Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 398 B Dresden-Reick/Strehlen Wissenschaftsstandort Dresden-Ost, Teilbereich 1.B

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.03.2021 bis 01.04.2021
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau hat in seiner Sitzung am 25. November 2015 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V0586/15 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 398 B, Dresden-Reick/Strehlen, Wissenschaftsstandort Ost, Teilbereich 1.B, beschlossen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 13. Januar 2021 mit Beschluss-Nr. V0486/20 die Änderung des Geltungsbereiches beschlossen sowie den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Umweltprüfung wurde im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes durchgeführt und ein Umweltbericht ist erstellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung wurden in den Bebauungsplan übernommen.

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Schaffung eines hochwertigen Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationsstandortes
  • Ausweisung der hierfür erforderlichen Bauflächen
  • Einordnung der erforderlichen verkehrlichen Infrastruktur mit Anbindung des Plangebietes an die Lohrmannstraße
  • Einordnung von Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen
  • Sicherung der am Standort vorhandenen sozialen und kirchlichen Einrichtungen
  • Einordnung von ökologisch sinnvollen Grün- und Freiflächen
  • Sicherung der Flächen für Hochwasserschutzanlagen
  • Berücksichtigung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes 2030 – Dresden auf dem Weg zur energieeffizienten Stadt

Das Plangebiet wurde um die Flächen des  zukünftigen Park+Ride-Platzes Lohrmannstraße ergänzt, um die bauliche Erweiterung der bereits bestehenden Park+Ride-Anlage planungsrechtlich zu sichern und um Flächen reduziert, auf denen eine städtebauliche Neuordnung nicht erforderlich ist.

Die Grenze des neuen räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan im Maßstab 1 : 1000.

Hingewiesen wird darauf, dass - außerhalb des zeichnerisch festgesetzten Geltungsbereichs folgende Zuordnungsfestsetzungen nach § 9 Abs. 1a BauGB erfolgt sind:

Maßnahmen E 4 und E 5

Offenlegung des Wiesengrabens Ost, 2. und 3. BA, Gemarkung Weißig                                        Zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft wird die Offenlegung des Wiesengrabens Ost, 2. BA (Maßnahme E 4) auf Teilen der Flurstücke 1045/27, 1045/31, 1045/35, 1045/44, 367/5 und 369/3 der Gemarkung Weißig und 3. BA (Maßnahme E 5) auf Teilen der Flurstücke 363 und 375/285 der Gemarkung Weißig dem Bebauungsplan Nr. 398 B vollständig als Kompensationsmaßnahme zugeordnet. Die Offenlegung des verrohrten Gewässers und die anschließende naturnahe Gestaltung erfolgt auf einer Flächengröße von ca. 30.840 m². Der Gewässerverlauf des Wiesengrabens wird naturnah modelliert, es werden Sukzessionsflächen angelegt und Ufergehölze gepflanzt.

Maßnahme E 6

Herstellung Landschaftselement Weißiger Weg auf dem Flurstück 322/1 der Gemarkung Weißig. Zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft wird die Herstellung des Landschaftselementes Weißiger Weg auf dem Flurstück 322/1 der Gemarkung Weißig dem Bebauungsplan Nr. 398 B vollständig als Kompensationsmaßnahme E 6 zugeordnet. Die Maßnahme beinhaltet die Herstellung eines Weges in landschaftsverträglicher Bauweise und eines Feldraines mit Baumreihe. Die Maßnahme wirkt im Zusammenhang mit der Offenlegung des Wiesengrabens 1. BA weiträumig in den Landschaftsraum.

Maßnahme E 8

Umwandlung Acker in Streuobstwiese, mit einer umgrenzenden Heckenpflanzung auf den Flurstücken 562 a und 562 b der Gemarkung Dresden-Langebrück. Zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft wird die Pflanzung einer Streuobstwiese und einer umgrenzenden Hecke auf den Flurstücken 562 a und 562 b der Gemarkung Dresden-Langebrück dem Bebauungsplan Nr. 398 B vollständig als Kompensationsmaßnahme E 8 zugeordnet. Die Flurstücke waren bisher als Intensivacker in Nutzung.

Die Maßnahme hat nicht nur positive Effekte für die Schutzgüter Biotop- und Nutzungstypen, Wasserhaushalt und Boden, sondern auch auf faunistische Arten, insbesondere Vögel. Sie bewirkt eine Aufwertung des Landschaftsbildes und damit auch des Erholungswertes.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 398 B liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben vom 1. März bis einschließlich 1. April 2021 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells,  Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus:  Montag, Freitag  9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag  9 bis 18 Uhr,  Mittwoch geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

