Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 3027 Dresden-Altstadt I

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.04.2019 bis 20.05.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 29. November 2017 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss zu V1922/17 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3027, Dresden-Altstadt I Nr. 47, Ferdinandplatz, beschlossen.

Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen, demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt.

Im beschleunigten Verfahren zum Bebauungsplan wurde in Anwendung von § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB abgesehen. Sofern keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Absatz 1 BauGB stattfindet, ist ortsüblich bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und sich auch innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Im Amtsblatt 12/2018 erfolgte die entsprechende Bekanntmachung. Die Unterlagen haben entsprechend § 13 a Absatz 3 Nr. 2 BauGB vom 3. April 2018 bis einschließlich 20. April 2018 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, öffentlich ausgelegen. Während dieser Frist konnten Äußerungen vorgebracht werden. Sie wurden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und flossen in den Entwurf des Bebauungsplanes ein.

Der Stadtrat hat am 14. Februar 2019 mit Beschluss zu V2670/18 die Änderung des Geltungsbereiches beschlossen. Die Änderungen des Entwurfs des o. g. Bebauungsplanes werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 Alternative 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt.

Des Weiteren hat der Stadtrat beschlossen für die Auslobung des wettbewerblichen Dialoges des Verwaltungszentrums 1 in den Auslobungsunterlagen eine zulässige Höhe des Hochpunktes von maximal 43 m sowie eine maximal zulässige Geschossgrundfläche von 850 m2 festzusetzen sowie die Gestaltungsgrundsätze zu kleinteiliger, lebendiger und hochwertiger Fassadenuntergliederung in die Wettbewerbsunterlagen und Bewertungsmatrix einzufügen und in der Wertung der Angebote zu berücksichtigen.

Bei der Ausschreibung für die Veräußerung der Grundstücke des Kerngebietes ist eine sogenannte Konzeptausschreibung erforderlich. Es wird auferlegt, dass ein Wettbewerb durchzuführen ist. Die Aufgabenstellung, in die entsprechende Gestaltungskriterien zu Fassadenlängen etc. aufzunehmen sind, wird dem Stadtrat vorgestellt.

Im Bebauungsplan soll eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20 000 m² festgesetzt werden. Der Schwellenwert der zulässigen Grundfläche i. S. des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung von insgesamt 20 000 m² (§ 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB) wird nicht überschritten. Des Weiteren wird durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben nicht begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter besteht nicht.

Folgende Planungsziele werden angestrebt:

  • Bauliche Wiedernutzbarmachung einer innerstädtischen Brachfläche, welche durch eine Zwischennutzung als Parkplatz eine signifikante Lücke im Stadtkörper darstellt
  • Etablierung eines städtischen Verwaltungszentrums
  • Arrondierung des bestehenden Karstadt-Gebäudes mit einem Geschäftshaus
  • Entwicklung von angemessenen öffentlichen Frei- und Platzräumen
  • Integration und Verflechtung von Wegebeziehungen zwischen Prager Straße über den Ferdinandplatz zum Altmarkt (Nord-Süd) und der Anbindung von der Prager Straße über den Georgplatz an das Plangebiet der Lingnerstadt (Ost-West)

Die Änderungen des Geltungsbereiches sind erforderlich, um die Verkehrsflächen im Bereich St. Petersburger Straße, die für die Plangebietserschließung notwendig sind, abzubilden. Die Grenze des neuen räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3027 liegt mit seiner Begründung vom 8. April 2019 bis einschließlich 20. Mai 2019 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  • Schallgutachten, Stand 17. August 201
  • Verkehrserschließung Vorplanung

Die Gutachten können während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4365 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4365 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 20.03.2019

Dirk Hilbert
Oberbürgermeister

Hinweis:

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3027 im Stadtbezirksamt Altstadt, 3. Obergeschoss, Zimmer 349, Theaterstraße 11, 01067 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Innenstadt
Frau Holz

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4365
Telefon:  0351-4883464
Fax: 0351-4883213
E-Mail:  sholz@dresden.de

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