Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 366 B Dresden-Niederpoyritz Nr. 1 Elberad- und Wanderweg Niederpoyritz-Hosterwitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.12.2018 bis 18.01.2019
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 366 B soll das Baurecht eines weiteren Abschnittes der Radwegeverbindung entlang der Elbe (auf der rechtselbischen Seite) gesichert und ausgebaut werden. Weiterhin wird das Ziel verfolgt, mit der Planung dem öffentlichen Interesse und den Belangen des Naturraumes „Elbtal“ unter besonderer Berücksichtigung zu entsprechen.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt.

Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB über die Neuordnung des Gebietes sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in einer öffentlichen Erörterung am Dienstag, 8. Januar 2019, 18:00 Uhr im Stadtbezirksamt Loschwitz, Grundstraße 3, 01326 Dresden, 2. Etage/Zimmer 302, unterrichtet. Im Rahmen der Vorstellung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die künftige Bebauung des Gebietes zu informieren, sie zu erörtern sowie Stellungnahmen vorzubringen.

Die Planungsalternativen des Bebauungsplanes Nr. 366 B liegen darüber hinaus mit Begründung vom 10. Dezember 2018 bis einschließlich 18. Januar 2018 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Während der frühzeitigen Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4313 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 19.11.2018             

Dirk Hilbert
Oberbürgermeister

Hinweis

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 366 B im Stadtbezirksamt Loschwitz, 1. Obergeschoss, Zimmer 204, Grundstraße 3, 01326 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet
Herr Bendel

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4302
Telefon:  0351-4883449
Fax: 0351-4883456
E-Mail:  mbendel@dresden.de

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