Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 74.2 Dresden-Nickern I Dohnaer Straße Südseite (Gewerbepark) (Änderungssatzung)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.02.2020 bis 20.03.2020
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 26. April 2017 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V1519/16 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 in Gestalt seiner ersten Änderung Nr. 74.1, Dresden-Nickern I, Dohnaer Straße Südseite (Gewerbepark) beschlossen. Des Weiteren hat der Ausschuss beschlossen, ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 27. November 2019 mit Beschluss-Nr. 3082/19 den Entwurf zum Bebauungsplan gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 13 Absatz 2 Nr. 2 Alternative 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 13 Absatz 3 BauGB von einer Umweltprüfung
(§ 2 Absatz 4 BauGB), von dem Umweltbericht (§ 2 a BauGB) und von der Angabe nach
§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10 a Abs. 1 BauGB) abgesehen wird.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Sicherung einer zukunftsfähigen Entwicklung des Einkaufszentrums „Kaufpark Nickern“ erfolgen.

Der Bereich der Änderung ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74.2 liegt mit seiner Begründung vom 17. Februar bis einschließlich 20. März 2020 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  • Dr. Lademann & Partner, Gesellschaft für Unternehmens- und Kommunalberatung mbH, Der KaufPark Dresden, Aktualisierte Schwellenwertanalyse zur Ableitung verträglicher Verkaufsflächenerweiterungen, Hamburg, Dezember 2017
  • PTV Transport Consult GmbH, Mobilitätskonzept Kaufpark Dresden-Nickern,
    Dresden 23.02.2018

Die Gutachten können während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4319 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4319 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden,

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis:

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 74.2 im Ortsamt Prohlis, 3. Obergeschoss, Zimmer 3.12, Prohliser Allee 10, 01239 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet
Herr Böbst

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4319
Telefon:  0351-4883568
Fax: 0351-4883456
E-Mail:  JBoebst@Dresden.de

Gegenstände

Übersicht
  • Entwurf zur öffentlichen Auslegung Begründung-Fassung vom 27. November 2019
  • Anlage zur Begründung - Gutachten Lademann
  • Anlage zur Begründung - Mobilitätskonzept
  • Entwurf in der Fassung vom 27. November 2019 - Satzungstext
  • Nur zur Information

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.