Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 172.8, Dresden-Altfranken Nr. 2, Gewerbegebiet Kesselsdorfer Straße (Beschleunigtes Verfahren, Erneute öffentliche Auslegung)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.12.2017 bis 18.12.2017
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat aufgrund von Änderungen und Ergänzungen zum Bebauungsplan am 18. Oktober 2017 mit Beschluss zu V1887/17 die erneute öffentliche Auslegung des o. g. Bebauungsplanes beschlossen. Hierbei wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden dürfen.

Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung und ist eine Maßnahme der Innenentwicklung, demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe nach § 3 Absatz 2 S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt.

Der Bebauungsplan wurde insbesondere in folgenden Punkten ergänzt und geändert:

  • Änderung des Geltungsbereiches
  • Entfall des geplanten Fußweges vom Lindenweg zur Otto-Harzer-Straße

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 172.8 liegt mit seiner Begründung
vom 4. Dezember bis einschließlich 18. Dezember 2017 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr; Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen nicht vor.

Während der erneuten öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanes an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zusenden oder während der oben aufgeführten Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4312 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Dresden, 14. November 2017

Dirk Hilbert
Oberbürgermeister

In Vertretung

gez. Detlef Sittel
Erster Bürgermeister

Hinweis:

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 172.8 in der Ortschaft Gompitz, Verwaltungsstelle Gompitz, Altnossener Straße 46 a, 01156 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet
Herr Hesse

Postanschrift: Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4312
Telefon: 0351-4883561
Fax: 0351-4883456
E-Mail: mhesse1@dresden.de

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.