Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 40 Dresden-Räcknitz Nr. 1 Südpark

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.01.2020 bis 07.02.2020
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Planzeichnung

Die Stadtverordnetenversammlung Dresden hat in ihrer Sitzung am 20. September 1990 nach § 1 Abs. 1 Bauplanungs- und Zulassungsverordnung (BauZVO) i. V. m. § 1 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit Beschluss-Nr. 76b-7-90 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40, Dresden-Räcknitz Nr. 1, Südpark, beschlossen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 27. November 2019 mit Beschluss-Nr. V0006/19 den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Des Weiteren hat der Ausschuss beschlossen, die öffentliche Nutzung der Gemeinbedarfsfläche durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen und das Nutzungskonzept für diese Fläche dem Stadtbezirksbeirat und dem Ausschuss Sport (Eigenbetrieb Sportstätten) vorzulegen. 

Die Umweltprüfung wurde im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes durchgeführt und ein Umweltbericht ist erstellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung wurden in den Bebauungsplan übernommen. 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen intensiver und extensiver Nutzung
  • Behutsame Entwicklung eines naturnahen Parks als Bindeglied zwischen Fichtepark, Bismarckturm, Franzenshöhe und Räcknitzpark
  • Ausbau eines schlüssigen Wegenetzes
  • Ausbau von Radverkehrsverbindungen gemäß Radverkehrskonzept
  • Einbindung vorhandener Wald-, Landwirtschafts- und Grünflächen
  • Gestalterisch wirksamer Wechsel von Wald, Gehölzbestand, Streuobstwiesen, Offenlandbereichen
  • Waldneuanlage
  • Integration von Aktivitäts- und Bewegungsräumen
  • Ausweisung von Aufenthaltsbereichen in Verbindung mit Aussichtspunkten und Grillplatz
  • Einordnung von Flächen für Urban Gardening.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan im Maßstab 1 : 1000.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 40 liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben vom 6. Januar bis einschließlich 7. Februar 2020 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen vor:

  • Landesdirektion Sachsen, Schreiben vom 13. Juli 2018, zum Belang Boden(-nutzung)
  • Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Schreiben vom 23. Juli 2018, zum Belang Boden(-nutzung)
  • Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Schreiben vom 30. August 2018, zu den Belangen Bodenschutz/Altlasten (Altlasten, radioaktiv kontaminierte Auffüllungen, Georisiken), Niederschlagswasser, Immissionsschutz, Klima, Naturschutz/Landschaft/Erholung (Grünordnung, Artenschutz, Eingriffsregelung, gesetzlich geschützte Biotope) und Landwirtschaft
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben vom 20. Juli 2018, zu den Belangen natürliche Radioaktivität und Georisiken
  • Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, Schreiben vom 26. Juli 2019, zu den Belangen Boden(-nutzung) und Wald
  • Landesverein Sächsischer Heimatschutz, Schreiben vom 24. Juli 2018, zum Belang Landschaftsbild
  • Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsen (in Vertretung für Landesverein Sächsischer Heimatschutz, Landesjagdverband Sachsen und NABU Landesverband Sachsen), Schreiben vom 25. Juli 2018, zum Belang Landschaftsbild
  • DREWAG NETZ GmbH, Schreiben vom 2. Juli 2018, zum Belang Baumstandorte
  • Stadtentwässerung Dresden GmbH, Schreiben vom 15. Juni 2018, zum Belang Niederschlagswasserbewirtschaftung
  • Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 7. Juni 2018, zum Belang Baumstandorte
  • Landeshauptstadt Dresden, Straßen- und Tiefbauamt, Schreiben vom 27. Juli 2018, zum Belang Baumstandorte
  • Dresdner Verkehrsbetriebe AG, Schreiben vom 8. August 2018, zu den Belangen Grünflächenausweisung und Ausgleichsmaßnahmen
  • Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen, Zentrale, Schreiben vom 26. Juli 2018, zu den Belangen Niederschlagswasserbewirtschaftung und Boden(-nutzung)
  • Sächsisches Oberbergamt, Schreiben vom 4. Juni 2018, zum Belang Baugrund
  • Landesamt für Denkmalpflege Sachsen, Schreiben vom 11. Juli 2018, zum Belang Landschaftsbild
  • Landesamt für Archäologie, Schreiben vom 29. Mai 2018, zum Belang BodendenkmalpflegeLandeshauptstadt Dresden, Amt für Kultur und Denkmalschutz, Schreiben vom 3. Juli 2018, zum Belang Bodendenkmalpflege
  • Landeshauptstadt Dresden, Brand- und Katastrophenschutzamt, Schreiben vom 20. Juni 2018, zum Belang Baumstandorte
  • Technische Universität Dresden, Schreiben vom 25. Juli 2018, zum Belang Boden(-nutzung)

Folgende umweltbezogene Belange wurden seitens der Öffentlichkeit benannt:

  • Klima (Kaltluftentstehung, Überwärmung)
  • Wasser (Niederschlagswasserbewirtschaftung, Grundwasser)
  • Naturschutz/Landschaft/Erholung (Landwirtschaft, Wald, Landschaftsbild)
  • Bodenschutz/Altlasten (Bodennutzung, Bodenerosion, Ablagerungen, radioaktive Altlast)
  • Artenschutz (Fauna und Flora)
  • Lärm/Immissionen (Sportanlagenbezogen und Verkehrsbelastung)

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Naturhaushalt und Landschaftsbild (Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Eingriffsregelung), Mensch und seine Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Klimawandel und zu Altlasten. 

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Vorhaben „Südpark-Räcknitz, Landeshauptstadt Dresden“, Landschaftsökologie Moritz, 21. November 2017
  • Grünordnungsplan und Grünordnungsbericht zum Bebauungsplan Nr. 40, Dresden-Räcknitz Nr. 1, Südpark, Landschaftsarchitekturbüro Dr. Eichstädt-Lobers, Dresden, 25. Juli 2019
  • Entwässerungskonzept und Überflutungsprüfung Bebauungsplan 393, Dresden- Räcknitz Nr. 3, Nöthnitzer Straße, Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH (itwh), Dipl.-Hyd. Peter Gocht, Dezember 2017
  • Hydrologische Berechnung und Maßnahmekonzeption zum Überflutungsschutz Bebauungsplan Nr. 40 – Südpark, itwh, 15. November 2018 Ergänzende Auswertung Niederschlagswasserentsorgung, itwh, 28. Juni 2019
  • Radiologische Erkundung auf dem Bebauungsplangebiet „Nöthnitzer Straße-Campus Süd“ in Dresden-Räcknitz, IAF-Radioökologie GmbH, 29. Januar 2019

Die Untersuchungen und Gutachten können während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4310 (4. Obergeschoss) eingesehen werden. 

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes und in die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zu nehmen und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4310 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. 

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 11.12.2019

Dirk Hilbert
Oberbürgermeister

Hinweis:

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 40 im Stadtbezirksamt Plauen, 1. Obergeschoss, Zimmer 104, Nöthnitzer Straße 2, 01187 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet
Frau Leibnitz

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4310
Telefon:  0351-4883289
Fax: 0351-4883456
E-Mail:  SLeibnitz@dresden.de

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