Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 383 Dresden-Neustadt Nr. 36 Westerweiterung Alaunplatz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.05.2019 bis 05.07.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2014 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V2943/14 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 383, Dresden-Neustadt Nr. 36, Westerweiterung Alaunplatz, beschlossen. Folgende Planungsziele sollen angestrebt werden:

  • Entwicklung eines Sonstigen Sondergebietes „Verwaltung“ nach § 11 BauNVO
  • Festsetzung von Grün- und Sportflächen
  • Sicherung der ausreichenden Erschließung des Gebietes
  • Behandlung und Berücksichtigung der Umweltbelange

Der Bebauungsplan ist eine Maßnahme der Innenentwicklung und dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen, demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB) und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt.
 
Im Bebauungsplan soll eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20 000 m² festgesetzt werden. Der Schwellenwert der zulässigen Grundfläche i. S. des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung von insgesamt 20 000 m² (§ 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB) wird nicht erreicht.
 
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung im Maßstab M 1 : 500.
 
Die Planung des Bebauungsplanes Nr. 383 liegt darüber hinaus mit Begründung  vom 27. Mai 2019 bis einschließlich 5. Juli 2019 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag   9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.
 
Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
 
Während der frühzeitigen Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4352 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.
 
Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, bleiben bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt.
Dresden, 29.04.2019 
 
Dirk Hilbert
Oberbürgermeister

Hinweis

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 383 im Stadtbezirksamt Neustadt, 2. Obergeschoss, Flurbereich, Hoyerswerdaer Straße 3, 01099 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.
 
 

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet
Frau Bohnenstengel

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4352
Telefon:  0351-4883548
Fax: 0351-4883213
E-Mail ABohnenstengel@Dresden.de

Gegenstände

Übersicht
  • Vorentwurf Rechtsplan Blatt 1
  • Vorentwurf Rechtsplan Blatt 2
  • Entwurf, Begründung, Fassung vom 15. 03. 2019

Informationen

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