Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6035 Dresden-Niedersedlitz Neue Waldorfschule (Öffentliche Auslegung)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 23.07.2018 bis 03.09.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 26. April 2017 nach § 2 Absatz 1 i. V. m. § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss Nr. V1533/17 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6035, Dresden-Niedersedlitz, Neue Waldorfschule beschlossen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 13. Juni 2018 mit Beschluss Nr. V2287/18 den Entwurf des o. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan hat die Errichtung einer zweizügigen Schule mit Ergänzungseinrichtungen wie Kindertagesstätte, Sport- und Gartenbauflächen und therapeutischen Einrichtungen für den Verein „Neue Waldorfschule Dresden e. V.“ zum Gegenstand. 

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Maßstab 1:1000. 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6035 liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben vom 23. Juli 2018 bis einschließlich 3. September 2018 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen. 

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar. 

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

  • Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Schreiben vom 7. August 2017, zu den Belangen Niederschlagswasser, Grünordnung und Radon
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben vom 27. Juli 2017, zu den Belangen natürliche Radioaktivität und Geologie
  • NABU-Landesverband Sachsen e. V., Schreiben vom 12. Juli 2017, zu den Belangen
  • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Artenschutz
  • Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V., Schreiben vom 21. Juni 2017, zu den Belangen Eingriffs- /Ausgleichbilanzierung und Artenschutz
  • Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsen, Schreiben vom 27. Juli 2017, zu den Belangen Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Artenschutz
  • Stadtentwässerung Dresden GmbH, Schreiben vom 11. Juli 2017, zum Belang Niederschlagswasser
  • Landeshauptstadt Dresden, Gesundheitsamt, Schreiben vom 3. August 2017, zu den Belangen Lärmschutz, Radon und Strahlenimmissionen
  • Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen, Schreiben vom 28. Juni 2017, zu dem Belang Lärmimmissionen / Lärmschutz
  • Landeshauptstadt Dresden, Klimaschutzstab, Schreiben vom 26. Juni 2017, zu den Belangen Energie- und Klimaschutz
  • Landesamt für Archäologie, Schreiben vom 19. Juni 2017, zu dem Belang Kulturgüter 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Naturhaushalt und Landschaftsbild (Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Eingriffsregelung), Mensch und Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Klimawandel, Klimaschutz und zu Altlasten. 

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor: 

  • Bericht zu orientierenden Messungen hinsichtlich der Belastung durch niederfrequente elektrische und magnetische Felder 5 Hz - 1000 Hz, bzw. hochfrequente elektromagnetische Wellen im Frequenzbereich 800 MHz - 6,0 GHz auf dem Baufeld für den Neubau Waldorfschule in 01257 Dresden, Gemarkung Niedersedlitz, Dr. Hahn, Baubiologie Ost, vom 08.03.2017
  • Stellungnahme zur Ausschöpfung der Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzbehörde unter Berücksichtigung der Messwerte vom 04. bzw. 22.03.2017 auf dem Baufeld für den Neubau Waldorfschule in Dresden Niedersedlitz, Dr. Hahn, Baubiologie-Ost, vom 13.04.2017
  • Bericht zu orientierenden Messungen hinsichtlich der Radon-Exhalationsrate des Erdbodens auf dem Baufeld für den Neubau Waldorfschule in 01257 Dresden, Gemarkung Niedersedlitz, Dr. Hahn, Baubiologie Ost, vom 10.03.2017
  • Baugrundgutachten zur Voruntersuchung (Geotechnischer Bericht zur Voruntersuchung), Ingenieurbüro Köbsch, vom 30.08.2017
  • 1. Nachtrag zum Baugrundgutachten zur Voruntersuchung (Geotechnischer Bericht zur Voruntersuchung), Ingenieurbüro Köbsch, vom 08.01.2018
  • Schalltechnisches Gutachten (Schallimmissionen) ABD 42527-01 / 17 für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Plan 6035 „Neue Waldorfschule Dresden-Niedersedlitz“, Akustik Bureau Dresden GmbH, vom 27.11.2017
  • Schalltechnisches Gutachten (Bauakustik - Außenbauteile) ABD 42527-02 / 17 für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Plan 6035 „Neue Waldorfschule Dresden-Niedersedlitz“, Akustik Bureau Dresden GmbH, vom 28.11.2017
  • Grünordnungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6035 Dresden-Niedersedlitz Neue Waldorfschule, Landschaftsarchitektur-Büro Grohmann, von Februar 2018 

Die Gutachten können während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4302 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und in die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zu nehmen und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4302 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. 

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB). 

Dresden, 20. Juni 2018 

Gez.:

In Vertretung

Detlef Sittel
Erster Bürgermeister

Dirk Hilbert
Oberbürgermeister 

Hinweis: 

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6035 im Ortsamt Prohlis, 3. Obergeschoss, Zimmer 3.12, Prohliser Allee 10, 01239 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet
Herr Harmel

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4302
Telefon:  0351-4883283
Fax: 0351-4883456
E-Mail:  DHarmel@Dresden.DE

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