schulstandort Freiberger Straße, MEP Plan GmbH – Gesellschaft für Naturschutz, Forst- und Umweltprüfung mbH, Juni 2017

Protokoll zur ökologischen Baubegleitung, Büro Landschaftsökologie Moritz, September 2019

Schalltechnisches Gutachten, Akustik Bureau Dresden Ingenieurgesellschaft mbH, Dezember 2019

Grünordnungsplan und Erläuterungsbericht, Planungsbüro C. Hahn, Juli 2020

Erfassung von Vorkommen von Zaun- und Mauereidechsen im Bereich des ehemaligen Kohlebahnhofs mit umgebendem Grünzug sowie der Umsiedlungsfläche in Dresden-Coschütz, Büro Landschaftsökologie, Moritz, Oktober 2020

Die Untersuchungen und Gutachten können während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4359 (4. Obergeschoss) nach vorheriger Anmeldung bei dem zuständigen Bearbeiter, Herrn Dr. Jarad, telefonisch unter 4 88 34 82 oder per E-Mail: mjarad@dresden.de, eingesehen werden. 

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes und in die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zu nehmen und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4359 (4. Obergeschoss), nach vorheriger Anmeldung bei dem zuständigen Bearbeiter, zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 16.03.2021        

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis:

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3015 im Stadtbezirksamt Altstadt, 3. Obergeschoss, Zimmer 347, Theaterstraße 11, 01067 Dresden, während o. g. Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung (telefonisch unter 4 88 60 01 oder per E-Mail unter stadtbezirksamt-altstadt@dresden.de )möglich. Etwaige Änderungen der Sprechzeiten werden im Internet unter www.dresden.de/erreichbar veröffentlicht.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden

Stadtplanungsamt

Abteilung Stadtplanung Innenstadt

Herr Dr. Jarad

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden

Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden,

4. Etage, Zimmer 4365

Telefon:  0351-4883482

Fax: 0351-4883213

E-Mail:  MJarad@Dresden.DE

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