  • Bürger, Schreiben vom 2. September 2018 zum Belang Verkehr
  • Landeshauptstadt Dresden, Klimaschutzstab, Schreiben vom 10. August 2018 zu Belangen Klimaschutz/-anpassung
  • Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Schreiben vom 6. September 2018 zu den Belangen Bodenschutz/Altlasten, Geologie, Wasser (Niederschlagswasser/Gewässer/Hochwasserschutz), Klima, Lärm, Arten- und Naturschutz/Landschaft/Erholung
  • Landeshauptstadt Dresden Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, Schreiben vom 30. August 2018 zu den Belangen Freizeit/Erholung, Oberflächenwasser, Baum- und Gehölzpflanzungen, Grünflächen, Forst, Kleingärten, Abfallwirtschaft, Kulturdenkmal Magarethenhof
  • Landeshauptstadt Dresden, Amt für Kultur und Denkmalschutz, Schreiben vom 30. Juli 2018 zum Belang archäologische Kulturdenkmale
  • Deutsche Bahn AG, Schreiben vom 12. November 2018 zu den Belangen Niederschlagswasserbewirtschaftung und Baum- und Gehölzpflanzungen sowie Immissionen
  • Grüne Liga Sachsen, Schreiben vom 15. Oktober 2018 zu den Belangen Artenschutz (Zauneidechse)
  • Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 30. Juli 2018 zum Belang Kulturdenkmal Magarethenhof
  • Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsens, Schreiben vom 31. August 2018 zu den Belangen Ausgleich, Artenschutz (Zauneidechse, Neuntöter, Kuckuck, Insekten), Grünordnungsplanung
  • NABU-Landesverband Sachsen e.V., Schreiben vom 27. August 2018 zu den Belangen Biotop, Erholung, Artenschutz (Zauneidechse, Neuntöter, Kuckuck und Insekten)
  • Staatsbetrieb Sachsenforst, Schreiben vom 15. Oktober 2018 zum Belang Forst
  • Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Schreiben vom 29. August 2018 zum Belang Gewässer/Hochwasserschutz
  • Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V., Schreiben vom 23. August 2018 zum Belang Artenschutz (Schaffung adäquater Ersatzlebensräume)
  • Stadtentwässerung Dresden GmbH, Schreiben vom 22. August 2018 zum Belang Niederschlagswasser
  • Stadtjugendring Dresden e.V., Schreiben vom 13. August 2018 zum Belang Erholung/Freizeit

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Naturhaushalt und Landschaftsbild (Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Eingriffsregelung), Mensch und Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Klimawandel und zu Altlasten

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zu einem Teilabschnitt des Rahmenplanes „Wissenschaftsstandort Dresden-Ost“, Endbericht, NSI – AG Naturschutzinstitut Region Dresden e. V., Dresden, 30. Oktober 2013
  • Ermittlung des Bedarfs an Kompensationsmaßnahmen für die Umsetzung des Bebauungsplanes 398, Dresden-Reick/Strehlen – Wissenschaftsstandort Dresden-Ost, Teilbereich 1, Ergänzung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, NSI Region Dresden e. V., 28. April 2014
  • Artenschutzfachliches Maßnahmenkonzept zu den Bebauungsplänen 398.A-C und 399, MEP-Plan GmbH, Dresden, 11. April 2017
  • Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 398 B, Dresden – Reick, Wissenschaftsstandort Dresden-Ost, Teilbereich IB, Entwurf, Landschaftsarchitektur-Büro Grohmann, Dezember 2019
  • Bericht Nr. 19-3972/01 zum Bebauungsplan Nr. 398, Emissionskontingentierung, cdf-consulting, Dresden, 12. November 2019
  • Bericht Nr. 19-3972/02 zum Bebauungsplan Nr. 398, Verkehrslärmuntersuchung, cdf-consulting, Dresden, 12. November 2019
  • Bericht Nr. 16-3196/03 zum Bebauungsplan Nr. 398, Sportanlagenlärmuntersuchung, cdf-consulting, Dresden, 19. Januar 2017
  • Medientechnische und verkehrstechnische Erschließung R-Plangebiet Nr. 789, „Wissenschaftsstandort Dresden-Ost“, Machbarkeitsstudie und Erschließungs-konzeption, SEECON, Leipzig, 12. Mai 2017

Die Untersuchungen und Gutachten können während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4319 (4. Obergeschoss) nach vorheriger Anmeldung bei dem zuständigen Bearbeiter, Herrn Böbst, telefonisch unter 4 88 35 68 oder per E-Mail: jboebst@dresden.de, eingesehen werden. 

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes und in die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zu nehmen und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4319 (4. Obergeschoss), nach vorheriger Anmeldung bei dem zuständigen Bearbeiter, zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 10.02.2021

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis:

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 398 B im Stadtbezirksamt Prohlis, 3. Obergeschoss, Zimmer 3.12, Prohliser Allee 10, 01239 Dresden, während o. g. Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung (telefonisch unter 4 88  83 01 oder per E-Mail unter stadtbezirksamt-prohlis@dresden.de) möglich. Etwaige Änderungen der Sprechzeiten werden im Internet unter www.dresden.de/erreichbar veröffentlicht.

Kontaktperson

Landeshauptstadt DresdenStadtplanungsamt

Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet Herr Böbst

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden

Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4319

Telefon:  0351-4883568

Fax: 0351-4883456

E-Mail:  JBoebst@Dresden.de

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