Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 657 Dresden-Roßthal Wohnbebauung Kuntschberg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.01.2019 bis 07.02.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2008 nach § 2 Absatz 1 i. V. m. § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss zur V2543-SB75-08 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 657, Dresden-Roßthal, Wohnbebauung Kuntschberg beschlossen. 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen und der Nachverdichtung als Maßnahmen der Innenentwicklung, demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt. 

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde am 26. August 2013 der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vorgestellt und erörtert und hat in der Fassung vom 27. Juni 2013 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 13. August 2013 bis einschließlich 13. September 2013 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, Rathaus, 1. Etage, Flurbereich (gegenüber dem Sitzungssaal 1/13), Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden öffentlich ausgelegen. 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 7. November 2018 mit Beschluss zur V2467/18 die Änderung des Geltungsbereiches beschlossen sowie den Entwurf des o. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 Alternative 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt. 

Im Bebauungsplan soll eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20 000 m² festgesetzt werden. Der Schwellenwert der zulässigen Grundfläche i. S. des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung von insgesamt 20 000 m² (§ 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB) wird deutlich unterschritten. Des Weiteren wird durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben nicht begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter besteht nicht. 

Folgende Planungsziele werden mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan angestrebt: 

  • Entwicklung einer maßvollen Nachverdichtung unter Berücksichtigung des Bestandes mit kleinteiligen Strukturen und großzügigen Grundstücken,
  • Sicherung einer dem Gebietscharakter angemessenen Baugestaltung durch Rahmenfestsetzungen zur Gebäudekubatur,
  • Sicherung einer angemessenen Erschließung des Standortes durch Einordnung der erforderlichen verkehrs- und stadttechnischen Anlagen.

Die Grenze des neuen räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 657 liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen vom 7. Januar 2019 bis einschließlich 7. Februar 2019 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Die Öffentlichkeit wird über das Vorhaben sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 22. Januar 2019, 18:00 Uhr im Neuen Rathaus, Plenarsaal, Eingang über die Goldene Pforte, Rathausplatz 1, 01067 Dresden, unterrichtet. Im Rahmen der Vorstellung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die künftige Bebauung des Gebietes zu informieren, sie zu erörtern sowie Stellungnahmen vorzubringen.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor: 

Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange 

  • Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Schreiben vom 10. Oktober 2013 zu den Belangen Bodenerosion, Grundwasser/Schichtenwasser, Niederschlagswasser, Grünordnung, Artenschutz, Radon, Energie- und Klimaschutz, Eingriffsregelung
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben vom 12. September 2013 zu den Belangen natürliche Radioaktivität und Geologie
  • NABU-Landesverband Sachsen e. V., Schreiben vom 23. September 2013 zum Belang Artenschutz
  • Stadtentwässerung Dresden GmbH, Schreiben vom 26. August 2013 zum Belang Niederschlagswasser
  • Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 13. August 2013 zum Belang Kulturgut
  • Landesamt für Archäologie, Schreiben vom 15. August 2013 zum Belang Kulturgut
  • Landeshauptstadt Dresden, Amt für Kultur und Denkmalschutz, Schreiben vom 30. August 2013 zum Belang Kulturgut 

Stellungnahmen Öffentlichkeit 

  • Bürgerinitiative „Leben am Kuntschberg“, Schreiben vom 13. September 2013 zu den Belangen Artenschutz, Grünordnung, Kulturgut
  • Anrainer des Kuntschbergs, Schreiben vom 10. April 2015 zu den Belangen Artenschutz, Grünordnung, Klimaschutz 

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor 

Gutachten 

  • Gutachterliche Stellungnahme zum Baugrund – Baugrundvoruntersuchung IBU Ingenieurbüro für Boden und Umwelttechnik, 08.11.2004
  • Artenschutzrechtliche Betrachtung - Spezielle Artenschutzprüfung (ASP) Sachverständigenbüro Hahn, 10.11.2013
  • Artenschutzrechtliche Betrachtung - Spezielle Artenschutzprüfung (ASP) – Nachtrag Sachverständigenbüro Hahn, 02.03.2013
  • Verkehrsanalyse für die Straße Kuntschberg Dr.-Ing. habil. Rudolf Rothe, April 2015
  • Gutachten zur Regenwasserbewirtschaftung Dr.-Ing. habil. Rudolf Rothe, 13.09.2015
  • Analyse der Qualität des Regenwassers im Plangebiet Kuntschberg Dr.-Ing. habil. Rudolf Rothe, 16.09.2015
  • Grünordnungsplan – Baumbestandsplan Hase Landschaftsarchitektur, 31.05.2017
  • Grünordnungsplan – Bestandsplan Biotoptypen Hase Landschaftsarchitektur, 31.05.2017
  • Grünordnungsplan – Lageplan Hase Landschaftsarchitektur, 31.05.2017
  • Grünordnungsplan - Ausführungsplan Maßnahme M 1 Hase Landschaftsarchitektur, 31.05.2017
  • Grünordnungsplan – Erläuterungstext Hase Landschaftsarchitektur, 31.05.2017

Die Gutachten können während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4312 (4. Obergeschoss) eingesehen werden. 

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu nehmen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4312 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. 

Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, bleiben bei der weiteren Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unberücksichtigt (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 11.12.2018

Dirk Hilbert 
Oberbürgermeister 

Hinweis: 

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 657 im Stadtbezirksamt Cotta, 1. Obergeschoss, Zimmer 112, Lübecker Straße Straße 121, 01157 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet
Herr Hesse

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4312
Telefon:  0351-4883561
Fax: 0351-4883456
E-Mail:  mhesse1@dresden.de

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