Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 3029 Dresden-Neustadt Nr. 43 Ehemaliger Gleisbogen Hansastraße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.10.2019 bis 04.11.2019
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 29. November 2017 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V1905/17 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3029, Dresden-Neustadt Nr. 43, Ehemaliger Gleisbogen Hansastraße, beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer hochwertigen Bebauung auf der ausgedehnten mindergenutzten Brachfläche entlang des ehemaligen Gleisbogens im Bereich Großenhainer Straße und Hansastraße geschaffen werden.

Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen, demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB) und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt.

Im Bebauungsplan soll eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20 000 m² festgesetzt werden. Der Schwellenwert der zulässigen Grundfläche i. S. des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung von insgesamt 20 000 m² (§ 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB) wird nicht erreicht.

Die Planung des Bebauungsplanes Nr. 3029 liegt darüber hinaus mit Begründung vom 14. Oktober bis einschließlich 4. November 2019 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus  Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Während der frühzeitigen Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4352 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Dresden,

Dirk Hilbert

Oberbürgerrmeister

Hinweise

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr.  3029 im Stadtbezirksamt Neustadt, 2. Obergeschoss, Flurbereich, Hoyerswerdaer Straße 3, 01099 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Werkstattverfahren, mit dem Ziel der Qualifizierung eines städtebaulichen Konzeptes durchgeführt. Die vollständigen Unterlagen zu diesem Verfahren können Sie unter www.dresden.de einsehen.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Innenstadt
Frau Bohnenstengel

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4352
Telefon:  0351-4883548
Fax: 0351-4883213
E-Mail ABohnenstengel@Dresden.de

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