Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 3054 Dresden-Altstadt I Nr. 50 Könneritzstra-ße/Ehrlichstraße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.08.2019 bis 26.08.2019
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Planzeichnung

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses mit einem vielfältigen Nutzungsangebot für Kreativwirtschaft, Gastronomie, Einzelhandel und Beherbergung unter Berücksichtigung einer städtebaulich geordneten Entwicklung geschaffen werden.

Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen, demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach

§ 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB) und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt.

Im Bebauungsplan soll eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20 000 m² festgesetzt werden. Der Schwellenwert der zulässigen Grundfläche i. S. des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung von insgesamt 20 000 m² (§ 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB) wird nicht erreicht.

In Anwendung des § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB abgesehen.

Die Grenze des Planbereiches ist in dem Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt.

Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken sowie wesentlichen Auswirkungen unterrichten kann (§ 13 a Absatz 3 Nr. 2 BauGB), liegen vom 12. August bis einschließlich 26. August 2019 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus:  Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Äußerungen können während der o. g. Frist an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, gesendet oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4365 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorgebracht oder abgegeben werden.

Dresden, 15.07.2019

Dirk Hilber
Oberbürgermeister

Hinweis:

Im gleichen Zeitraum ist  eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr.3054 im Stadtbezirksamt Altstadt,  3. Obergeschoss, Zimmer 349, Theaterstraße 11, 01067 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Innenstadt
Frau Holz

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4365
Telefon:  0351-4883464
Fax: 0351-4883213
E-Mail:  sholz@dresden.de

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