Raumordnungs-/Bauleitplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung Nr. 446 Dresden-Pieschen Nr. 1 Hubertusstraße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.07.2020 bis 07.08.2020
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2020 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss zu V0247/20 die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit der Bezeichnung Ergänzungssatzung Nr. 446, Dresden-Pieschen Nr. 1, Hubertusstraße, beschlossen.

Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder des Landesrechts unterliegen, nicht begründet. Ebenso wird kein Schutzgut i. S. der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie beeinträchtigt.

Die Ergänzungssatzung hat als Ziel, den vorhandenen Bebauungszusammenhang östlich des Satzungsgebietes mit einer Bebauung angemessen bzw. maßvoll zu ergänzen und damit die bauliche Abrundung der vorhandenen Siedlungsstrukturen und die räumliche Fassung der Westseite der Hubertusstraße zu ermöglichen.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung Nr. 446, Dresden-Pieschen Nr. 1, Hubertusstraße wird begrenzt: im Norden durch das Flurstück 337/d, im Osten durch die Hubertusstraße,  im Süden durch das Flurstück 337/b und im Westen durch das Flurstück 338/6.

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 337 der Gemarkung Pieschen.

Der Geltungsbereich ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Entwurf der Ergänzungssatzung.

Hingewiesen wird darauf, dass - außerhalb des zeichnerisch festgesetzten Geltungsbereichs – für das Flurstück 73/53 der Gemarkung Meußlitz und für das Flurstück 327 der Gemarkung Schönborn eine Zuordnungsfestsetzung nach § 9 Abs. 1a BauGB erfolgt ist.

Ausgleichsmaßnahme 1 – Entsiegelung einer Fläche von 750 m² auf dem Flurstück 73/53 der Gemarkung Meußlitz durch Rückbau eines Funktionsgebäudes und einer vollversiegelten Lagerfläche.

Ausgleichsmaßnahme 2 – Pflanzung von ca. 1.000 m² Hecke (165 lfd. M.) Wildverbisszaun sowie Entwicklungspflege auf dem Flurstück 327 der Gemarkung Schönborn.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 446 liegt mit seiner Begründung vom 6. Juli bis einschließlich 7. August 2020 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus:  Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag   9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild (Arten, Biotope, Boden, Wasser, Luft, Klima, Eingriffsregelung), Kulturgüter, Sachgüter, Energie- und Klimaschutz sowie Hochwasserschutz.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  • Artenschutzprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6018 vom 16. September 2014; MEP Plan GmbH
  • Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplanverfahren „Wohnbebauung Hubertusstraße“ vom 8. April 2015; Gesellschaft für Akustikforschung Dresden mbH
  • Grünordnerischer Fachbeitrag vom 26. Juni 2015; VIRDIS - Büro für Garten- und Landschaftsarchitektur
  • Kurzstellungnahme zur Standorteignung für eine Niederschlagwasserversickerung vom 22. Juni 2015; GeoTec Grimma GmbH

Die Untersuchungen und Gutachten können während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4425 (4. Obergeschoss) eingesehen werden. 

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf der Ergänzungssatzung zu nehmen und Stellungnahmen schriftlich an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4425 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 16.06.2020

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis:

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Entwurfes der Ergänzungssatzung Nr. 446 im Stadtbezirksamt Pieschen, 1. Obergeschoss, Zimmer 101, Bürgerstraße 63, 01127 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden Stadtplanungsamt Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet Frau Flemming Postanschrift: Postfach 12 00 20, 01001 Dresden Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4331 Telefon: 0351-4883278 Fax: 0351-4883456 E-Mail: SFlemming@dresden.de

Gegenstände

Übersicht
  • Entwurf - Rechtsplan Blatt 1, Fassung 01.10.2019
  • Entwurf - Rechtsplan Blatt 2, Fassung 01.10.2019
  • Entwurf - Gestaltungsplan, Fassung 01.10.2019
  • Entwurf - Geltungsbereich, Fassung 10.07.2019
  • Entwurf - Begründung, Fassung 01.10.2019

Informationen

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