Raumordnungs-/Bauleitplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Planfeststellung für das Bauvorhaben „Staatsstraße S 177 Ortsumgehung Wünschendorf/Eschdorf“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.03.2018 bis 29.04.2018
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Planzeichnung

I.
Mit Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 22. Januar 2018, Az.: DD32-0522/317/14, ist der Plan für das Bauvorhaben „Staatsstraße S 177 Ortsumgehung Wünschen-dorf/Eschdorf“ gemäß § 39 Abs. 1 des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2016 (SächsGVBl. S. 78) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 142), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503) geändert worden ist, in Verbindung mit § 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt
II.

Je eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses liegt zusammen mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 15. März 2018 bis 29. März 2018 (jeweils einschließlich) 

  • in der Landeshauptstadt Dresden, im Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften, Stadtplanungsamt, Abteilung Verkehrsentwicklungsplanung, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 3. Stock, Zimmer 3350 sowie in der Örtlichen Verwaltungsstelle Schönfeld-Weißig, Bautzner Landstraße 291, 01328 Dresden, Ortsteil Weißig, Zimmer 221,
  • in der Gemeindeverwaltung Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Hauptstraße 122, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach,
  • in der Stadtverwaltung Pirna, Am Markt 1/2, 01796 Pirna,in der Stadtverwaltung Stolpen, Markt 1, 01833 Stolpen und in der Gemeindeverwaltung Hirschstein, Ortsteil Prausitz, Hauptstraße 7, 01594 Hirschstein 
  • in der Stadtverwaltung Stolpen, Markt 1, 01833 Stolpen und
  • in der Gemeindeverwaltung Hirschstein, Ortsteil Prausitz, Hauptstraße 7, 01594 Hirschstein

während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus. 

Für die oben genannten Auslegungsorte der Landeshauptstadt Dresden ist die Einsichtnahme in die benannten Unterlagen während der Dienststunden Montag, Mittwoch, Freitag  9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr möglich. 

Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, als zu-gestellt (§ 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG in Verbindung mit § 1 Satz 1 SächsVwVfZG). 

Da mehr als 50 Zustellungen des Planfeststellungsbeschlusses vorzunehmen wären, wird die Zustellung gemäß § 74 Abs. 5 VwVfG durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. 

Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen rechtzeitig erhoben haben, bei der Landesdirektion Sachsen, Dienst-stelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, schriftlich angefordert werden. 

Zusätzlich kann der Planfeststellungsbeschluss über die Internet-Seite http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachungen eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunter-lagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.

III.

Dem Träger der Straßenbaulast wurden Auflagen erteilt. 

In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden. 

Die in den Planunterlagen enthaltenen Grunderwerbsunterlagen enthalten aus Datenschutzgründen keine Angaben über Namen und Anschriften der Grundeigentümerinnen und -eigentümer. Betroffenen, Grundeigentümerinnen und -eigentümern wird von der auslegenden Stelle oder der Planfeststellungsbehörde auf Anfrage Auskunft über die von dem Vorhaben betroffenen eigenen Grund-stücke gegeben.

IV.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Rechtsbehelfsbelehrung des Planfeststellungsbeschlusses lautet: 

Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Dresden, Fachgerichtszentrum, Hans-Oster-Straße 4, 01099 Dresden schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts erhoben werden. Die Klage kann auch nach Maßgabe der SächsEJustizVO in der jeweils geltenden Fassung elektronisch erhoben werden. 

Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der letzte Tag der Auslegungsfrist. Für die Beteiligten, denen der Planfeststellungsbeschluss auf andere Weise, z. B. durch Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, ist dagegen der tatsächliche Zeitpunkt der Zustellung maßgeblich. 

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. 

Die Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss hat gemäß § 39 Abs. 10 SächsStrG keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungs-klage gegen den Planfeststellungsbeschluss nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann beim Verwaltungsgericht Dresden, Fachgerichtszentrum, Hans-Oster-Straße 4, 01099 Dresden eingelegt werden.

1. Februar 2018 

 
Dietrich Gökelmann
Präsident

Kontaktperson

Stadtplanungsamt, Abteilung Verkehrsentwicklungsplanung,
Freiberger Straße 39,
01067 Dresden,
3. Stock, Zimmer 3350

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