Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 3033 Dresden-Cossebaude Nr. 11 Albertplatz (CB) (Aufstellungsbeschluss; Beschleunigtes Verfahren; Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.06.2018 bis 25.06.2018
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 25. April 2018 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V2150/17 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3033, Dresden-Cossebaude Nr. 11, Albertplatz (CB), beschlossen.

Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung der Innenentwicklung, demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB) und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt.

Der Schwellenwert der zulässigen Grundfläche i. S. des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung bzw. eine Größe der Grundfläche von insgesamt 20 000 m² wird durch das Vorhaben nicht überschritten (§ 13 a Absatz 1 Nr. 1 BauGB). Des Weiteren wird durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben nicht begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter besteht nicht.

In Anwendung des § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB abgesehen.

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erhaltung und Entwicklung des Bestandes sowie auf der Identifikation strukturverträglicher baulicher Entwicklungsmöglichkeiten für ca. 15 Wohngebäude in offener Bauweise unter Berücksichtigung einer städtebaulich geordneten Entwicklung geschaffen werden.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt.

Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken sowie wesentlichen Auswirkungen unterrichten kann (§ 13 a Absatz 3 Nr. 2 BauGB), liegen vom 11. Juni 2018 bis einschließlich 25. Juni 2018 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr; Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Äußerungen können während der o. g. Frist an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, gesendet oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4305 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorgebracht oder abgegeben werden.

Alle Äußerungen werden im Rahmen der Auswertung überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3033, Dresden-Cossebaude Nr. 11, Albertplatz (CB) wird begrenzt durch im Norden die nördliche Gebäudekante des Wohngebäudes Am Osterberg 12, versetzt um ca. 3 m in nördliche Richtung, sowie die nördliche Grenze der Flurstücke 920/2 und 135i, im Osten die östliche Gebäudekante des Wohngebäudes Am Osterberg 12, diese versetzt um ca. 10 m in östliche Richtung und deren faktische Verlängerung in südliche Richtung bis zur Straße Am Osterberg, sowie entlang der westlichen Grenze der Flurstücke 918 und 919 und entlang der östlichen Grenze der Flurstücke 920/1 und 920/2 diese versetzt um ca 5 m in westliche Richtung und deren faktische Verlängerung bis zur südlichen Grenze der Straße Weinbergstraße, im Süden die südliche Grenze der Liebknechtstraße, des Albertplatzes (CB) und der Weinbergstraße entlang des Flurstücks 927, im Westen die westliche Grenze der Dorotheenstraße (OW) entlang des Flurstücks 135i, die westliche Grenze des Flurstücks 135i, versetzt um 33 m bzw. 45 m in westliche Richtung sowie entlang der westlichen Gebäudekante des Gebäudes Dorotheenstraße 25 und deren faktische Verbindung zur westlichen Gebäudekante des Wohngebäudes Am Osterberg.

Dresden,29.05.2018

gez.

i. V. Detlef Sittel
Erster Bürgermeister

Dirk Hilbert
Oberbürgermeister

Hinweis:

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3033 in der Ortschaft Cossebaude, Dresdner Straße 3, 01156 Dresden, während folgender Sprechzeiten möglich: Dienstag, Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr:

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet
Frau Garbe

Postanschrift: Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4305
Telefon: 0351-4883475
Fax: 0351-4883456
E-Mail: IGarbe@dresden.de

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