Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 74.2 Dresden-Nickern I Dohnaer Straße Südseite

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.06.2020 bis 03.07.2020
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Planzeichnung

Auf Grund der seit dem 18. März 2020 ausgesetzten Öffnungs- und Sprechzeiten infolge der Corona-Pandemie wird die öffentliche Auslegung des oben genannten Bebauungsplanes wiederholt.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 26. April 2017 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V1519/16 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 in Gestalt seiner ersten Änderung Nr. 74.1, Dresden-Nickern I, Dohnaer Straße Südseite (Gewerbepark) beschlossen. Des Weiteren hat der Ausschuss beschlossen, ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 27. November 2019 mit Beschluss-Nr. 3082/19 den Entwurf zum Bebauungsplan gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 13 Absatz 2 Nr. 2 Alternative 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 13 Absatz 3 BauGB von einer Umweltprüfung
(§ 2 Absatz 4 BauGB), von dem Umweltbericht (§ 2 a BauGB) und von der Angabe nach
§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10 a Abs. 1 BauGB) abgesehen wird.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Sicherung einer zukunftsfähigen Entwicklung des Einkaufszentrums „Kaufpark Nickern“ erfolgen.

Der Bereich der Änderung ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt.#

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74.2 liegt mit seiner Begründung vom 2. Juni bis einschließlich 3. Juli 2020 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  • Dr. Lademann & Partner, Gesellschaft für Unternehmens- und Kommunalberatung mbH, Der KaufPark Dresden, Aktualisierte Schwellenwertanalyse zur Ableitung verträglicher Verkaufsflächenerweiterungen, Hamburg, Dezember 2017
  • PTV Transport Consult GmbH, Mobilitätskonzept Kaufpark Dresden-Nickern,
    Dresden 23.02.2018

Die Gutachten können während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4319 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4319 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 14. Mai 2020

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis:

Im gleichen Zeitraum ist nach vorheriger Anmeldung im Sekretariat des Stadtbezirksamtes Prohlis, Frau Schützenmeister, Telefon 488 83 01 oder per E-Mail unter ischuetzenmeister@dresden.de, eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 399 im Stadtbezirksamt Prohlis, 3. Obergeschoss, Zimmer 3.12, Prohliser Allee 10, 01239 Dresden, während oben genannter Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet
Herr Böbst

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4319
Telefon:  0351-4883568
Fax: 0351-4883456
E-Mail:  JBoebst@Dresden.de

Gegenstände

Übersicht
  • nur zur Information
  • Satzungstext
  • Begründung
  • Anlage zur Begründung Gutachten Lademann
  • Anlage zur Begründung Gutachten Mobilitätskonzept

Informationen

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