Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 3048 Dresden-Altstadt II Nr. 32 Budapester Straße/Zwickauer Straße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.11.2020 bis 08.01.2021
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Planzeichnung

In den oben genannten Bebauungsplan wurden nach seiner öffentlichen Auslegung Änderungen und Ergänzungen aufgenommen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren.

Auf Grundlage der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes erfolgte die Ergänzung von Kennzeichnungen und nachrichtlichen Übernahmen. Im Übrigen wurden redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 13 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) von einer Umweltprüfung (§ 2 Absatz 4 BauGB), von dem Umweltbericht (§ 2 a BauGB) und von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10 a Abs. 1 BauGB) abgesehen wird.

Der Bebauungsplan hat die bauplanungsrechtliche Steuerung und Verhinderung von Umwandlungsprozessen hinsichtlich der in Gewerbegebieten nach § 8 Abs. 2 BauNVO allgemein zulässigen Gewerbebetriebe eigener Art/Gewerbebetriebe sui generis sowie der nach § 8 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten zum Ziel.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3048 liegt mit seiner Begründung vom 30. November 2020 bis einschließlich 8. Januar 2021 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten Montag, Freitag  9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Während der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 13 i. V m. § 4 a Absatz 3 Satz 4 BauGB hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplanes an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4310 (4. Obergeschoss), nach vorheriger Anmeldung bei der zuständigen Bearbeiterin, Frau Leibnitz, telefonisch unter 488 32 89, oder per E-Mail unter sleibnitz@dresden.de,  zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Halbsatz 2

Dresden, 06.November 2020

Detlef Sittel
Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3048 im Stadtbezirksamt Plauen, 1. Obergeschoss, Zimmer 106, Nöthnitzer Straße 2, 01187 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet
Frau Leibnitz

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden,

4. Etage, Zimmer 4310
Telefon:  0351-4883289
Fax: 0351-4883456
E-Mail:  SLeibnitz@dresden.de

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