Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 3023 Dresden-Leubnitz-Neuostra Nr.7 Dohnaer Stra-ße/Tornaer Straße Südseite (Durchführung eines vereinfachten Verfahrens, Öffentliche Auslegung)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.06.2018 bis 27.07.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2017 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V1624/17 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3023, Dresden-Leubnitz-Neuostra Nr. 7, Dohnaer Straße/Tornaer Straße Südseite, beschlossen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 25. April 2018 mit Beschluss-Nr. V2229/18 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 3023 in einem vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Alternative 3 BauGB durchzuführen und in Anwendung von § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abzusehen. Gleichzeitig hat der Ausschuss den Entwurf zum Bebauungsplan gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 13 Absatz 2 Nr. 2 Alternative 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 13 Absatz 3 BauGB von einer Umweltprüfung (§ 2 Absatz 4 BauGB), von dem Umweltbericht (§ 2 a BauGB) und von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10 a Abs. 1 BauGB) abgesehen wird.

Der Bebauungsplan hat den Ausschluss von zentrenrelevantem Einzelhandel zum Ziel, um städtebaulich negative oder schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche zu verhindern.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Maßstab 1 : 1000 im Bebauungsplan.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3023 liegt mit seiner Begründung vom 18. Juni bis einschließlich 27. Juli 2018 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4302 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden,29.05.2018

gez.

i. V. Detlef Sittel
Erster Bürgermeister

Dirk Hilbert
Oberbürgermeister

Hinweis:

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3023 im Ortsamt Prohlis, 3. OG, Zimmer 3.12, Prohliser Allee 10, 01239 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet
Herr Breitbach

Postanschrift: Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4302
Telefon: 0351-4883277
Fax: 0351-4883456
E-Mail: TBreitbach@Dresden.DE

Gegenstände

Übersicht
  • Entwurf, Rechtsplan
  • Entwurf, Begründung

Informationen

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