Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 3027 Dresden-Altstadt I Nr. 47 Ferdinandplatz (Beschleunigtes Verfahren, Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.04.2018 bis 20.04.2018
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 29. November 2017 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V1922/17 die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 3027, Dresden-Altstadt I Nr. 47, Ferdinandplatz, beschlossen.

Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung einer brach gefallenen Fläche, demzu-folge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Um-weltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB) und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt.

Im Bebauungsplan soll eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20 000 m² festgesetzt werden. Der Schwellenwert der zulässigen Grundfläche i. S. des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung von insgesamt 20 000 m² (§ 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB) wird nicht erreicht.

In Anwendung des § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB abgesehen.

Der Bebauungsplan hat die Entwicklung des Gebietes als Standort für ein Verwaltungszentrum zum Ziel.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt.

Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken sowie wesentlichen Auswirkungen unterrichten kann (§ 13 a Absatz 3 Nr. 2 BauGB), liegen vom 3. April bis einschließlich 20. April 2018 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Äußerungen können während der o. g. Frist an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, gesendet oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4365 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorgebracht oder abgegeben werden.

Alle Äußerungen werden im Rahmen der Auswertung überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein.

Dresden, 13. März 2018

Gez.:

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis:

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3027 im Ortsamt Altstadt, 3. Obergeschoss, Zimmer 310, Theaterstraße 11, 01067 Dresden, während

o. g. Sprechzeiten möglich.

Zusätzlich sind weitere Informationen in der Internetpräsentation der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/ferdinandplatz einsehbar.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Innenstadt
Frau Holz

Postanschrift: Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4365
Telefon: 0351-4883464
Fax: 0351-4883213
E-Mail: sholz@dresden.de

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