Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 392 Dresden-Neustadt Nr. 40 Albertstadt Ost - Stauffenbergallee/Marienallee

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.02.2020 bis 21.02.2020
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Planzeichnung

In den oben genannten Bebauungsplan wurden nach seiner öffentlichen Auslegung Änderungen und Ergänzungen aufgenommen. Der Bebauungsplan wurde insbesondere in folgenden Punkten geändert und ergänzt:

Blatt 1, Planzeichnung:

  • Änderung der Breite der Planstraße 5 von 8,75 m auf 9 m
  • geringfügige Verbreiterung des Planweges 1 bis zur Grenze Flst. 1963/110
  • Geringfügige Erweiterung des Baufeldes Schul-und Nebengebäude FAS (Baufeld 8)
  • Ergänzung Zweckbestimmung für private Grünflächen

Blatt 2, Textliche Festsetzungen:

  • I.1.2: Ausschluss der Wohnnutzung im BF 3.2
  • 3: Änderung zur Abstandsflächenregelung
  • 4: Regelung von Flächen für Müllbehälter
  • I.8.2: Präzisierung/Ergänzungen der Festsetzung zum Immissionsschutz
  • I.10.1: Klarstellung der Festsetzung bzgl. TG-Überdeckung im Bereich von Bäumen
  • PG4 und I.10.4: Ergänzung/Änderung zu PG 4 und sowie Anpassung der Festsetzung bzgl. Mindestqualitäten und Details zur Ausführung
  • I.10.5: Änderung der externen Ausgleichsflächen
  • II.1.1 und II.2: Entfall der Festsetzungen bzgl. Putzkörnung und Höhe der Hecken

Die Stellungnahmen haben sich nur auf geänderte und ergänzte Teile des Bebauungsplanes zu beziehen. 

Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen und ist eine Maßnahme der Innenentwicklung. Der Schwellenwert der zulässigen Grundfläche i. S. des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung von insgesamt 20 000 m² (§ 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Baugesetz-buch (BauGB)) wird nicht erreicht, demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Auf-stellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammen-fassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt. Des Weiteren wird durch den Bebauungsplan Nr. 392 nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen.

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele verfolgt:

  • Konversion und Revitalisierung einer ehemaligen Militärfläche am Rand der Äußeren Neustadt und ihre Entwicklung zu einem attraktiven Wohnstandort mit ergänzenden Angeboten für Handel, nicht störendes Gewerbe und Bildungseinrichtungen.
  • Schaffung einer neuen Quartiersadresse für Geschosswohnungsbau mit separat entwicklungsfähigen Baufeldern und identitätsstiftenden Raum- und Aufenthaltsqualitäten sowie optimierten Erschließungsclustern und öffentlichen Wegebeziehungen innerhalb des Gebietes.
  • Fortsetzung und Interpretation der historisch geprägten städtebaulichen Struktur der Militärstadt, Herstellen einer Raumkante an der Stauffenbergallee in Verlängerung der denkmalgeschützten Kasernen-Gebäude.
  • Ausbildung einer klaren Bebauungsstruktur mit einer lokalklimatisch wirksamen Durchgrünung im Übergang zur Dresdner Heide.
  • Sicherung des Freiflächenbedarfs der Freien Schulträger in der Nachbarschaft des Gebietes durch Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Hingewiesen wird darauf, dass - außerhalb des zeichnerisch festgesetzten Geltungsbereichs zum Bebauungsplanes Nr. 392 – Zuordnungsfestsetzungen nach § 9 Abs. 1a BauGB erfolgt sind. Für die Schaffung des Ersatzhabitats für die im Plangebiet nachgewiesene besonders und streng geschützte Art Zauneidechse in Verbindung mit dem Ausgleich für das besonders geschützte Biotop (Trocken- und Halbtrockenrasen, Flächen 5.600 m²) wird eine externe Fläche von 0,5 ha innerhalb des fertiggestellten Reptilienhabitats auf dem Flurstück 2256/199 der Gemarkung Dresden-Neustadt zugeordnet. Für die Schaffung des Ersatzhabitats für die nachgewiesene besonders und streng geschützte Art Neuntöter wird eine externe Fläche von 2,0 ha auf dem Flurstück Nr. 252 der Gemarkung Seitenhain (Landkreis Sächsische Schweiz- Ostergebirge) zugeordnet. Die FCS-(Sicherungsmaßnahme) ist zeitlich vorgezogen, d. h. vor Umsetzung des Bauvorhabens und in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde durchzuführen.

Diese Bereiche werden auch in den folgenden Übersichtsplänen dargestellt. 

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 392 liegt mit seiner Begründung  vom 7. Februar bis einschließlich 21. Februar 2020 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  • BAUGRUND DRESDEN Ingenieurgesellschaft mbH Geotechnischer Bericht (Voruntersuchung) zur Beurteilung der Versickerungsfähigkeit sowie der Baugrund- u. Gründungsverhältnisse Dresden, 31. März 2016
  • Sachverständigenbüro Hahn Artenschutzrechtliche Betrachtung- Spezielle Artenschutzprüfung (SAP) Dresden, 20. November 2015
  • Grünzeug Büro für Landschaftsarchitektur Umwelt- und Landschaftsplanung Grünordnerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 392 Dresden, März 2016 mit Ergänzung vom 28. Juli 2016 und 20. Februar 2017
  • Hoffmann.Seifert.Partner Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 392 Dresden, 19. November 2015 mit Ergänzungen vom 28. Januar 2016, 1. August 2016 und 3. März 2017
  • Hoffmann.Seifert.Partner Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 392 – Abschlussbericht  Dresden, 20. Dezember 2019

Die Untersuchungen und Gutachten können während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4352 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.

Während der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 13 a i. V m. § 4 a Absatz 3 Satz 4 BauGB hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den geänderten Entwurf des Bebauungs-planes zu nehmen und Stellungnahmen zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplanes an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der oben aufgeführten Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4352 (4. Ober-geschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 27. Januar 2020

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis:

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 392 im Stadtbezirksamt Neustadt, 2. Obergeschoss, Flurbereich, Hoyerswerdaer Straße 3, 01099 Dresden, während o. g. Sprechzeiten.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Innenstadt
Frau Gloger

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4352
Telefon:  0351-4883282
Fax: 0351-4883213
E-Mail:  EGloger@Dresden.de

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