Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 3040 Dresden-Hellerau Nr. 14 Festspielhaus Hellerau

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.05.2019 bis 28.06.2019
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 26. September 2018 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss Nr. V2538/18 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3040, Dresden-Hellerau Nr. 14, Festspielhaus Hellerau, beschlossen. Der Bebauungsplan hat die Sicherung der Gemeinbedarfsfläche für das Festspielareal Hellerau zum Ziel und soll die Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der kulturellen Einrichtung am Standort schaffen. 

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung im Maßstab 1 : 1000. 

Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB über die Neuordnung des Gebietes über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in einer öffentlichen Erörterung am Dienstag, 28. Mai 2019, 19 Uhr, im Rathaus Klotzsche, Bürgersaal, Kieler Straße 52, 01109 Dresden, unterrichtet. Im Rahmen der Vorstellung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die künftige Bebauung des Gebietes zu informieren, sie zu erörtern sowie Stellungnahmen vorzubringen. 

Die Planung des Bebauungsplanes Nr. 3040 liegt darüber hinaus mit Begründung vom 20. Mai 2019 bis einschließlich 28. Juni 2019 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen. 

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar. 

Während der frühzeitigen Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4402 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. 

Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 29.04.2019

Dirk Hilbert
Oberbürgermeister 

Hinweis: 

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3040 im Stadtbezirksamt Klotzsche, 1. Obergeschoss, Zimmer 210, Kieler Straße 52, 01109 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet
Frau Schoeneich

 

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4402

Telefon:  0351-4883549

Fax: 0351-4883213

E-Mail: LSchoeneich@Dresden.DE

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