Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 3011, Dresden-Trachau Nr. 4, Wohnbebauung Neuländer Straße (Beschleunigtes Verfahren, Vorstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und frühzeitige Beteiligung)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.10.2017 bis 16.11.2017
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau hat in seiner Sitzung 6. Januar 2016 nach § 2 Absatz 1 i. V. m. § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss zu V0702/15 die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 3011, Dresden-Trachau Nr. 4, Wohnbebauung Neuländer Straße, beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan sollen folgende Ziele angestrebt werden:

  • Angemessene Verdichtung und Abrundung vorhandener Bebauungsstrukturen in Fortführung der angrenzenden Planung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6022,
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung von Wohnraum in Form von Einfamilienhäusern,
  • Sicherung des wertvollen Bestandes an Großgrün und der Erschließung des Baugebietes,
  • Ergänzung des Wegenetzes im Gesamtgebiet.

Der Bebauungsplan dient der der Nachverdichtung, demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB) und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt.
Im Bebauungsplan soll eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20 000 m² festgesetzt werden. Der Schwellenwert der zulässigen Grundfläche i. S. des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung von insgesamt 20 000 m² (§ 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB) wird nicht erreicht.

Abweichend vom Aufstellungsbeschluss soll der Geltungsbereich erweitert werden. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt.

Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB über die Neuordnung des Gebietes sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in einer öffentlichen Erörterung am Donnerstag, 2. November 2017, 18 Uhr im Ortsamt Pieschen, Bürgersaal, Bürgerstraße 63, 01127 Dresden, unterrichtet. Im Rahmen der Vorstellung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die künftige Bebauung des Gebietes zu informieren, sie zu erörtern sowie Stellungnahmen vorzubringen.

Die Planung des Bebauungsplanes Nr. 3011 liegt darüber hinaus mit Erläuterung vom 16. Oktober bis einschließlich 16. November 2017 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr; Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr; Mittwoch geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Während der frühzeitigen Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des [vorhabenbezogenen] Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4331 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, bleiben bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt.

Dresden, 27. September 2017

gez.: Dirk Hilbert

Dirk Hilbert
Oberbürgermeister

Hinweis:

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3011 im Ortsamt Pieschen, 1. Obergeschoss, Zimmer 101, Bürgerstraße 63, 01127 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet
Frau Flemming

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4331
Telefon:  0351-4883278
Fax: 0351-4883456
E-Mail:  SFlemming@dresden.de

Gegenstände

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  • Vorentwurf Gestaltungsplan
  • Vorentwurf Erläuterungen
  • Vorentwurf Anlage zur Erläuterung Luftbild

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