Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6039 Dresden-Prohlis Drive In - Baumarkt Hornbach

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.07.2020 bis 28.08.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 31. Januar 2018 nach § 2 Absatz 1 i. V. m. § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss Nr. V2048/17 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6039, Dresden-Prohlis, Drive In - Baumarkt Hornbach, beschlossen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 15. Juni 2020 mit Beschluss Nr. V0296/20 die Änderung des Geltungsbereiches beschlossen sowie den Entwurf des o. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Umweltprüfung wurde im Aufstellungsverfahren durchgeführt und ein Umweltbericht ist erstellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung wurden in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan übernommen.

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer teilweise überdachten Halle als Baustofflager/Drive In.

Der Geltungsbereich wurde auf die Flächen des bereits vorhandenen Baumarktareals beschränkt, auf denen Änderungen vollzogen werden sollen. Die Flächen des Naturdenkmales „Tornaer Lehmgruben“ wurden vollständig aus dem Geltungsbereich herausgenommen.

Die Grenze des neuen räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Maßstab 1 : 1000.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6039 liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie den Untersuchungen und Gutachten zum Vorhaben vom 27. Juli 2020 bis einschließlich 28. August 2020, in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden), während folgender Sprechzeiten aus: (Montag, Freitag  9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen). Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

  • Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, Schreiben vom 19. März 2019 zu den Belangen Grünordnung, Forst und Abfallwirtschaft
  • Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Schreiben vom 29. März 2019 zu den Belangen Bodenschutz/Altlasten/Niederschlagswasser, Klima, Naturschutz/Landschaft/
    Erholung
  • Bund für Umwelt und Naturschutz, Schreiben vom 23. März 2019 zu den Belangen Stadtklima, Bodenschutz, Arten, Biotope und Grünordnung
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben vom 13. März 2019 zu den Belangen natürliche Radioaktivität, Geologie und Niederschlagswasserbewirtschaftung
  • Landesverein Sächsischer Heimatschutz, Schreiben vom 21. März 2019 zum Belang Baumschutz
  • Bürger, E-Mail vom 13. Februar 2019 zum Belang Naturschutz
     
    Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
    Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Naturhaushalt und Landschaftsbild (Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Eingriffsregelung), Mensch und Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Klimawandel und zu Altlasten
     
    Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

Gutachten zum Parkplatz-Baumbestand, Haß Landschaftsarchitekten, Radeberg, 26. Januar 2018
 
Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und in die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zu nehmen und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4319 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden,  01.07.2020

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6039 im Stadtbezirksamt Prohlis, 3. Obergeschoss, Zimmer 3.12, Prohliser Allee 10, 01239 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet
Herr Böbst

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4319
Telefon:  0351-4883568
Fax: 0351-4883456
E-Mail:  JBoebst@Dresden.de

Gegenstände

Übersicht
  • Entwurf Rechtsplan Blatt 1 von 3
  • Entwurf Rechtsplan Blatt 2 von 3
  • Entwurf Rechtsplan Blatt 3 von 3
  • Entwurf Begründung
  • Baumgutachten Hornbach DD-Prohlis 26.01.2018

Informationen

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